Die Automatenwirtschaft begrüßt Hendrik Streecks Forderung nach härterem Vorgehen gegen illegales Glücksspiel, sieht den Schwarzmarkt aber auch als Folge eines geschwächten legalen Angebots.
Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung, Hendrik Streeck
Der Sprecher des Vorstandes des Dachverbandes der Automatenwirtschaft, Georg Stecker, hat die Forderung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Hendrik Streeck, nach einer stärkeren Bekämpfung des illegalen Glücksspiels begrüßt. „Richtig, wir brauchen einen gestärkten Vollzug – diese Forderung begrüßen wir ausdrücklich“, sagte er der GlücksWirtschaft. Gleichzeitig wies er allerdings darauf hin, dass das Problem „hausgemacht“ sei. „Wer den Schwarzmarkt beklagt, darf nicht vergessen, dass er hausgemacht ist: erst das Reduzieren des legalen Angebotes und die Tatsache, dass die Geldspielgeräte nicht mehr nachfragegerecht sind, haben dafür gesorgt, dass das legale Angebot nicht mehr wettbewerbsfähig ist und der Schwarzmarkt seit Jahren massiv wächst“, sagte er. Der Verband hatte kürzlich mitgeteilt, „allein beim Automatenspiel ist mindestens jedes dritte Gerät illegal und der Schwarzmarkt hat ein Volumen zwischen 3 und 6 Mrd. Euro“.
Streeck hatte zuvor in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor den massiven Gefahren durch illegales Glücksspiel gewarnt und ein härteres Vorgehen von Bund und Ländern gefordert. „Wir haben es mit einer höchst gefährlichen Lage zu tun, die unser Gemeinwesen zu untergraben droht”, sagte Streeck. Der Staat müsse konsequenter handeln: „Wer mit Sucht und Illegalität Geld verdient, darf sich in Deutschland nicht sicher fühlen.”
Es gehe nicht um „ein paar harmlose Automaten im Hinterzimmer”, sagte Streeck. „Wir reden über organisierte Kriminalität, über Geldwäsche und über erhebliche Gewinne auf Kosten suchtkranker Menschen.”
Es gebe in Deutschland ein „massives Vollzugsproblem”, kritisierte der Drogenbeauftragte. „Wenn illegales Glücksspiel millionenschwere Gewinne ermöglicht, dann braucht es mehr Kontrollen, bessere Zusammenarbeit zwischen Ländern und Bund und eine konsequentere strafrechtliche Verfolgung.” Die Behörden müssten in die Lage versetzt werden, organisierte Strukturen besser zu erkennen, Beweise besser zu sichern und illegale Angebote schneller aus dem Verkehr zu ziehen. Das gelte für Hinterzimmer-Automaten genauso wie für illegale Onlineangebote.
Stecker wandte ein, dass „der Schwarzmarkt nicht allein durch den Vollzug beseitigt werden“ könne. „Man muss das Problem bei den Wurzeln packen und durch die Kombination von Vollzug und einem gestärkten legalen Angebot den Schwarzmarkt in die Zange zu nehmen. Dabei brauchen wir nicht weniger Verbraucherschutz, sondern einen funktionierenden Verbraucherschutz! Wer auf dem Schwarzmarkt spielt, ist vollkommen ungeschützt: Ohne Einzahl- und Verlustgrenzen! Ohne Sperrdatei! Ohne geschultes Personal!“, sagte Stecker.
Laut Streeck besteht eine strafrechtliche Lücke etwa bei illegalen Spielautomaten, bei denen der Gewinn nicht automatisch aus dem Gerät komme, sondern verdeckt durch Personal ausgezahlt werde. Damit sei der Nachweis schwer, dass es sich tatsächlich um Glücksspiel handele. „Deshalb sollten wir prüfen, ob schon das Aufstellen solcher manipulierten oder nicht zugelassenen Geräte konsequenter strafbar erfasst werden muss.” Der Staat dürfe sich „nicht länger austricksen lassen”, sagte Streeck. „Wer illegales Glücksspiel organisiert, nutzt Sucht aus, wäscht Geld und untergräbt den Rechtsstaat. Darauf muss der Staat mit Klarheit und Härte antworten”, mahnte der CDU-Politiker.
Auch der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, hatte in einem Interview mit der GlücksWirtschaft auf die Gefahren des illegalen Glücksspiels hingewiesen und unter anderem mehr Ressourcen und Unterstützung für die Polizei gefordert. „Die Polizei könnte durch spezialisierte Ermittlungsgruppen in allen Bundesländern unterstützt werden, die gezielt gegen illegales Glücksspiel vorgehen. Wichtig wären außerdem gemeinsame Taskforces von Polizei, Aufsichtsbehörden, Zoll, Finanz- und Ordnungsbehörden, um Informationen und Maßnahmen besser zu bündeln. Ergänzend dazu wäre eine zentrale Koordinierungsstelle auf Bundesebene sinnvoll, die Lagebilder und bewährte Vorgehensweisen zusammenführt. Benötigt werden moderne IT-Forensik, bessere Datenzugänge, IP- und Payment-Blocking sowie eine Beweislastumkehr bei unklarem Vermögen“, so Kopelke. Ferner gebe es bei der Polizei noch Mangel in der Ausbildung. „Erforderlich sind stärkere Schulungen und Fortbildungen für Vollzugsmitarbeitende, unterstützt durch passende Bildungsangebote. Zudem braucht es eine modernere Ausrüstung für Vor-Ort-Kontrollen, etwa bei Prüfgeräten und der Beweissicherung. Wichtig ist außerdem eine technische Standardisierung, zum Beispiel bei Kontrollgeräten, Ausweislesern und digitalen Protokollen, um Kontrollen effizienter und rechtssicherer durchführen zu können“, so Kopelke.
Sie verlassen jetzt die offizielle Website der GlückWirtschaft. Für den Inhalt der folgenden Seiten ist die Sigert Verlag GmbH nicht verantwortlich.
Um fortzufahren drücken Sie 'Weiter'.