Verwaltungsgericht Halle gibt Eilantrag von IBA Entertainment statt – Online-Angebot wieder zulässig
Der Sportwettenanbieter Bet3000 darf sein Online-Angebot in Deutschland wieder betreiben. Das Verwaltungsgericht Halle gab mit Beschluss vom 4. Juni 2025 dem Eilantrag der Betreiberfirma IBA Entertainment Ltd. statt (Az.: 7 B 182/24 HAL). Der Lizenzentzug durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sei rechtswidrig gewesen.
Die GGL hatte Bet3000 im Juli 2024 unter Anordnung des Sofortvollzugs die Konzession entzogen – laut Unternehmen ohne Frist und mit Hinweis auf angebliche technische Mängel. Das Gericht kritisierte die unzureichende Begründung und die fehlende Abwägung wirtschaftlicher Folgen für das Unternehmen und seine über 250 Vermittlungspartner.
Bereits im August 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt den stationären Betrieb per Zwischenverfügung gesichert. Mit dem aktuellen Beschluss ist nun auch das Online-Angebot wieder legal und auf der GGL-Whitelist gelistet.
Bet3000 verwies auf eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu Wettbewerbern, die bei ähnlichen Verstößen lediglich öffentliche Abmahnungen erhielten. Nach eigenen Angaben standen rund 1.500 Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Bet3000 dankte in einer Mitteilung Kunden, Mitarbeitenden und Partnern für ihre Treue. Man wolle nun wieder mit voller Lizenz, klarer Haltung und hohem technischen Standard im regulierten Markt auftreten.
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