Der BGH will am 28. Januar 2027 über die Rückforderung früherer Online-Casinoverluste entscheiden. Im Verfahren verweist Tipico auf europarechtliche Fragen und beruft sich auf Vertrauensschutz.
Das Erbgroßherzogliche Palais auf dem Gelände des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Der I. Zivilsenat des BGH verhandelte am 17. September 2026 über die Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinospielen.
Der Bundesgerichtshof hat am 17. September 2026 über die Rückforderung von Verlusten aus Online-Casinospielen ohne damalige deutsche Erlaubnis verhandelt.
Im konkreten Verfahren fordert ein Spieler von Tipico Games 10.092 Euro zurück.
Der Kläger beruft sich auf die fehlende deutsche Erlaubnis und hält die damaligen Spielverträge deshalb für nichtig.
Tipico verweist auf seine maltesische Lizenz, europarechtliche Fragen und den Vertrauensschutz während der Übergangszeit bis zur deutschen Erlaubnis.
Eine Entscheidung fiel nach der mündlichen Verhandlung nicht. Die Urteilsverkündung ist für den 28. Januar 2027 vorgesehen.
Der Bundesgerichtshof hat am 17. September 2026 über die Rückforderung von Spielverlusten bei Tipico Games verhandelt. Eine Entscheidung fiel noch nicht. Für das Verfahren I ZR 216/25 hat das Gericht die Urteilsverkündung auf den 28. Januar 2027 terminiert.
Der Kläger verlangt 10.092 Euro zurück, die er zwischen Dezember 2020 und September 2022 bei Online-Casinospielen verloren hatte. Er hält die Spielverträge wegen der damals fehlenden deutschen Erlaubnis für nichtig. Tipico Games verfügte in diesem Zeitraum über eine Lizenz der maltesischen Glücksspielaufsicht.
Tipico vertritt dagegen die Auffassung, dass dem damaligen deutschen Totalverbot die europarechtliche Grundlage gefehlt habe. Rechtsanwalt Ronald Reichert erklärte laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa): „Daher betrachten wir das Angebot von Tipico Games vor Juli 2021 mit der maltesischen Lizenz als zulässig.“
Darüber hinaus beruft sich das Unternehmen auf Vertrauensschutz. Nach seiner Darstellung habe es die behördlichen Vorgaben für die Übergangszeit bis zur Erteilung der deutschen Erlaubnis eingehalten. Wie Beck Aktuell berichtet, warb die Anbieterseite in der Verhandlung dafür, vor einer Entscheidung weitere Urteile des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten. Die abschließende Bewertung des BGH steht aus.
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