11. August 2026
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GGL-Vorstand Benter zieht im Interview positive Bilanz

Fünf Jahre nach Gründung der GGL zieht Vorstand Ronald Benter eine positive Zwischenbilanz. Im Interview mit der GlücksWirtschaft spricht er über Schwarzmarktbekämpfung, Evaluierung, Kryptocasinos und künftige Herausforderungen.

Ronald Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücks­spielbehörde der Länder (GGL)

GlücksWirtschaft: Herr Benter, haben sich Ihre Erwartungen an die Aufgabe nach der Übernahme des Vorstandspostens erfüllt?
Ronald Benter:
Die zentrale Frage, die ich mir stelle, lautet eher, ob es der GGL gelungen ist, ein legales Online-Glücksspielangebot zu etablieren, welches unter klar definierten Erlaubnisvoraussetzungen und wirksamen Spielerschutzvorgaben funktioniert.

Ein wesentlicher Indikator für dieses Gelingen ist die Entwicklung des Schwarzmarktes. Die Kanalisierungsrate liegt laut aktueller Studienlage bei 77 Prozent. Das spricht aus meiner Sicht dafür, dass sich der Glücksspielstaatsvertrag 2021 und die Arbeit der GGL grundsätzlich bewährt haben. Auch bei der direkten Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zeigen unsere Maßnahmen Wirkung. Der deutsche Markt wird für illegale Online-Anbieter zunehmend unattraktiver.

Die Kanalisierung ist dabei kein isoliertes Ziel, sondern steht im Zusammenhang mit den Schutzzielen des Glücksspielstaatsvertrags. Sie ist nur dann erfolgreich, wenn gewährleistet bleibt, dass problematisches Spielverhalten bis hin zur Glücksspielsucht nicht gefördert wird. Im Bereich des Spielerschutzes und der Suchtprävention liegen uns derzeit keine Hinweise auf Fehlentwicklungen vor.

Vor diesem Hintergrund fällt meine Einschätzung positiv aus: Wir haben als GGL die Erwartungen an die Aufgaben der Behörde sowie an die Umsetzung und Durchsetzung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags weitgehend erfüllt.

Wie blicken Sie auf die ersten fünf Jahre der GGL zurück? Überwiegend negativ oder positiv?
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich der mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgte Regulierungsansatz bewährt hat. So konnte beispielsweise ein rechtssicheres Erlaubnisverfahren für Sportwetten etabliert werden. Gleichzeitig wurden für virtuelle Automatenspiele und Online-Poker erstmals legale und verlässliche Angebotsstrukturen geschaffen, die dazu beitragen, Spielende in den regulierten Markt zu lenken. Dort gelten verbindliche Vorgaben zum Spieler- und Jugendschutz, deren Einhaltung fortlaufend überwacht wird. Wenn man bedenkt, dass wir lediglich fünf Jahre vom Aufbau der Behörde, über die vollumfängliche Aufgabenübernahme bis hin zu diesen aktuellen festen Strukturen benötigt haben, kann ich in jedem Fall sagen, dass ich überwiegend positiv und mit Stolz auf die ersten Jahre der GGL zurückblicke.

Wo sehen Sie noch Verbesserungspotenzial – sowohl auf der Seite der Regulierungsbehörde als auch seitens der Anbieter?
Für die GGL steht eine sachliche und verantwortungsvolle Diskussion auf Grundlage belastbarer Erkenntnisse im Vordergrund. Maßgeblicher Ausgangspunkt ist dabei der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der aus meiner Sicht eine tragfähige Grundlage für die Regulierung des Glücksspielmarktes bildet. Welche Anpassungen darüber hinaus erforderlich sein könnten, wird derzeit im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung geprüft. Die Ergebnisse werden eine Grundlage für die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens bilden.

Die einzelnen Positionen der verschiedenen Akteure sind inzwischen hinreichend bekannt. Entscheidend ist aus meiner Sicht daher, den Blick auf die Bereiche zu richten, in denen gemeinsam Fortschritte erzielt werden können, etwa beim Jugend- und Spielerschutz, bei der Ausgestaltung eines attraktiven legalen Glücksspielangebots sowie bei der Zusammenarbeit im Kampf gegen illegale Angebote.

Was werden die größten Herausforderungen für die GGL in den kommenden Monaten und Jahren sein?
Die GGL befasst sich mit einer Vielzahl komplexer regulatorischer und technischer Herausforderungen. Ein zentraler Schwerpunkt bleibt die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Die GGL wird diesen Prozess mit ihrer Expertise aus der Praxis sowie wissenschaftlichen Erkenntnissen unterstützen.

Darüber hinaus bereitet sich die GGL auf den nächsten Erlaubniszyklus ab 2027 vor. Ziel ist es, die Erfahrungen aus der bisherigen Erlaubniserteilung und Aufsicht in die Weiterentwicklung der Verwaltungsverfahren einfließen zu lassen. Gleichzeitig werden neue europäische Vorgaben, etwa im Bereich der Geldwäscheprävention, die Aufsichtstätigkeit in den kommenden Jahren prägen.

Eine der größten Herausforderungen bleibt jedoch die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel und illegaler Werbung. Besonders problematisch sind Angebote, die ohne Spieler- und Manipulationsschutz betrieben und gezielt über schwer zu beaufsichtigende Social-Media-Plattformen beworben werden. Hiervon können insbesondere vulnerable Gruppen wie Minderjährige oder suchtgefährdete Personen betroffen sein. Hinzu kommt, dass viele illegale Anbieter von Standorten außerhalb der Europäischen Union agieren und ihre technischen Strukturen – beispielsweise durch häufige Domainwechsel – fortlaufend anpassen. Um diesen Entwicklungen wirksam begegnen zu können, wird die GGL ihre Maßnahmen weiterentwickeln und den Austausch mit nationalen und internationalen Partnerbehörden intensivieren.

Welche Mittel kann die GGL nutzen, um Schwarzmarktanbietern aus Nicht-EU-Staaten entgegenzutreten?
Die GGL verfolgt bei der Bekämpfung unerlaubten Glücksspiels keinen einzelfallisolierten Ansatz einzelner Instrumente, sondern setzt auf ein abgestimmtes und mehrstufiges Maßnahmenportfolio.

Nach Einschätzung der GGL ist insbesondere das koordinierte Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen sowie deren gegebenenfalls wiederholte Anwendung von hoher Wirksamkeit. Die Maßnahmen können sich dabei nicht nur gegen Betreiber richten, sondern auch gegen beteiligte Dienstleister und Intermediäre, die zur Vermittlung oder Ermöglichung entsprechender Angebote beitragen.

Wie will die GGL gegen Online-Casinos, die Krypto-Währungen akzeptieren, vorgehen?
Die Regulierung von Krypto-basierten Plattformen, bei denen Ein- und Auszahlungen sowie teilweise auch die Spielmechanik über Kryptowährungen abgewickelt werden, stellt Aufsichtsbehörden international vor besondere Herausforderungen. Dies gilt insbesondere für Angebote, die grenzüberschreitend betrieben werden, dezentrale technische Strukturen nutzen oder ihre Dienstleistungen über unterschiedliche rechtliche und technische Konstruktionen bereitstellen.

Für die glücksspielrechtliche Bewertung ist jedoch nicht die verwendete Technologie maßgeblich, sondern die konkrete Ausgestaltung des Angebots. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen eines Glücksspiels im Sinne des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erfüllt sind und ob für das jeweilige Angebot eine entsprechende Erlaubnis vorliegt.

Unabhängig von der konkret eingesetzten Technologie gilt: Krypto-basierte Plattformen nutzen zur Zahlungsabwicklung nicht die für Fiat-Währung gängigen Methoden und Dienstleister. Dementsprechend bedarf es anderer Ermittlungsansätze. Diese sind ausgearbeitet und gilt es weiter zu optimieren.

Das angesprochene Maßnahmenbündel zu Bekämpfung des illegalen Online-Glücksspiels wird auch bei Angeboten eingesetzt, die auf Kryptowährungen basieren.

DSWV-Präsident Mathias Dahms wünschte sich kürzlich von den Ländern, der GGL „mehr Beinfreiheit“ zu lassen. Würden Sie ihm zustimmen?
Natürlich ist es unser Anliegen, unsere gewachsene Expertise bestmöglich einzubringen und Entscheidungen der Länder effizient vorzubereiten. Die Regulierung muss mit der Dynamik des digitalen Marktes Schritt halten. Wo starre Detailvorgaben einer wirksamen und zeitgemäßen Regulierung entgegenstehen, braucht es aus unserer Sicht ausreichend Handlungsspielräume, um flexibel und zielgerichtet reagieren zu können.

Für diese notwendige Flexibilität gibt es bereits gute Beispiele im Glücksspielstaatsvertrag wie beim Einsatzlimit für Virtuelle Automatenspiele. Hier haben wir gemeinsam mit den Ländern bereits gute Lösungen gefunden.

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