Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, hat eine stärkere Bekämpfung des illegalen Glücksspiels gefordert. Das illegale Glücksspiel sei ein „besonderes Problem“ bei der Suchtbekämpfung, sagte er am Dienstag zur Eröffnung des 23. Symposiums Glücksspiel der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim. Für die gerade laufende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages müssten wissenschaftlich belegbare und verlässliche Daten herangezogen werden.
Relevante Daten zum 23. Symposium Glücksspiel der Forschungsstelle Glücksspiel an der Universität Hohenheim.
Roland Benter, Vorstand der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), erklärte vor dem Hintergrund der Evaluierung des Staatsvertrages, seine Behörde habe in den vergangenen fünf Jahren „eine beispiellose Expertise“ aufgebaut. Änderungsvorschläge müssten sich immer auf neu aufgetauchte Sachverhalte beziehen. Seine Behörde habe die Kanalisierung von illegalem zu legalem Glücksspiel vorangetrieben. Er zitierte eine neue Studie, die belege, dass der Markt für nicht-regulierte, illegaler Online-Glücksspiele bei etwa 23 Prozent liege. Die Ergebnisse der Studie deckten sich im Wesentlichen mit bereits vorhandenen Erkenntnissen der Behörde. Es gehe seiner Behörde darum, die illegalen Online-Angebote „weiter zu reduzieren“. Die GGL schränke die Sichtbarkeit illegaler Angebote im Internet auch immer weiter ein.
Der Leiter der von der GGL beauftragten Studie, Fred Steinmetz, von der Blockchain Research Lab, relativierte die Zahlen auf der Konferenz in Hohenheim. Es seien gute Indikationen, sagte er der GlücksWirtschaft, eine belastbare Quantifizierung des Schwarzmarktes sei aber daraus nicht abzuleiten. Dazu sei das Design der Studie nicht repräsentativ genug, da nur 2.000 Teilnehmer an der Befragung zu ihrem Online-Spielverhalten teilgenommen hätten. Es sei auch eine bisher einmalige Erhebung gewesen, die keine kausalen Schlussfolgerungen rechtfertigten. Es ließen sich nur Annäherungen ziehen, die „mit Vorsicht zu interpretieren sind“, sagte der Wissenschaftler auf der Konferenz. Er forderte regelmäßige, repräsentative Studien, die auch methodisch nachvollziehbar sein müssten.
Fred Steinmetz, Leiter der Studie des Blockchain Research Lab
Auch der Autor des vor wenigen Tagen vorgestellten Glücksspielsurveys 2025, der Wissenschaftler des Hamburger Instituts für Sucht- und Drogenforschung, Sven Buth, ging kurz auf den Schwarzmarkt ein. Er habe nichts dagegen, wenn der Staat versuche, das illegale Glücksspiel zu unterbinden. Daten dazu lägen ihm aber nicht vor. Er habe in seiner Studie auch keine Daten zum Spielverhalten im Schwarzmarkt abgefragt. Auf den Survey eingehend erklärte er, dieser habe beim Spielverhalten eine stabile Entwicklung in den vergangenen 12 Monaten ergeben. Das Spielverhalten der Bevölkerung habe sich nicht groß verändert. So seien die Sportwetten eine „Männerdomaine“, Zahlenlotto spielten eher der ältere Teil der Bevölkerung. Auch die Zahlen der Menschen mit Glücksspielproblemen sei während der Erhebungszeit stabil geblieben. Die Studie hätte ergeben, dass Spielerschutz zunehmend an gesellschaftlicher Akzeptanz gewinne. Ganz offensichtlich sei „in der Bevölkerung das Bewusstsein geschaffen worden, dass Spielerschutz wichtig ist“, so der Wissenschaftler. Er forderte, die getroffenen Spielerschutzmaßnahmen beizubehalten und nicht zu lockern.
Sven Buth, Autor des Glücksspielsurveys 2025 und Wissenschaftler des Hamburger Instituts für Sucht- und Drogenforschung
Bei einer Diskussion um die Evaluierung des vor fünf Jahren verabschiedeten Glücksspielstaatsvertrages zogen die Teilnehmer einer eine eher unterschiedliche Bilanz des Erreichten. So verwiesen der ehemalige hessische Staatsminister, Peter Beuth, der Senatsdirektor Frank Lüthe aus Bremen und der Ministerialrat Hans-Peter Kalenberg aus Nordrhein-Westfalen (alle waren an der Erarbeitung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 beteiligt) immer wieder darauf, dass der Abschluss des Staatsvertrages ein Kompromiss der Länder gewesen sei. Einige der Ländervertreter hätten „mit der Faust in der Tasche“ bei den Verhandlungen gesessen und ihm schließlich zugestimmt, sagte Beuth. Nun müsse dieser Kompromiss weiterentwickelt werden. Die Arbeit der GGL habe die vergangenen Jahre genutzt, um Kompetenz aufzubauen. Darauf müsse aufgebaut werden. Kalenberg sieht die GGL „auf gutem Weg“. Beuth verwies darauf, dass bei den Diskussionen über die Evaluierung des Vertrages die Verantwortung für die Einschränkungen der marktwirtschaftlichen Regeln auch immer wieder vor den Länderparlamenten gerechtfertigt werden müsse.
Auf die Kritik der Vorsitzenden des Fachverbandes Glücksspielsucht, Ilona Füchtenschnieder-Petry, dass durch den Staatsvertrag das Glücksspiel an Akzeptanz in der Bevölkerung gewonnen habe, erklärten die Politiker, dass das Spiel schon immer zum Verhalten der Menschen gehört habe. Glücksspiel sei in der ein oder anderen Form schon immer „gesellschaftsfähig“ gewesen, sagte Kalenberg. Die Kanalisierung, das Lenken der Spieler vom Schwarzmarkt in den legalen Markt wurde unterschiedlich beurteilt. Sie sei kein „Selbstzweck“, meinte Lüthe. Der Spielerschutz sei an die erste Stelle zu setzen. Kanalisierung sei „nur Mittel zum Zweck“. Er setzte sich für mehr Jugendschutz ein und sagte, seine Senatorin erwäge, das Mindestalter für die Teilnahme am Glücksspiel auf 21 Jahre zu erhöhen.
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