Pinneberg – In einer landesweit koordinierten Aktion haben Ermittlungsbehörden am Samstagabend (10. Mai 2025) in Pinneberg und darüber hinaus 20 Objekte gleichzeitig durchsucht. Hintergrund der Maßnahmen ist der Verdacht des illegalen Glücksspiels, wie der Norddeutsche Rundfunk (NDR) unter Berufung auf Polizeiangaben berichtet.
Zentraler Einsatzort war ein Einkaufszentrum in Pinneberg, in dem neun Gaststätten kontrolliert wurden. Beteiligt waren mehr als 300 Einsatzkräfte, darunter Angehörige der Polizei Pinneberg, der Kriminalinspektion Pinneberg, der Staatsanwaltschaft Itzehoe, der Generalstaatsanwaltschaft Schleswig sowie der Steuerfahndung. Laut NDR handelte es sich um eine bundeslandübergreifende Maßnahme, die auf mehrmonatige Ermittlungen und Hinweise aus der Bevölkerung zurückgeht.
Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem mehr als 50 mutmaßlich illegal betriebene Spielautomaten beschlagnahmt. Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte Bargeld, Fahrzeuge, elektronische Speichermedien, Waffen und Betäubungsmittel sicher. Die Polizei äußerte laut NDR, dass sich der ursprüngliche Verdacht im Verlauf des Einsatzes bestätigt habe. Ob es sich dabei um gewerbs- oder bandenmäßige Strukturen handelt, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.
Parallel zur Razzia in Pinneberg fanden laut dem Bericht auch Durchsuchungen in Wohnobjekten in Hamburg und im Bundesland Hessen statt. Ob ein direkter Zusammenhang zwischen diesen Wohnungen und dem mutmaßlich illegalen Spielbetrieb besteht, bleibt laut NDR noch offen.
Wie der NDR weiter berichtet, wurden im Rahmen der Maßnahmen elf Personen erfasst, gegen die nun Ermittlungen wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet wurden. Festnahmen im Zusammenhang mit dem Glücksspielverdacht erfolgten demnach zunächst nicht.
Die Polizei kündigte an, in den kommenden Wochen die sichergestellten elektronischen Daten und physischen Beweise auszuwerten. Ziel sei es, die Hintergründe des mutmaßlich illegalen Betriebs der Geräte zu klären und weitere mögliche Verstöße zu identifizieren. Ob auch steuerrechtliche oder gewerberechtliche Konsequenzen folgen, ist derzeit noch nicht bekannt.
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