Im Rahmen einer groß angelegten Kontrollaktion zur öffentlichen Sicherheit hat die Polizei am 28. April 2025 mehrere Gaststätten im südhessischen Raum überprüft – mit teils erheblichen Verstößen. Besonders im Fokus: mutmaßlich illegales Glücksspiel in Lokalen in Nauheim und Raunheim. Die Behörden leiteten entsprechende Strafverfahren ein und nahmen Bargeld sowie Spielgeräte in amtliche Verwahrung.
Bei gezielten Kontrollen in Nauheim und Raunheim stießen Einsatzkräfte auf zwei nicht genehmigte Pokerrunden:
In einem Lokal in Nauheim war keine Aufsichtsperson anwesend, jedoch wurde eine aktive Pokerrunde mit fünf Personen festgestellt. Die Beamten stellten mehr als 5.000 Euro Bargeld sicher und leiteten Ermittlungen wegen Teilnahme an einem illegalen Glücksspiel ein.
Zudem wurde in dem Lokal ein nicht zugelassener Geldspielautomat entdeckt und beschlagnahmt. Manipulationen an weiteren Geräten – etwa durch eingesteckte Spielerkarten – machten diese ohne reguläre Zugangskontrollen bespielbar. Die Gaststättenbehörde schloss und versiegelte das Lokal unmittelbar nach dem Einsatz.
Auch in Raunheim stellten die Ermittler ein unerlaubtes Pokerspiel fest. Dort wurden rund 1.300 Euro Bargeld sichergestellt. Gegen den Betreiber des Lokals wurde eine Strafanzeige wegen der Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels eingeleitet.
Die Kontrollmaßnahmen wurden von der Polizeistation Rüsselsheim, unterstützt durch die hessische Bereitschaftspolizei, die Stadtpolizeien Rüsselsheim und Raunheim sowie die Gaststättenkontrollbehörde des Kreises Groß-Gerau, durchgeführt. Ziel war die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit im Rahmen des Maßnahmenpakets „Sichere Innenstadt“.
Neben den Glücksspielverstößen registrierten die Beamten unter anderem:
Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz in einer Shisha-Bar in Rüsselsheim
Nicht vorhandene CO-Warnmelder
Ein Gasleck mit hoher CO-Konzentration in einer weiteren Bar
Sicherstellung eines verbotenen Messers sowie rund 25 Gramm Marihuana bei Personenkontrollen
Die aktuellen Funde bestätigen eine anhaltende Problematik im Bereich nicht genehmigter Glücksspielangebote, insbesondere in gastronomischen Betrieben ohne wirksame behördliche Aufsicht. Trotz klarer Regelungen zum erlaubnispflichtigen Glücksspielgeschehen gemäß § 284 StGB bleibt die Durchsetzung in Teilen des Gaststättensektors ein drängendes Thema für Ordnungskräfte und Aufsichtsbehörden.
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