Trotz intensiver Kontrollen zeigt sich eine Schieflage zwischen Ermittlungsaufwand und strafrechtlicher Konsequenz
Die Zahl der polizeilich registrierten Fälle von unerlaubtem Glücksspiel in Hamburg hat sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Das geht aus der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion hervor (Drucksache 23/67). Während die Ermittlungs- und Kontrollmaßnahmen ausgebaut wurden, bleibt die Zahl rechtskräftiger Verurteilungen weiterhin auf niedrigem Niveau.
Wie aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) hervorgeht, wurden im Jahr 2024 insgesamt 246 Fälle von unerlaubtem Glücksspiel erfasst – mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr (119). Im ersten Quartal 2025 zählte die Polizei bereits 58 Fälle. Besonders auffällig: Bereits 2021 war die Ausgangslage mit 105 Fällen hoch, 2022 war ein Rückgang auf 82 zu verzeichnen, bevor die Zahlen dann deutlich anzogen.
Auch bei der Staatsanwaltschaft ist ein starker Anstieg der Ermittlungsverfahren zu beobachten. 2024 wurden 410 Verfahren gegen 572 Beschuldigte geführt – ein signifikanter Anstieg gegenüber den Vorjahren. Die Verfahren beruhen überwiegend auf den §§ 284–287 StGB (unerlaubte Veranstaltung bzw. Beteiligung an Glücksspielen).
Auffällig ist dabei: Ein Großteil der Verfahren endet ohne Anklage. 2024 wurden lediglich 71 Verfahren mit Anklage oder Strafbefehl abgeschlossen. Demgegenüber stehen 106 Einstellungen mangels hinreichenden Tatverdachts (§ 170 Abs. 2 StPO) und 189 weitere sonstige Erledigungen, etwa Abgaben oder Abtrennungen. Rund 100 Verfahren waren zum Stichtag Anfang April 2025 noch offen.
Noch deutlicher fällt das Bild bei den Verurteilungen aus: Zwischen 2021 und 2023 wurden laut Strafverfolgungsstatistik insgesamt 15 Personen aufgrund unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, einer Lotterie oder Ausspielung (§ 284 Abs. 1 und 4 sowie § 287 StGB) rechtskräftig verurteilt. Hinzu kommen 24 Verurteilungen wegen Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel gemäß § 285 StGB. In keinem dieser Fälle wurde eine Freiheitsstrafe verhängt – sämtliche Urteile endeten mit Geldstrafen. Für die Jahre 2024 und 2025 lagen zum Zeitpunkt der Senatsantwort noch keine abschließenden Zahlen vor.
Ein regionaler Schwerpunkt der Kontrollen liegt weiterhin im Bezirk Harburg. Dort wurden allein 2024 24 Verbundeinsätze gegen illegales Glücksspiel durchgeführt – mehr als in allen anderen Bezirken zusammen. Im ersten Quartal 2025 kamen weitere vier Einsätze hinzu. Zum Vergleich: In Eimsbüttel gab es keine Einsätze, in Hamburg-Mitte wurden 11 im Jahr 2024 und zwei Anfang 2025 verzeichnet.
Die Innenbehörde bewertet die Situation insgesamt als positiv – vor allem mit Blick auf die behördenübergreifende Zusammenarbeit, etwa durch Verbundeinsätze mit Polizei, Bezirksämtern und Glücksspielaufsicht. Als weitere Maßnahmen nennt der Senat:
Untersagungsverfügungen mit Zwangsgeldandrohungen
staatlich regulierte Alternativangebote (Spielbank Hamburg, Sportwetten, Lotto)
unangekündigte Kontrollen
Hinweise aus der Bevölkerung
Im Zuge der Maßnahmen wurden bis Anfang April 2025 insgesamt 281 illegale Glücksspielautomaten oder Steuereinheiten sichergestellt. Davon befinden sich derzeit 188 in polizeilicher Verwahrung. Die Staatsanwaltschaft lagert keine Geräte.
Trotz intensiver Kontrolltätigkeit und gestiegener Fallzahlen bleibt die strafrechtliche Bilanz überschaubar. Die geringe Zahl an Verurteilungen, der hohe Anteil eingestellter Verfahren und das Fehlen von Freiheitsstrafen werfen Fragen zur Effizienz und Abschreckungswirkung des Systems auf.
Die Hamburger Behörden setzen auf Kooperation, Kontrolle und legale Alternativen. Doch solange Ermittlungen in der Breite versanden und Strafen überwiegend symbolisch bleiben, könnte die Attraktivität des illegalen Glücksspiels für organisierte Strukturen bestehen bleiben.
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