14. März 2026
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Illegales Spiel: „Wir reden hier über einen Milliardenmarkt“

Illegales Glücksspiel: Kölner Kriminalhauptkommissare geben detailliert Auskunft über den Kampf gegen illegales Glücksspiel. Ihre Erfahrungsberichte sollten als direkte Handlungsaufforderung für die Politik und für die Rechtsprechung auf allen Ebenen zur Verschärfung der Rechtsdurchsetzung verstanden werden.

Erhebungen der Deutschen Automatenwirtschaft zufolge sank die Anzahl der legalen Geldspielgeräte in den vergangenen Jahren kontinuierlich von 269 000 im Jahr 2014 auf zurzeit etwa 180 000.

Das illegale Glücksspiel hingegen wächst laut Kriminalstatistiken und Einschätzungen von Fachverbänden massiv an.

Dieses wachsende illegale Glücksspiel zu bekämpfen, obliegt unter anderem der Kriminalpolizei. Wir hatten Gelegenheit, mit zwei Kriminalhauptkommissaren (KHK) des Polizeipräsidiums Köln zu sprechen, die diesem Kriminalitätsfeld hauptamtlich entgegentreten. Bettina Eichler und Alexander Kringe sind ausgewiesene Experten für illegales Glücksspiel.

„Man kann das Hier und Jetzt nur verstehen, wenn man große Teile der vergangenen Entwicklungen des Glücksspiels kennt“, legt Eichler dar.

Schwierig wird es auch dadurch, dass bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels Strafrecht und Gewerberecht beachtet werden müssen. Wir berichteten in der jüngsten Vergangenheit in mehreren Ausgaben darüber, dass in diesem Bereich auch bei manchen Gerichten fehlende Sachkenntnis festzustellen ist. Dies demonstrierten bereits Richter, die zum Beispiel vorschlugen, den Spielpreis in Spielhallen anzuheben oder die Betreiber aufforderten, Eintrittsgeld zu nehmen.

Umso wichtiger ist es, dass Fachleute illegales Glücksspiel bekämpfen. „Es ist ein sehr wissens- und arbeitslastiges Feld und ein klassisches Kontrolldelikt“, verdeutlicht KHK Alexander Kringe.

Doch es gibt auch Unterschiede im Vergleich zu anderen Deliktsbereichen. Während bei bereits geschehenen Delikten wie Raub, Einbruch oder Diebstahl Täter ermittelt werden müssen, ist es laut Kringe beim illegalen Glücksspiel in der Regel anders. „Wir bekommen oft einen Hinweis, wo illegales Glücksspiel stattfindet, und wir schlagen dann zu, wenn es passiert“, sagt Kringe.

Breites illegales Angebot

Darüber hinaus bedarf die Bekämpfung dieses Kriminalitätsfeldes auch ein gewisses Maß an Eigeninitiative. „Alle Beteiligten, die in illegalen Glücksspielen involviert sind, die Organisatoren und die Teilnehmer, sind potenziell Beschuldigte im Strafverfahren. In der Regel zeigen die sich nicht selbst an“, so Kringe. Es komme aber vor, dass ein Spieler, der viel verloren hat, oder dessen Angehörige und Freunde, an die Polizei herantreten.

„Mit der Aufstellung von illegalen Fun Games werden Milliarden erwirtschaftet“, sagt Kringe. Illegales Glücksspiel findet Eichler zufolge im kleinen und im großen Spiel statt. Oft würden Fun Games in den Medien mit illegalem Glücksspiel im stationären Markt gleichgesetzt.

„Für uns stellen Fun Games aber nur einen kleinen Bereich unseres Sachgebietes dar“, sagt Eichler. Der illegale Sektor erstrecke sich aber auf viel mehr Glücksspielformen. Eichler nennt beispielsweise Sportwetten, Pferdewetten, verschiedene Tischspiele, wie Poker und Barbut sowie Bingo.

Ständige Veränderungen erschweren Bekämpfung

„Oft finden wir auch eine Kombination aus verschiedenen Spielen bei Kontrollen. Wo illegales großes Spiel stattfindet, werden oft auch Fun Games und illegale Wetten im Bereich des kleinen Spiels angeboten“, sagt Eichler.

Hinzu komme illegales Online-Glücksspiel. „Das digitale Zeitalter macht auch vor dem unerlaubten Glücksspiel nicht Halt“, legt Kringe dar. Im Mittelpunkt der Ermittlungen würden zum Beispiel illegale Sportwetten-Apps und Online Casinos stehen.

Gerade dieses sich ständig verändernde Kriminalitätsfeld macht die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels den Beamten zufolge so schwierig. „Die Erscheinungsformen sind dynamisch“, sagt Kringe.

Das sei der Unterschied zu anderen Deliktsbereichen, wie beispielsweise Einbruch. Hierbei habe sich bis auf einige Details nicht viel verändert. Der Modus Operandi bleibe seit vielen Jahren gleich, so Kringe. Der Polizeibeamte betont: „Geht man beim illegalen Glücksspiel 25 Jahre zurück, gab es kein Online-Glücksspiel und keine Sportwetten.“

Nicht nur der E-Commerce im Allgemeinen, auch die vielen Formen des illegalen Online-Glücksspiels sind wachsende Märkte, wie uns verschiedene Studien (zum Beispiel von Prof. Dr. Gunther Schnabl) sowie die Einschätzungen des Deutschen Sportwettenverbandes (DSWV) und des Deutschen Online Casinoverbandes (DOCV) zeigen.

Tatorte: Kiosk, Shisha-Bar, Festsaal und das Internet

Das Außergewöhnliche beim illegalen Glücksspiel ist zudem die Unsichtbarkeit für den Normalbürger. Sei es im Kiosk, in der Shisha-Bar oder im Internet, was für die Organisatoren und Teilnehmer Alltag ist, nehmen normale Bürger zumeist nicht als illegale Angebote wahr.

Wie das illegale Glücksspiel en detail funktioniert, wollen die Beamten nicht erläutern, um nicht Einsatztaktiken und -techniken der Polizei preiszugeben. „Der Täter wächst mit der polizeilichen Arbeit“, sagt Eichler.

Die Kriminalhauptkommissarin spricht ein weiteres Problemfeld an: die Bestrafung. „Blickt man auf die Summen, die die Täter mit illegalem Glücksspiel verdienen können, ist die Strafandrohung nicht besonders hoch“, legt Eichler dar.

Welch enorme Summen sich – am Fiskus vorbei – beispielsweise mit illegalen Geldspielgeräten verdienen lassen, veranschaulicht Alexander Kringe: „Man kann durchschnittlich von etwa 10 000 Euro Nettogewinn pro Gerät und Monat ausgehen.“ Diese Schätzung für den Großraum Köln sei „eher noch tief gegriffen“. Der Austausch mit Kollegen würde diese Schätzungen bestätigen. „Es geht schlicht um Gewinnmaximierung“, sagt Eichler.

Diese Geräte enthalten den Beamten zufolge Software mit Spielen, die den aktuellen Spielen im legalen Markt ähneln. Hier würden Software-Piraterie und Verstöße gegen das Markenrecht eine wichtige Rolle spielen. An diesen illegalen Spielautomaten ist das „Spielen ohne Limit“ möglich, wie eine Präsentation der Beamten eindrucksvoll demonstriert. In wenigen Sekunden können Hunderte von Euro verspielt werden. Zur Erinnerung: Bei legalen, PTB-geprüften Geldspielgeräten gelten Maximalverluste (höchstens 60 Euro) und -gewinne (höchstens 400 Euro) je Stunde.„

Die Taten dürfen für Kriminelle nicht mehr lukrativ sein. Erst wenn die Täter wirtschaftlich ins Minus rutschen, hören sie auf“, schildern die Beamten.

Innenministerkonferenz

Da Polizisten weisungsgebundene Beamte sind, sind Äußerungen, die politische Entscheidungen betreffen, in der Regel tabu. Wirft man jedoch einen Blick auf die Beschlüsse der Innenministerkonferenz, die vom 4. bis 6. Dezember 2024 in Rheinsberg stattfand, findet man unter TOP 32 „Strafrechtliche Verfolgung illegalen Glücksspiels“ die deutliche Auffassung, „dass illegales Glücksspiel in Deutschland stärker sanktioniert und die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auch auf ausländische Glücksspielanbieter klargestellt bzw. ausgeweitet werden sollte, um die Ziele des § 1 des Glücksspielstaatsvertrages von 2021 zu erreichen“.

Auch das Problem der Fun Games ist durchaus bis an die Spitze der Bundesländer vorgedrungen. Die Schwierigkeiten, mit denen Kriminalbeamte tagtäglich konfrontiert sind, werden durch die Forderungen der Innenminister deutlich. Unter Punkt 3, TOP 32, heißt es: „Die IMK hält es […] für erforderlich, die konsequente Strafverfolgung im Bereich des terrestrisch betriebenen illegalen Glücksspiels durch eine Anpassung des § 284 StGB insbesondere zur Beseitigung von Beweisschwierigkeiten im Bereich der sogenannten Fun-Games-Automaten zu ermöglichen.“

Die IMK hielt es für notwendig, dass die Bundesregierung mehrere Punkte überprüft unter anderem den Strafrahmen des Paragrafen 284 Absatz 1 StGB auf bis zu fünf Jahre und des Paragrafen 284 Absatz 3 auf bis zu zehn Jahre zu erhöhen. Des Weiteren fordern die Innenminister die „Aufnahme des § 284 StGB in den Katalog des § 100a StPO sowie weiterer strafprozessualer Ermittlungsmaßnahmen“.

Innenminister fordern mehr Maßnahmen

Vor allem der letzte Punkt, die strafprozessualen Ermittlungsmaßnahmen, scheinen aktuell ein Hemmschuh zu sein, um großen Organisatoren illegalen Glücksspiels habhaft zu werden. Bettina Eichler betont: „Da das illegale Glücksspiel ein Vergehenstatbestand ist, haben wir nicht die Möglichkeiten, gewisse Ermittlungsoptionen wahrzunehmen.“

Denn auch die organisierten Kriminellen wissen, dass Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) nur bei Katalogstraftaten, also bei schweren Straftaten, angewendet werden.

Ist illegales Glücksspiel festgestellt und die Geräte sichergestellt worden, sind Kringe zufolge wiederkehrende Kontrollen von großer Bedeutung. „Nachhaltigkeit erzielen wir dadurch, dass wir Täter auf der Agenda haben und nachkontrollieren. Der Kontrolldruck muss hoch bleiben“, betont der Kriminalhauptkommissar.

Ob Bande, Clan, Großfamilie oder Rocker, unabhängig von der Begrifflichkeit müsse man sich im Klaren sein, dass die Gegenseite immer organisiert ist. Da in diesem Bereich der Kriminalität ein enormes Gewinnpotenzial liegt, haben die Beamten es hier mit Organisierter Kriminalität zu tun. „Sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum sind die Einflussgebiete für illegales Glücksspiel oft bereits abgesteckt“, legt Kringe dar.

Haben Kriminelle diverse Gebietsansprüche geklärt, scheint der Einstieg ins illegale Glücksspiel als Organisatoren recht einfach zu sein. So berichten die Polizisten von illegalen Bingo-Abenden, die auch in angemieteten Festsälen und im ländlichen Raum stattfinden. Dort werden hochwertige Preise, wie Luxusautos, ausgespielt. Zwar fällt das unter Veranstaltung einer unerlaubten Lotterie (§ 287 StGB), scheint aber mindestens ähnlich lukrativ zu sein, wie das Aufstellen von Fun Games.

Doch wo findet dieses – vom Normalbürger oft nicht wahrgenommene – illegale Glücksspiel statt? Hier differenzieren die Polizisten zwischen dem Automatenspiel und dem großen Spiel – ganz wie in der Spielbank.

„Oft stellen wir Mischsachverhalte fest. Dort, wo großes illegales Spiel wie Barbut und Poker betrieben wird, stehen oft auch illegale Geldspielgeräte und Wettautomaten. Das wird in Gewerbebetrieben, angemeldeten und unangemeldeten, angeboten“, erklären die Beamten. Dies reiche von Gaststätten, Kiosken über Shisha-Bars bis hin zu Kulturvereinen.

Beim illegalen Online-Spiel brauche es nicht viel mehr als eine App auf einem Smartphone, sagt Eichler. Hingegen müssen Betreiber legaler Wettannahmestellen Steuern und Abgaben leisten, Miete zahlen, haben OASIS-Kosten, müssen Compliance-Maßnahmen beachten und das Personal schulen. Alles Kosten und Maßnahmen, die von illegalen Organisatoren nicht aufgewendet werden. Im Vergleich von legalen Wettannahmestellen und einer illegalen Sportwetten-App erscheinen die ungleichen Voraussetzungen besonders frappierend, aber auch der Vergleich innerhalb des stationären Angebotes ist erschreckend.

Ungleiche Voraussetzung

Während die legalen Betreiber all die oben genannten laufenden Kosten bedienen und Vorgaben beachten müssen, benötigen illegale Wettvermittler laut Kringe hingegen lediglich ein oder zwei Wettterminals in einer Sportsbar oder einem Kiosk sowie einen Bondrucker unter der Theke. Eine kurze Recherche bei „ebay“ ergibt, dass Wettautomaten ab wenigen Hundert Euro zu ersteigern sind. Gute Modelle sind regelmäßig für unter 2 000 Euro käuflich zu erwerben. Für das „illegale Starter-Kit“ fehlt nur noch die passende illegale Software bei einem illegalen Anbieter, und schon fließen die Einnahmen. Bei einer illegalen Sportwetten-App fallen laut Kringe auch die Personalkosten weg.

Geringe Strafandrohung und Entdeckungsgefahr

„Die Wette findet im virtuellen Raum statt, der Geldtransfer erfolgt hingegen in bar auf der Straße, im Bus oder beim Frisör“, erläutert der Kriminalhauptkommissar. Ihm zufolge ist das illegale Spiel sehr lukrativ. Dies alles bei geringer Strafandrohung und Entdeckungsgefahr. „Der wirtschaftliche Anreiz darf nicht größer sein als die ‚Angst‘ vor Sanktionen“, hebt Alexander Kringe hervor.

Die Beamten erläutern, dass Organisatoren illegalen Glücksspiels eine Geldstrafe oft nach wenigen Wochen wieder eingespielt haben. Daher bleibt zu hoffen, dass die Forderungen der IMK auch von der neuen Bundesregierung erhört werden.

Erfreulicherweise hat Nordrhein-Westfalen als einziges Bundesland den „Fun-Game-Erlass“. Dort ist ausdrücklich geregelt, dass beim Auffinden eines entsprechenden Gerätes ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht und noch vor Ort die Polizei gerufen werden soll, die dann die erforderlichen weiteren Maßnahmen unternimmt. Daran kann sich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen illegalen Glücksspiels (§ 284 StGB) beziehungsweise auch wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) anknüpfen.

„Wenn Fun Games, also illegale Geldspielgeräte, angetroffen werden, ist es immer eine Straftat“, hebt Kringe hervor. Daher, so der Hinweis der Polizeibeamten, sollte niemand, auch keine Privatdetektive, das Ordnungsamt benachrichtigen. „Für die Verfolgung von Straftaten ist die Polizei zuständig“, verdeutlicht Kringe.

Mehr Eigenverantwortung

KHK Eichler fordert jedoch auch von den Teilnehmern an Online-Glücksspielen mehr Eigenverantwortung und ein schärferes Bewusstsein ein. Oft brächten Spieler das Argument vor, nicht gewusst zu haben, dass die benutzte Webseite illegal gewesen sei. Dabei hilft ein genauer Blick auf die Internetpräsenz des Anbieters. Denn legale Online-Glücksspielanbieter müssen ihre staatliche Erlaubnis deutlich auf ihren Webseiten ausweisen. Konkret schreibt der Glücksspielstaatsvertrag vor, dass lizenzierte Anbieter – die in der amtlichen Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) aufgeführt sind – unmittelbar auf ihrer Startseite vermerken, dass sie über eine staatliche Konzession verfügen.

Das Fatale am illegalen Glücksspiel ist die damit einhergehende Begleitkriminalität. Die Beamten berichten von Beschaffungskriminalität, die bei pathologischen Spielern, denen das Geld zum Spielen ausgeht, vorkomme. Zudem sind laut Kringe auch Geldverleiher an manchen illegalen Spielorten anzutreffen. Eine weitere Folge sei die oft beobachtete Gewaltkriminalität.

„Die Dunkelziffer ist extrem hoch, da weder Verleiher noch Spieler Interesse an Anzeigen haben“, so die Beamten.

Es bleibt zu hoffen, dass nicht nur die Forderungen der Innenminister auf fruchtbaren Boden in Berlin treffen, auch in Zeiten klammer Kassen der Kommunen wäre es wünschenswert, wenn Ordnungsbehörden gestärkt und mehr Schwerpunktstaatsanwaltschaften für illegales Glücksspiel gegründet werden sowie Polizeipräsidien bundesweit mehr Fachleute für unerlaubtes Glücksspiel ausbilden. Kurzum: Politik sollte ernsthaft in Erwägung ziehen, den Strafverfolgungsbehörden insgesamt auf allen Ebenen mehr Kompetenzen – und mehr Ressourcen – zuzusprechen. Nur so können rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden, um illegales Glücksspiel effizient zu bekämpfen.

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