In Niedersachsen geraten tausende Arbeitsplätze in Gefahr. Eine aktuelle dpa-Reportage zeigt, wie existenziell der Streit um Doppelspielhallen für Beschäftigte und Branche geworden ist.
Wie die GlücksWirtschaft bereits im November berichtete, läuft in Niedersachsen zum Jahresende 2025 die Übergangsfrist für sogenannte Doppelspielhallen aus. An Standorten, wo bisher zwei Spielhallen unter einem Dach betrieben werden durften, ist künftig nur noch eine erlaubt. Die Automaten-Branche warnt seit längerem vor erheblichen Folgen: Landesweit stehen nach ihren Angaben rund 3.000 Arbeitsplätze auf der Kippe. Die Landesregierung hingegen hält diese Zahl für nicht belegt und sieht angesichts gemeinsam vereinbarter Regeln im Glücksspielstaatsvertrag keinen rechtlichen Spielraum für eine Verlängerung der Frist.
Wir lächeln, aber eigentlich könnten wir heulen.
Wie die dpa in einer aktuellen Reportage, welche in zahlreichen deutschen Medien erschienen ist, berichtet, sorgt die unklare Zukunft nun auch für Existenzängste bei den Beschäftigten in den Spielhallen. Martina Roos, 58 Jahre alt und Mitarbeiterin einer Spielhalle in Hannover, schildert in der Reportage, wie sehr sie das drohende Aus belastet. Sie arbeite seit zwei Jahren in einer Admiral-Spielhalle, doch nun habe sie „so viele schlaflose Nächte wie in letzter Zeit […] in meinem ganzen Leben noch nie gehabt“, erzählt Roos. Auch ihren Kolleginnen und Kollegen gehe die Situation nahe: „Wir lächeln, aber eigentlich könnten wir heulen.“ Diese Worte bringen die Verunsicherung vieler Mitarbeiter auf den Punkt. Landesweit gibt es laut Automatenverband Niedersachsen rund 250 Doppelspielhallen, also Spielstätten, in denen zwei Konzessionen unter einem Dach betrieben werden, meist mit gemeinsamem Personal. Da pro Halle (je nach Landesrecht) maximal etwa zwölf Geldspielgeräte aufgestellt werden dürfen, ermöglicht ein Doppelstandort den wirtschaftlichen Betrieb mit doppelter Gerätezahl am selben Ort. Fällt eine der beiden Hallen weg, verliert ein solcher Standort jedoch einen erheblichen Teil seiner Einnahmen. Ohne Verlängerung der Übergangsfrist müsste daher in all diesen Fällen eine von zwei Hallen schließen, was zahlreiche Arbeitsplätze kosten würde.
Die Situation in Niedersachsen bezeichnet der Spielhallenbetreiber Admiral Entertainment (deutsche Tochter der Novomatic-Gruppe) bereits seit längerem als „ein Sorgenkind“. Admiral unterhält zwischen Harz und Küste 25 Doppelspielhallen. Noch spreche man zwar keine Kündigungen aus, so Florian Baum, Regionalleiter bei Admiral, doch sollte das Land nicht kurzfristig eingreifen, rechnet er mit harten Einschnitten: Bis zu 75 der knapp 700 Beschäftigten in Niedersachsen müssten gehen. im ungünstigsten Fall sogar 150. „Eine Kette wie Admiral kann solche Veränderungen eher auffangen. Für kleinere Betreiber hingegen kann der Wegfall einer Halle existenzbedrohend sein“, warnt Baum. Tatsächlich sind viele der rund 200 Spielhallenbetreiber in Niedersachsen familiengeführte Mittelständler. Sie fürchten einen regelrechten Kahlschlag, wenn Doppel-Konzessionen ersatzlos entfallen sollten.
Wenn legale Spielhallen verschwinden, zieht das Spiel in Schattenmärkte ab.
Unter dem Motto „Unsere Jobs retten“ hat die Automatenwirtschaft deshalb eine Kampagne mit Online-Petition ins Leben gerufen. Auf der Website der Kampagne schildern betroffene Spielhallenangestellte ihre Lage und appellieren an die Politik, einen Verlust ihrer Arbeitsplätze abzuwenden. „Mit der Petition wollen wir auf die drohenden Betriebsschließungen aufmerksam machen“, erklärt Branchenvertreter Florian Baum – es sei „das letzte Zucken des Fischs an der Angel“, um die Politik doch noch zum Umsteuern zu bewegen. Mehr als 3.000 Unterstützer haben bereits unterschrieben. Adressiert ist der Appell direkt an die niedersächsische Landesregierung.
Auch viele Stammgäste in den Spielhallen zeigen Verständnis für den Protest. So berichtet Mitarbeiterin Roos, dass zahlreiche Besucher ihrer Halle die Petition ebenfalls unterzeichnet haben. Sie selbst habe in der Spielstätte eine Art Gastgeber- und Betreuerrolle übernommen – „eine große Familie, aber mit Richtlinien und Vorschriften“, beschreibt Roos das Miteinander. Für viele Gäste sei die Spielhalle ein Ort, um „den Kopf freizukriegen“ und Sorgen zeitweise zu vergessen. Entsprechend groß ist auch bei den Kunden die Sorge, dass legale und kontrollierte Angebote verschwinden könnten.
Die Regierung in Hannover verweist auf die übergeordneten Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags und zeigt bislang wenig Entgegenkommen. „Das niedersächsische Spielhallengesetz so zu verändern, dass die Übergangsfrist weiterläuft, sei nach Ansicht der Landesregierung ‘nur schwer’ mit den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags zu vereinbaren“, teilte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums mit. Man nehme die Sorgen um Arbeitsplätze zwar „sehr ernst“ und sei bereit zum Dialog mit der Branche, prüfe auch alternative Möglichkeiten zur Sicherung von Jobs, etwa längere Öffnungszeiten der verbleibenden Spielhallen. Gleichzeitig betont das Ministerium aber, dass in Niedersachsen bereits jetzt der überwiegende Teil der Standorte als Einzelspielhallen betrieben werde. Mit anderen Worten: An fast jedem heutigen Doppel-Standort könne nach dem Jahreswechsel immerhin eine Spielhalle fortgeführt werden, auch wenn die zweite schließen muss. Aus Sicht der Behörden ist daher nicht von einem vollständigen Wegfall aller Arbeitsplätze auszugehen. Zudem sei die Übergangsregelung bewusst befristet gewesen, die Betreiber hätten seit Inkrafttreten des Spielhallengesetzes im Februar 2022 genügend Zeit gehabt, sich auf diese Situation einzustellen. Im Gesetz sei ausdrücklich klargestellt, dass eine erneute Erlaubnis für einen Doppelbetrieb nicht zulässig ist. Ein nachträgliches Abrücken von dieser Linie würde aus Regierungssicht die gemeinsam beschlossenen Spielerschutz-Ziele unterlaufen.
Die Automatenwirtschaft hält dagegen, dass strenge Regeln in legalen Spielhallen bereits einen wichtigen Beitrag zum Spielerschutz leisten. Jugend- und Suchtschutz würden in lizenzierten Betrieben konsequent beachtet – so müssen z.B. alle Besucher bei Eintritt ihren Ausweis vorlegen, und das Personal prüft die Spielersperr-Datenbank OASIS auf eventuell vorliegende Sperren. In illegalen Hinterzimmer-Spielhallen oder auf unerlaubten Online-Plattformen hingegen seien Spieler weitgehend schutzlos und sich selbst überlassen. Genau dorthin würden aber viele ausweichen, wenn das legale Angebot wegfällt, warnt die Branche. „Wenn legale Spielhallen verschwinden, zieht das Spiel in Schattenmärkte ab“, so Georg Stecker, Vorstandssprecher des Dachverbands Deutsche Automatenwirtschaft (DAW). Das sei „ein Konjunkturprogramm für den Schwarzmarkt, auf Kosten der Sicherheit der Menschen“. Bereits jetzt gelte: Schätzungsweise jedes dritte Geldspielgerät in Deutschland steht außerhalb der regulierten Aufsicht und sei illegal oder manipuliert.
Das Wirtschaftsministerium hält jedoch dagegen: Für die Annahme, dass eine Reduzierung legaler Angebote automatisch den Schwarzmarkt wachsen lasse, gebe es „keinerlei wissenschaftliche Belege“, so ein Sprecher. Einen Zusammenhang zwischen dem Schließen von Doppelspielhallen und einer Zunahme illegalen Glücksspiels sieht die Behörde nicht nachweisbar. Der Automatenverband Niedersachsen (AVN) verweist indes auf ein weiteres Problem: Sollten landesweit etwa 250 konzessionierte Spielhallen schließen, würden den Kommunen wichtige Steuereinnahmen wegbrechen. Nach Einschätzung von AVN-Geschäftsführer Florian Heinze könnten den Städten und Gemeinden rund 20 Millionen Euro pro Jahr entgehen, Einnahmen aus Vergnügungssteuer, die bislang legale Spielbetriebe beitragen.
Rückendeckung erhält die Branche von der Opposition im Landtag. Die CDU-Fraktion sieht weiteren politischen Handlungsbedarf und hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Frist für Doppelstandorte in Niedersachsen um fünf Jahre zu verlängern. Konkret soll die Übergangsfrist bis 2030 gelten. Damit ließen sich Spielerschutz und Arbeitsplätze sichern, argumentiert der CDU-Abgeordnete Marcel Scharrelmann, wirtschaftspolitischer Sprecher seiner Fraktion. „Glücksspiel muss staatlich kontrolliert bleiben“, betont Scharrelmann – sprich: Das legale Angebot dürfe nicht vorschnell zugunsten des Schwarzmarkts geopfert werden. In der Gesetzesbegründung verweist die CDU darauf, dass mehrere Bundesländer bereits längere Übergangsfristen vorgesehen haben. So gilt in Hessen eine Frist bis 2032; in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt sogar bis 2037. Andere Länder dagegen, etwa Baden-Württemberg oder Bayern, haben Doppelspielhallen schon in den vergangenen Jahren abgeschafft. Nach dem Willen der CDU soll Niedersachsen hier nicht zum negativen Ausreißer werden, der seine heimische Branche benachteiligt.
Die rot-grüne Landesregierung signalisiert bislang allerdings wenig Neigung, vom vereinbarten Kurs abzuweichen. Sie beharrt darauf, dass alle Länder dem Glücksspielstaatsvertrag entsprechend Doppelspielhallen untersagen müssen. Eine nochmals verlängerte Sonderregelung in Niedersachsen würde diesen Rahmen sprengen, so die Argumentation. Ob die Intervention der Opposition im Landtag den Druck noch erhöhen kann, bleibt abzuwarten. Klar ist: Die Entscheidung in Hannover wird weitreichende Folgen für die Spielhallen-Landschaft im Land haben – und für die Menschen, die dort beschäftigt sind.
Für Mitarbeiterin Martina Roos und viele ihrer Kolleginnen und Kollegen bleibt die Unsicherheit trotz aller politischen Debatten bestehen wie die dpa in ihrer Reportage beschreibt. Was aus ihrem Arbeitsplatz zum Jahreswechsel wird, weiß Roos nicht. Sie hoffe nun auf ein kleines „Weihnachtswunder von Hannover“ – darauf, dass die Landespolitik vielleicht doch noch in letzter Minute eine Lösung findet. Andernfalls würden nicht nur zahlreiche Beschäftigte vor dem Aus stehen, sondern auch viele Spielhallen-Stammgäste ihren vertrauten Anlaufpunkt verlieren. Die kommenden Wochen bis zum Jahresende werden zeigen, ob dieses „Weihnachtswunder“ für Niedersachsens Spielhallenbranche in Erfüllung geht.
Sie verlassen jetzt die offizielle Website der GlückWirtschaft. Für den Inhalt der folgenden Seiten ist die Sigert Verlag GmbH nicht verantwortlich.
Um fortzufahren drücken Sie 'Weiter'.