Aktuelles zu OASIS: Experten des Regierungspräsidiums Darmstadt präsentierten Anfang April im Rahmen der FSGP-Fachtagung neue Zahlen zum zentralen, spielformübergreifenden Spielersperrsystem OASIS und erläuterten zudem Details zu Sperren. Sperranträge müssen nun digital über die Webseite der Behörde gestellt werden.
Aktuelle Zahlen des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt belegen, dass das Spielersperrsystem OASIS sowohl von Veranstaltern als auch von Behörden gut angenommen wird. Im Jahr 2024 verzeichnete die Behörde etwa 13 Millionen Abfragen pro Tag und etwa fünf Milliarden Abfragen im gesamten Jahr.
Oliver Richter und Mona Loho vom Regierungspräsidium (RP) Darmstadt berichteten Anfang April im Rahmen der Fachtagung FSGP über aktuelle Zahlen der Sperrdatei OASIS und jüngste Entwicklungen.
Die Mitarbeiter des RP Darmstadt wiesen auch auf die Besonderheiten bei unbefristeten und befristeten Sperren hin. „Unbefristet“ ist in diesem Zusammenhang irreführend.
„Die Mindestsperre bei der unbefristeten Selbstsperre beträgt ein Jahr ab Eintragung. Dann besteht die Möglichkeit, die Sperre auf Antrag wieder aufzuheben“,
erläutert Oliver Richter.
Mona Loho (li.) und Oliver Richter (re.)
Bei der befristeten Sperre betrage die Mindestsperre drei Monate. Alle darüber liegenden Zeiträume, auch mehrere Jahre, seien ebenfalls möglich, sodass die befristete Sperre über beispielsweise 99 Jahre zu einer tatsächlich unbefristeten Sperre wird.
Die Experten des RP Darmstadt gingen auch auf die Fremdsperre ein. Bei dieser beträgt die Mindestdauer laut Richter ein Jahr ab Eintragung. Fremdsperren können sowohl vom Glücksspielveranstalter als auch vom Ehe- oder Lebenspartner vorgenommen werden. Dabei seien jedoch auch Nachweise nötig, wie zum Beispiel Kontoauszüge, die belegen, dass aufgrund des Spiels die alltäglichen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können.
Richter betont, dass auch Veranstalter verpflichtet sind, Sperren von Spielern auf Antrag einzutragen.
Laut Richter gehen beim RP Darmstadt zurzeit etwa 400 Sperranträge pro Woche ein.
Diese sollen nicht per E-Mail gestellt werden. Auf der Webseite des RP Darmstadt stehen Richter zufolge digitale Sperranträge zur Verfügung.
Auch zur Aufhebung einer Sperre machten die Behördenmitarbeiter konkrete Angaben.
„Eine Sperre kann nur aufgehoben werden, wenn ein Antrag gestellt wird“,
sagt Richter.
Das gelte unabhängig von der Art und Dauer einer Sperre. Die einzige Ausnahme sei die 24-Stunden-Sperre, die automatisch auslaufe. Diese ist für Nutzer von virtuellen Automatenspielen gedacht. Relevant ist die 24-Stunden-Sperre aber auch für Spielhallen und Gaststätten. Spieler im stationären Spiel müssen auch nach kleinsten Spielpausen wieder gegen die OASIS-Sperrdatei abgeprüft werden, da sie sich zwischenzeitlich im Onlinespiel mittels Paniktaste 24 Stunden haben sperren lassen können.
Die einzige Voraussetzung, eine Sperre aufzuheben, ist laut Richter der zeitliche Ablauf der Sperre und die Beantragung zur Aufhebung. Zurzeit müsse das RP Darmstadt 1 500 Anträge zur Sperraufhebung pro Woche bearbeiten, inklusive Mehrfachantragstellungen.
Die beantragten Aufhebungen von Sperren lägen zurzeit bei ein bis zwei Wochen, sagt Richter.
Als „Gamechanger“ bezeichnet er ein neues Antragsbearbeitungssystem der Behörde. Durch dieses konnte in der Vergangenheit ein Bearbeitungsrückstand aufgeholt werden.
Insgesamt sei die Bekanntheit von OASIS bei den Behörden gestiegen, was auch zu einem besseren Austausch mit den Behörden geführt habe, schildert Mona Loho.
Ihr zufolge sind Info-Veranstaltungen für die Behörden und Unterstützung bei den Vor-Ort-Kontrollen geplant.
Die aktuellen Zahlen zu OASIS lassen den Schluss zu, dass das Sperrsystem angenommen wird. In dem Zeitraum Februar 2024 bis Februar 2025 sind laut Mona Loho knapp 113 000 Sperren – ausgenommen 24-Stunden-Sperren – eingetragen worden. Gut 32 000 davon entfallen auf Spielhallen.
Finanziert wird das OASIS-System über Entgelte, wie Oliver Richter darlegt. So bezahlen Spielhallenbetreiber eine Anschlussgebühr für das System und müssen für jede einzelne Abfrage ein Entgelt entrichten.
318.104 aktive Spielsperren
308.120 Selbstsperren
9.984 Fremdsperren
<1 Jahr: 44.584
1-2 Jahre: 49.605
2-5 Jahre: 21.119
5-10 Jahre: 6.315
>10 Jahre: 18.341
unbefristet: 178.140
Stand: März 2025
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