11. August 2026
Veröffentlicht am

Brandenburg leitet bundesweite Spielerschutz-Evaluierung - hält Ergebnisse jedoch zurück

Brandenburg leitet die Arbeitsgruppe Sozialkonzept/Aufklärung bei der GlüStV-Evaluierung. Zu Inhalten und Zwischenergebnissen bleibt das Innenministerium jedoch verschlossen.

Sitz des Landtages Brandenburg seit 2014: das Landtagsgebäude am Alten Markt in Potsdam

Brandenburg übernimmt bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 eine Schlüsselrolle. Das bestätigte das Innenministerium des Landes auf eine Anfrage der GlücksWirtschaft. So leitet Brandenburg federführend die bundesweite „Unterarbeitsgruppe Sozialkonzept/Aufklärung“. Zu den Inhalten und bisherigen Erkenntnissen dieser Arbeitsgruppe, in der auch Vertreter der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder Berlin und Thüringen beteiligt sind, verweigert das Ministerium jedoch die Auskunft. „Die Ergebnisse der Evaluierung können zu gegebener Zeit dem Evaluierungsbericht entnommen werden“, heißt es lapidar in der Stellungnahme des Brandenburger Innenministeriums. Damit bleibt einer der wichtigsten Teile des Evaluierungsprozesses eines milliardenschweren Marktes weitgehend im Verborgenen.

Bis spätestens zum Ende des Jahres müssen die Bundesländer die Frage beantworten, ob sich der bisherige Glücksspielstaatsvertrag bewährt hat oder ob er in Teilen oder ganz revidiert oder umgeschrieben werden muss. Seine Ergebnisse dürften maßgeblich darüber entscheiden, ob zentrale Regelungen zum Spielerschutz, zur Bekämpfung des Schwarzmarktes oder zu Einsatz- und Einzahlungslimits künftig verändert werden.

Sozialkonzepte als sensibler Prüfbereich

Gemeinsam mit den Glücksspielaufsichten aus Berlin und Thüringen überprüft die Arbeitsgruppe unter Leitung von Brandenburg dabei auch die gesetzlichen Sozialkonzepte der Glücksspielanbieter. Dieser Bereich gehört zu den sensibelsten Bestandteilen des Glücksspielstaatsvertrags. Sozialkonzepte sollen problematisches Spielverhalten frühzeitig erkennen, gefährdete Spieler schützen und Suchtrisiken möglichst verhindern. Ob diese Instrumente tatsächlich wirksam sind, zählt zu den Kernfragen der laufenden Evaluierung.

Keine Angaben zu Daten, Studien und Zwischenergebnissen

Wie weit die Arbeiten inzwischen fortgeschritten sind, bleibt allerdings unklar. Auf die Fragen der GlücksWirtschaft, welche Fragestellungen die Arbeitsgruppe derzeit untersucht, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse dazu bereits vorliegen, welche Daten ausgewertet wurden, ob erste Schlussfolgerungen gezogen werden konnten und ob sich aus Sicht der Arbeitsgruppe Änderungsbedarf am Glücksspielstaatsvertrag abzeichnet, hält sich das Innenministerium verschlossen und verweist auf den Evaluierungsbericht. Angaben zum Stand der Arbeiten oder zu möglichen Zwischenergebnissen macht das Ministerium nicht.

Brandenburg ist mit dieser Zurückhaltung nicht allein. Auch andere Bundesländer verweisen bislang überwiegend auf organisatorische Zuständigkeiten oder laufende wissenschaftliche Untersuchungen. Welche Bewertungsmaßstäbe angewandt werden, welche Studien in die Evaluierung einfließen oder welche Zwischenergebnisse bereits diskutiert werden, bleibt weitgehend unbekannt.

Zentrale Ziele des Glücksspielstaatsvertrags auf dem Prüfstand

Dabei entscheidet die Evaluierung über zentrale Ziele des Glücksspielstaatsvertrags: den Schutz gefährdeter Spieler, die Bekämpfung der Glücksspielsucht, die Kanalisierung in legale Angebote, die Eindämmung des Schwarzmarktes sowie den Jugend- und Verbraucherschutz. Gerade diese Aspekte werden seit Jahren kontrovers diskutiert. Während die Glücksspielaufsicht auf neue Kontroll- und Schutzinstrumente verweist, sehen viele legale Anbieter die Gefahr, dass strenge Regulierung Spieler weiterhin auf illegale Angebote ausweichen lässt.

Die politische Tragweite der Evaluierung ist entsprechend groß. Ihre Ergebnisse dürften die Grundlage für die nächste Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags bilden und damit die zukünftigen Rahmenbedingungen eines Milliardenmarktes bestimmen. Es ist bemerkenswert, dass der Evaluierungsprozess bislang nur eingeschränkt nachvollziehbar ist. Wissenschaft, Suchthilfe, Glücksspielwirtschaft und Öffentlichkeit erhalten kaum Einblicke in die laufenden Arbeiten.

Zeitplan bis Ende 2026 bleibt unsicher

Mehrere Bundesländer haben zudem bereits darauf hingewiesen, dass laufende wissenschaftliche Studien den Zeitplan beeinflussen könnten. Zwar halten die Länder offiziell an der Veröffentlichung des Evaluierungsberichts bis Ende 2026 fest. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, bleibt jedoch offen.

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