5. September 2026
Veröffentlicht am

Glücksspielstaatsvertrag: OASIS und Fachbeirat beschäftigen Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern arbeitet bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an OASIS und der Rolle des Fachbeirats. Den Zeitplan bis Ende 2026 hält das Land für erreichbar.

Plenarsaal des Landtags Mecklenburg-Vorpommern zur Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags 2021 an Unterarbeitsgruppen zu OASIS und zum Fachbeirat Glücksspielsucht.

Die große Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages 2021 geht in ihre entscheidende Phase. Bis zum 31. Dezember 2026 soll der Endbericht der Länder vorliegen. Nach Einschätzung Mecklenburg-Vorpommerns ist dieser Zeitplan nicht gefährdet. Gleichzeitig wird in den Ländern bereits an der Frage gearbeitet, wie einzelne Instrumente der Glücksspielregulierung künftig ausgestaltet werden sollen.

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich nach eigenen Angaben an zwei Unterarbeitsgruppen, die sich mit der künftigen Rolle des Fachbeirats und mit dem länderübergreifenden Spielersperrsystem OASIS beschäftigen. Damit arbeitet Mecklenburg-Vorpommern ausgerechnet an zwei Bereichen mit, die für die weitere Ausgestaltung von Suchtprävention und Spielerschutz von erheblicher Bedeutung sind. Das Land bringt sich aktiv in den föderalen Abstimmungsprozess der Bundesländer ein. Mecklenburg-Vorpommern arbeitet in der Unterarbeitsgruppe mit, die den Status, die Aufgaben und die künftige institutionelle Verankerung des Fachbeirats Glücksspielsucht bewertet. Der Fachbeirat berät die Länder in ordnungsrechtlichen Fragen und bei der Beweissicherung im Spielerschutz.

Endbericht soll bis Jahresende vorliegen

Den Zeitplan für die Evaluation sieht das Land derzeit als nicht gefährdet an, lässt sich aber eine Hintertür offen. Auf die Frage der GlücksWirtschaft, ob der im Vertrag vorgesehene Termin eingehalten werde, teilte das Land mit: „Ja, nach der hiesigen Erkenntnislage wird der in § 32 des Glücksspielstaatsvertrages 2021 vorgesehene Termin (31.12.2026) eingehalten.“ Damit wird die bisherige öffentliche Planung der Glücksspielaufsicht bekräftigt. Auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hatte im März 2026 darauf verwiesen, dass der Endbericht der Länder bis zum Jahresende die Erkenntnisse über die Auswirkungen der seit 2021 geltenden Regulierung zusammenführen soll.

Die Evaluation soll dabei insbesondere klären, wie sich die Öffnung des Online-Glücksspiels unter regulierten Bedingungen auf die Entwicklung und Ausbreitung unerlaubter Angebote ausgewirkt hat. Gleichzeitig geht es um die Wirksamkeit des Spielerschutzes und weiterer zentraler Elemente der neuen Regulierung.

Die GGL hat hierfür unter anderem Studien zum Spielerschutz, zur Glücksspielwerbung sowie zur Größe des Schwarzmarktes und zur Kanalisierung in Auftrag gegeben.

Mecklenburg-Vorpommern arbeitet an OASIS und Fachbeirat

Während die wissenschaftliche Evaluation auf Bundes- beziehungsweise Länderebene zusammengeführt wird, arbeiten die Länder parallel an konkreten Elementen der künftigen Glücksspielregulierung.

Mecklenburg-Vorpommern nennt auf Anfrage zwei Unterarbeitsgruppen, an denen das Land beteiligt ist: die Arbeitsgruppe zur zukünftigen Rolle des Fachbeirats und die Arbeitsgruppe zum Spielersperrsystem OASIS.

Der Fachbeirat ist ein wissenschaftlich und fachlich besetztes Gremium, das die Länder insbesondere in Fragen der Suchtprävention und des Spielerschutzes berät. Zu seinen Aufgaben gehört ausdrücklich auch die Beratung der Länder bei der Evaluation der Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages.

Wenn nun parallel zur Evaluation über seine künftige Rolle beraten wird, geht es damit um mehr als eine organisatorische Frage. Im Kern steht zur Debatte, welches Gewicht wissenschaftlicher und suchtfachlicher Expertise künftig innerhalb der Glücksspielregulierung haben soll.

Das ist vor dem Hintergrund der Evaluation besonders relevant. Denn der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt mehrere gleichrangige Ziele, die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Kanalisierung des Spieltriebs in legale und überwachte Angebote, den Jugend- und Spielerschutz, die ordnungsgemäße Organisation des Glücksspiels und die Bekämpfung von Kriminalität sowie bei Sportwetten den Schutz der Integrität des Sports.

Die Frage nach der künftigen Rolle des Fachbeirats berührt damit unmittelbar die Frage, wie diese Ziele künftig wissenschaftlich bewertet und gegeneinander abgewogen werden sollen.

OASIS: Ein zentrales Instrument des Spielerschutzes

Unmittelbar praxisnah ist die Beteiligung Mecklenburg-Vorpommerns an der Unterarbeitsgruppe zum Spielersperrsystem OASIS.

OASIS ist das bundesweit beziehungsweise länderübergreifend angelegte Spielersperrsystem, mit dem Spielerinnen und Spieler vom Glücksspiel ausgeschlossen werden können. Das System ist ein wesentlicher Bestandteil des Spielerschutzkonzepts des Glücksspielstaatsvertrages und gilt spielformübergreifend für zahlreiche stationäre und Online-Angebote.

Die Bedeutung von OASIS geht damit über eine technische Datenbank hinaus. Das System soll gewährleisten, dass eine Spielersperre nicht lediglich bei einem einzelnen Anbieter Wirkung entfaltet, sondern übergreifend berücksichtigt wird. Da über dieses System Milliarden von Abfragen zur Prävention von Glücksspielsucht und zum Ausschluss gefährdeter Personen abgewickelt werden, ist die Überprüfung seiner Praxistauglichkeit, Zuverlässigkeit und lückenlosen Durchsetzung ein zentraler Prüfstein für die Länder.

Dass gerade dieses System im Rahmen einer eigenen Unterarbeitsgruppe betrachtet wird, kann darauf hindeuten, dass die Länder nicht nur die grundsätzliche Existenz des Instruments betrachten, sondern auch seine künftige Ausgestaltung.

Welche konkreten Änderungen Mecklenburg-Vorpommern in dieser Arbeitsgruppe verfolgt, lässt die Antwort des Landes allerdings offen. Das ist eine der Fragen, die im weiteren Evaluationsprozess besonders interessant werden dürften, nämlich ob es lediglich um technische und organisatorische Verbesserungen oder auch um eine inhaltliche Weiterentwicklung des Sperrsystems geht.

Erfolg der Regulierung lässt sich nicht an einer einzigen Kennzahl messen

Auch die Antwort Mecklenburg-Vorpommerns auf die grundsätzliche Frage, wann eine Regulierung überhaupt als erfolgreich gelten kann, ist aufschlussreich. Das Land verweist nicht auf eine einzelne Kennzahl wie die Größe des legalen Marktes oder die Zahl der Spielersperren. Stattdessen meint das norddeutsche Land, die Glücksspielregulierung sei erfolgreich, „wenn die in § 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 verfolgten Ziele bestmöglich und ausgewogen durch die zuständigen Stellen umgesetzt werden“.

Denn die Evaluation steht vor einem klassischen Zielkonflikt: Einerseits soll Glücksspiel so reguliert werden, dass problematisches und pathologisches Spielverhalten begrenzt und Spieler geschützt werden. Andererseits soll das legale Angebot attraktiv genug sein, um die Nachfrage aus dem illegalen Markt herauszuführen.

Die GGL beschreibt genau dieses Spannungsfeld als einen zentralen Gegenstand der Evaluation. Sie stellt Kanalisierung und Spielsuchtprävention als wesentliche Parameter heraus.

Ein hoher Anteil legalen Glücksspiels wäre demnach allein noch kein ausreichender Beleg für eine erfolgreiche Regulierung. Umgekehrt wäre ein besonders strenger Spielerschutz nicht automatisch erfolgreich, wenn dadurch große Teile der Nachfrage in unregulierte Angebote abwandern.

Gerade vor diesem Hintergrund fällt auf, was das Land in seiner Antwort nicht sagt.

Auf die Frage nach konkreten Beiträgen zur Evaluation verweist Mecklenburg-Vorpommern auf die beiden Unterarbeitsgruppen. Eigene inhaltliche Änderungsforderungen am Glücksspielstaatsvertrag werden dagegen nicht genannt.

Die entscheidende Frage lautet: Was folgt aus der Evaluation?

Die öffentliche Debatte über die Evaluation konzentriert sich bislang stark auf die Frage, ob der Glücksspielstaatsvertrag seine Ziele erreicht hat. Die bisher verfügbaren Daten liefern dabei erste Anhaltspunkte.

Mecklenburg-Vorpommern liefert dafür einen interessanten Maßstab: Erfolg soll nicht bedeuten, dass ein einzelnes Ziel maximal erfüllt wird. Entscheidend sei vielmehr, ob die verschiedenen Ziele des Staatsvertrages „bestmöglich und ausgewogen“ umgesetzt werden, so das Land.

Damit verschiebt sich die entscheidende Frage der Evaluation.

Es geht nicht nur darum, ob die Regulierung funktioniert hat. Es geht darum, wie viel Regulierung notwendig ist, um Spieler wirksam zu schützen, ohne die Kanalisierung in den legalen Markt zu gefährden.

Die beiden Arbeitsfelder, an denen Mecklenburg-Vorpommern beteiligt ist, passen genau in dieses Spannungsfeld. Der Fachbeirat steht für die wissenschaftliche und suchtfachliche Perspektive; OASIS für die praktische Umsetzung des Spielerschutzes.

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