Bayern will sich bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 nicht auf einzelne Themen beschränken. Den Zeitplan bis Ende 2026 hält der Freistaat derzeit für realistisch.
Der Bayerische Landtag in München. Bayern beteiligt sich an der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 und will sich dabei nicht auf einzelne Themenbereiche beschränken.
Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde das Glücksspielrecht in Deutschland grundlegend neu geordnet. Der Staatsvertrag ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten und hat insbesondere erstmals die Möglichkeit geschaffen, bestimmte bislang nicht erlaubnisfähige Formen des Online-Glücksspiels – darunter virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele – unter engen Voraussetzungen legal anzubieten. Der Staatsvertrag verfolgt dabei einen doppelten Ansatz: Einerseits soll ein attraktiver und sicherer legaler Glücksspielmarkt geschaffen, andererseits sollen die mit dem Glücksspiel verbundenen Risiken möglichst wirksam begrenzt werden.
Zu den gleichrangigen Zielen gehören die Vermeidung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, die Kanalisierung des natürlichen Spieltriebs in ein begrenztes und überwachtes legales Glücksspielangebot, die Bekämpfung des illegalen Spiels, der Jugend- und Spielerschutz sowie die Vermeidung von Betrug und Begleitkriminalität.
Der Staatsvertrag sieht zudem eine Evaluierung seiner Auswirkungen vor. Sie ist als gemeinsames Verfahren der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder angelegt und erfolgt unter Mitwirkung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und des Fachbeirats. Der Evaluierungsbericht soll bis Ende 2026 vorgelegt werden.
Aus Sicht Bayerns bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten werden kann. „Derzeit ist nicht abzusehen, dass dieser Zeitplan nicht eingehalten würde“, teilte das Bayerische Innenministerium auf Anfrage der GlücksWirtschaft mit.
Die Evaluierung ist dabei ausdrücklich nicht als Aufgabe einer einzelnen Behörde ausgestaltet, sondern als gemeinsamer Prozess der Länder. Als Oberste Glücksspielaufsichtsbehörde des Freistaates Bayern beteiligt sich Bayern an der Evaluierung und bringt seine fachlichen Erfahrungen und Erkenntnisse in die gemeinsamen Arbeiten ein.
Bayern versteht seine Rolle dabei nicht auf einzelne Fragestellungen oder Themenbereiche beschränkt. „Auf einzelne Themen sind wir nicht beschränkt“, so das Bayerische Innenministerium. Vielmehr behält sich der Freistaat vor, sich bei allen Themen und Schwerpunkten der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 einzubringen.
Dazu gehören insbesondere die Erfahrungen aus der Glücksspielaufsicht, Fragen des Spieler- und Jugendschutzes, die praktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie die Frage, inwieweit die Regulierung tatsächlich zu einer wirksamen Kanalisierung des Glücksspiels in legale und überwachte Angebote beiträgt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder bringt ihrerseits insbesondere ihre Erkenntnisse aus der länderübergreifenden Aufsicht, der Marktbeobachtung und der Bekämpfung unerlaubter Online-Glücksspielangebote in den Evaluierungsprozess ein.
Aus bayerischer Sicht ist entscheidend, die Evaluierung an den gesetzlichen Zielen des Glücksspielstaatsvertrags auszurichten. Eine Regulierung des Glücksspiels ist dann erfolgreich, wenn sie die in Paragraph 1 des Glücksspielstaatsvertrags festgelegten Ziele erreicht und die dafür vorgesehenen Regelungen „praxisgerecht, sachgerecht und verhältnismäßig“ sind.
Dabei müssen die unterschiedlichen Zielsetzungen des Staatsvertrags gemeinsam betrachtet werden. Ein funktionierender regulierter Glücksspielmarkt muss insbesondere dazu beitragen, Spielerinnen und Spieler aus dem illegalen Bereich in legale und überwachte Angebote zu lenken, ohne dabei den Spieler- und Jugendschutz oder die Bekämpfung der Glücksspielsucht aus dem Blick zu verlieren.
Aus bayerischer Sicht ist es deshalb „nicht Ziel des Verfahrens, die Evaluierung an quantitativen oder qualitativen Kennzahlen auszurichten“. Kennzahlen können zwar wichtige Hinweise liefern und eine evidenzbasierte Bewertung unterstützen. Für eine belastbare Gesamtbewertung bedarf es nach Auffassung Bayerns jedoch einer umfassenden Betrachtung der tatsächlichen Auswirkungen der Regelungen, ihrer praktischen Umsetzbarkeit sowie ihrer Auswirkungen auf die unterschiedlichen Ziele des Staatsvertrags.
Bayern will sich daher nicht auf einzelne Kennzahlen festlegen, sondern seine Bewertung in den Gesamtprozess der Evaluierung einbringen. Im Mittelpunkt steht aus Sicht des Freistaats damit eine umfassende Betrachtung der Wirksamkeit und Praxistauglichkeit der geltenden Glücksspielregulierung.
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