Bremen beteiligt sich bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags besonders an Werbung, Limits und Altersbegrenzung. Im Zentrum stehen Spielerschutz, Jugendschutz und Kanalisierung.
Das Bremer Rathaus. Bremen beteiligt sich bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 insbesondere an den Themen Werbung, Limit und Altersbegrenzung.
Bremen arbeitet bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 insbesondere an den Themen Werbung, Limit und Altersbegrenzung mit.
Im Mittelpunkt stehen für das Land Spielerschutz, Jugendschutz, Suchtbekämpfung und die Kanalisierung des Glücksspiels in den legalen Markt.
Den vorgesehenen Zeitplan für den Evaluierungsbericht bis Ende 2026 hält Bremen nach derzeitigem Stand für einhaltbar.
Seit dem Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahr 2021 hat sich der deutsche Glücksspielmarkt grundlegend verändert. Es wurde eine bundesweite, einheitliche Legalisierung von Online-Glücksspielen geschaffen. Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinospiele können seitdem unter bestimmten Voraussetzungen legal angeboten werden. Gleichzeitig wurden umfangreiche Vorgaben zum Spieler- und Jugendschutz, zur Suchtprävention, zu Einzahlungslimits, Sperrsystemen und zur Werbung geschaffen. Um die Wirksamkeit der getroffenen Regelungen zu prüfen und Anpassungsbedarf frühzeitig zu erkennen, ist im Staatsvertrag eine umfassende Evaluierung bis zum Ende des Jahres verankert. In den Prozess bringt sich das Bundesland Bremen recht aktiv ein. „Bremen arbeitet insbesondere bei den Themen Werbung, Limit und Altersbegrenzung mit“, teilte die Freie Hansestadt auf Anfrage der GlücksWirtschaft mit.
Ein zentraler Aspekt der aktuellen Debatte rund um die Regulierung ist der zeitliche Ablauf des Überprüfungsverfahrens. Trotz der Komplexität der Materie und der Abstimmungsprozesse zwischen 16 Bundesländern verläuft die Erarbeitung des Berichts zurzeit noch planmäßig. „Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass der Zeitplan eingehalten wird“, heißt es in der Stellungnahme, die sich mit der Formulierung „nach derzeitigem Stand“ ein Hintertürchen offenlässt, falls es doch zu Verzögerungen kommen wird.
Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags versteht sich als gemeinsame Aufgabe der Ländergemeinschaft. Ziel ist es, den mühsam ausgehandelten länderübergreifenden Kompromiss kontinuierlich weiterzuentwickeln und an praktische Erfahrungen anzupassen. „Die Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags erfolgt durch die Ländergemeinschaft mit dem Ziel, diesen als länderübergreifenden Kompromiss weiterzuentwickeln“, so die Hansestadt. „Die Länder erarbeiten die Themen gemeinsam im vertrauensvollen, fachlichen Austausch“, heißt es weiter.
Bremen arbeitet insbesondere bei den Themen Werbung, Limit und Altersbegrenzung mit
Bremen bringt in diesen gemeinsamen Prozess eine klar formulierte Haltung ein. „Bremen arbeitet insbesondere bei den Themen Werbung, Limit und Altersbegrenzung mit“, so das Land. Dabei setzt es sich bei der Evaluierung vor allem für vier dem Land wichtige Punkte ein, wie dem konsequenten Spielerschutz. Damit sollen Verschuldung der Spieler und exzessives Spielverhalten vermieden werden. Ferner ist dem Land der umfassende Jugendschutz wichtig. So sollen Minderjährigen vor Frühkontakt mit Glücksspielangeboten geschützt werden. Auch die aktive Suchtbekämpfung ist dem Land ein besonderes Anliegen. Ferner widmet Bremen große Aufmerksamkeit auf die zielgerichtete Marktkanalisierung. Der Spielbetrieb soll in geordnete, legal überwachte Bahnen gelenkt werden.
Die inhaltliche Feinarbeit findet im vertrauensvollen und fachlichen Austausch zwischen den Bundesländern statt. Innerhalb dieser kooperativen Dynamik bringt Bremen seine Expertise in ausgewählten Kernthemen wie Werbung, Limit und Altersbegrenzung ein, die im Zentrum der öffentlichen Diskussion stehen. Bei der Werbung stellt sich die Frage, wie weit Anbieter für legale Glücksspielangebote werben dürfen, ohne dadurch zusätzliche Spielanreize zu schaffen oder insbesondere junge beziehungsweise besonders gefährdete Menschen anzusprechen. Die entsprechende wissenschaftliche Untersuchung soll deshalb nicht nur einzelne Werbemaßnahmen betrachten, sondern auch deren Gesamtwirkung, Sponsoring, Social-Media-Aktivitäten sowie Boni und andere Maßnahmen zur Kundengewinnung.
Beim Thema Limits geht es um einen Kernbereich des Spielerschutzes. Der Staatsvertrag sieht unter anderem ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit vor. Die praktische Ausgestaltung und Wirksamkeit solcher Grenzen gehört zu den Fragen, an denen sich entscheidet, ob die Regulierung tatsächlich Schutzwirkung entfaltet. Dass die Länder auch 2026 noch an einzelnen Regelungen des Einzahlungslimits arbeiten, zeigt eine aktuelle Rahmenregelung der GGL zur Festsetzung abweichender Höchstbeträge für Online-Casinospiele.
Das Ziel ist, eine gemeinsame Lösung zu finden und damit den Glücksspielmarkt zu kanalisieren und den illegalen Markt einzuschränken - dies alles im Lichte eines möglichst umfänglichen Spielerschutzes.
Die Altersbegrenzung ist ein weiterer zentraler Punkt. Reguliertes Glücksspiel soll nicht dazu führen, dass Minderjährige leichter mit Glücksspielangeboten in Kontakt kommen. Alterskontrollen und technische Schutzmechanismen müssen deshalb ebenso funktionieren wie die Sperrsysteme. Gerade hier zeigt sich, dass die Evaluierung nicht allein eine Frage von Marktanteilen und Schwarzmarktquoten ist, sondern auch eine Bewertung der konkreten Schutzwirkung der Regulierung.
Auf die Frage, wann eine Regulierung im Kontext der Evaluierung als erfolgreich bewertet werden kann, vertritt Bremen eine klare Zielvorstellung. Der Maßstab bemisst sich am Gleichgewicht zwischen Marktsteuerung und Prävention. „Das Ziel ist, eine gemeinsame Lösung zu finden und damit den Glücksspielmarkt zu kanalisieren und den illegalen Markt einzuschränken - dies alles im Lichte eines möglichst umfänglichen Spielerschutzes“, so das Land.
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