Hamburg gibt sich bei der GlüStV-Evaluierung zurückhaltend, arbeitet aber an Werbung und GGL-Recht mit. Damit könnte die Hansestadt wichtiger sein, als sie offiziell verlauten lässt.
Hamburg spielt in der laufenden Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) eine auffällig zurückhaltende Rolle. Offiziell betont der Senat zwar, keine Federführung innerhalb der länderübergreifenden Evaluierungsstruktur zu übernehmen. „Hamburg übernimmt keine Federführung bei den zur Evaluierung anstehenden Themenkomplexen“, teilte die Innenbehörde der Hansestadt der GlücksWirtschaft mit. Gleichzeitig arbeitet der Stadtstaat jedoch genau in jenen Themenfeldern mit, die politisch und regulatorisch besonders sensibel sind, Werbung sowie das Recht der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). „Inhaltliche Schwerpunkte, an denen Hamburg mitarbeitet, bilden die Themenkomplexe Werbung und Recht der GGL“, so die Hansestadt.
Damit rückt Hamburg stärker ins Zentrum der Debatte um Transparenz, Wirksamkeit und politische Steuerung der deutschen Glücksspielregulierung, als es die zurückhaltenden Antworten der Behörden zunächst vermuten lassen.
Die Antworten des Hamburger Senats auf Fragen zur Evaluierung zeichnen dabei das Bild eines Prozesses, der bewusst offen gehalten wird. Besonders deutlich wird dies bei der Frage nach noch ausstehenden Studien. Hamburg erklärt, derzeit nicht ausschließen zu können, dass weitere Untersuchungen notwendig werden. „Eine Bewertung, ob weitere Studien notwendig sein werden, wird nach der Auswertung der aktuellen Studien erfolgen.“ Welche konkreten Studien hierfür fehlen, welche wissenschaftlichen Institute beteiligt sind oder welche Themenfelder als besonders relevant gelten, bleibt jedoch offen. Stattdessen verweist der Senat allgemein darauf, dass die GGL regelmäßig neue Studien „anmeldet“, um bestehende Erkenntnisse zu validieren und zusätzliche evidenzbasierte Grundlagen für politische Entscheidungen bereitzustellen.
Gerade diese Formulierung wirft Fragen auf. Denn Hamburg verweist zwar auf wissenschaftliche Evidenz als Grundlage der Evaluierung, nennt jedoch weder konkrete Forschungsaufträge noch klare Kriterien dafür, wann ausreichend Erkenntnisse vorliegen. Dadurch entsteht der Eindruck eines fortlaufenden Evaluierungsprozesses ohne klar definierte Endpunkte. Politische Entscheidungen über mögliche Reformen des Glücksspielstaatsvertrags könnten so mit Verweis auf noch laufende oder zukünftige Studien vertagt werden.
Dabei ist Hamburg keineswegs nur passiver Beobachter. Obwohl der Senat ausdrücklich erklärt, keine Federführung bei den Evaluierungsthemen zu übernehmen, beteiligt sich die Stadt an zwei Schlüsselbereichen der Regulierung. Besonders relevant ist dabei das Themenfeld Werbung. Die Regulierung von Glücksspielwerbung gehört seit Inkrafttreten des GlüStV 2021 zu den größten Streitpunkten zwischen Glücksspielanbietern, Suchtexperten und Politik.
Hamburg arbeitet nach eigenen Angaben an diesem Themenkomplex mit. Das ist deshalb bedeutsam, weil gerade die Werberegeln über die grundsätzliche Ausrichtung der deutschen Glücksspielpolitik entscheiden. Der Staatsvertrag verfolgt offiziell das Ziel, Spielerinnen und Spieler in den legalen Markt zu lenken. Gleichzeitig kritisieren Präventionsverbände seit Jahren die hohe Sichtbarkeit von Glücksspielwerbung im Fernsehen, im Fußball und auf digitalen Plattformen. Die Frage, wie viel Werbung zur sogenannten Kanalisierung notwendig ist und ab wann sie suchtgefährdend wirkt, zählt zu den zentralen Konflikten der gesamten Regulierung.
Dass Hamburg an dieser Debatte mitarbeitet, verschafft der Hansestadt indirekt erheblichen Einfluss auf mögliche zukünftige Verschärfungen oder Lockerungen der Werberegeln. Dennoch bleibt weitgehend unklar, welche Position Hamburg innerhalb der länderübergreifenden Abstimmungen tatsächlich vertritt. Öffentliche Aussagen zu konkreten regulatorischen Vorstellungen macht der Senat bislang kaum.
Ähnlich bedeutsam ist Hamburgs Mitarbeit im Bereich „Recht der GGL“. Die GGL mit Sitz in Halle gilt als Herzstück der neuen Glücksspielaufsicht in Deutschland. Sie soll den legalen Online-Glücksspielmarkt kontrollieren, illegale Anbieter bekämpfen und technische Schutzmechanismen überwachen. Doch die Arbeit der Behörde ist seit ihrer Gründung umstritten. Anbieter kritisieren langwierige Genehmigungsverfahren und unklare rechtliche Vorgaben, während Suchtexperten die Effektivität bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes anzweifeln.
Dass Hamburg gerade im Bereich des GGL-Rechts mitarbeitet, ist politisch relevant. Denn dort geht es nicht nur um juristische Detailfragen, sondern letztlich um die Machtverteilung innerhalb der deutschen Glücksspielaufsicht. Welche Kompetenzen die GGL künftig erhält, wie weit Eingriffsmöglichkeiten reichen und welche Kontrollmechanismen etabliert werden, könnte maßgeblich durch die laufende Evaluierung beeinflusst werden.
Recht defensiv äußert sich Hamburg dagegen bei der Frage nach konkreten Erfolgskriterien des Glücksspielstaatsvertrags. Der Senat erklärt ausdrücklich, es gebe „keine KPIs im eigentlichen Sinne“. Ob eine Regelung erfolgreich oder praxisgerecht sei, werde erst im Rahmen der laufenden Evaluierung anhand der „evidenzbasierten Entwicklung“ beurteilt.
Gerade dieser Punkt offenbart eines der Transparenzprobleme der aktuellen Regulierung. Denn ohne klar definierte Kennzahlen bleibt unklar, anhand welcher Maßstäbe Hamburg und die anderen Länder den Erfolg des Glücksspielstaatsvertrags überhaupt messen. Es existieren keine öffentlich benannten Schwellenwerte für die Bekämpfung des Schwarzmarktes, keine klaren öffentlichen Zielgrößen zur Reduzierung problematischen Spielverhaltens und keine transparenten Kriterien dafür, wann Werberegeln als wirksam gelten.
Für Kritiker ist genau das der zentrale Schwachpunkt der Evaluierung. Die Länder behalten sich damit einen erheblichen politischen Interpretationsspielraum vor. Positive wie negative Entwicklungen können je nach politischer Zielsetzung unterschiedlich ausgelegt werden. Während die Glücksspielbranche steigende Kanalisierungsquoten als Erfolg bewertet, verweisen Suchtexperten auf die weiterhin starke Präsenz illegaler Anbieter und die hohe Werbedichte im Sportumfeld.
Hamburg steht damit exemplarisch für die strukturellen Widersprüche der deutschen Glücksspielregulierung. Einerseits verweist der Senat auf wissenschaftliche Evidenz und laufende Evaluierungen. Andererseits bleiben die konkreten Entscheidungsgrundlagen weitgehend intransparent. Gleichzeitig wirkt Hamburg an entscheidenden Themenfeldern mit, ohne dass die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, welche Positionen die Hansestadt innerhalb der politischen Abstimmungsprozesse vertritt.
Gerade auch deshalb könnte Hamburg in den kommenden Jahren eine wichtigere Rolle in der Glücksspielpolitik einnehmen, als es die offiziellen Aussagen derzeit vermuten lassen. Denn die Frage, wie Werbung reguliert wird, welche Kompetenzen die GGL erhält und anhand welcher Kriterien der Staatsvertrag künftig bewertet wird, entscheidet letztlich darüber, ob der GlüStV vor allem als Marktordnungsinstrument oder tatsächlich als wirksames Spielerschutzgesetz verstanden wird.
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