Berlin koordiniert, Sachsen-Anhalt prägt mit: Bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 rücken GGL, LUGAS und Spielhallen-Regeln in den Fokus.
Das Haupthaus des Landtags am Domplatz in Magdeburg.
Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 geht in eine entscheidende Phase. Vorgesehen ist, dass bis Ende 2026 ein gemeinsamer Bericht der Länder erstellt werden soll, der bewertet, ob die seit 2021 geltenden Regelungen ihre Ziele erreichen oder nachgeschärft werden müssen. Während das Land Berlin die Evaluierung innerhalb der länderübergreifenden Struktur federführend koordiniert und die sogenannte Kern-Arbeitsgruppe leitet, kommt Sachsen-Anhalt bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Verfahrens eine Schlüsselrolle zu.
Trotz offener Fragen hinsichtlich noch ausstehender, laufender Studien, die im Berliner Koordinierungsbüro für potenzielle Verzögerungen sorgen könnten, blickt man in Magdeburg optimistisch auf das Zieldatum. Sachsen-Anhalt sieht derzeit dennoch keinen Anlass für Zweifel am Terminplan. „Bislang gibt es hier keine Informationen, dass dieses Zieldatum nicht erreicht werden wird“, teilte das Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt auf Anfrage der GlücksWirtschaft mit. Ob der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden kann, wird in Fachkreisen aufmerksam beobachtet. Die Länder stützen ihre Bewertung unter anderem auf laufende wissenschaftliche Untersuchungen, deren Ergebnisse noch nicht vollständig vorliegen. Aus Berlin heißt es, der genaue Zeitplan hänge auch davon ab, wann auswertbare Studienergebnisse verfügbar seien.
Innerhalb des Evaluierungsprozesses kommt Sachsen-Anhalt eine Schlüsselrolle zu. Das Land ist Sitz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle (Saale), die die zentrale Aufsicht über den bundesweiten Online-Glücksspielmarkt ausübt. Von Halle aus werden legale Anbieter überwacht, unerlaubte Angebote verfolgt und technische Kontrollmechanismen koordiniert, die den Spielerschutz gewährleisten sollen. Damit ist Sachsen-Anhalt enger als viele andere Bundesländer mit der praktischen Umsetzung der Glücksspielreform verbunden.
Diese besondere Stellung spiegelt sich auch in der Evaluierungsarbeit wider. Sachsen-Anhalt arbeitet in zwei zentralen Unterarbeitsgruppen mit. Die Arbeitsgruppe „Vorschriften zur GGL“ befasst sich mit den rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Behörde. Dort wird untersucht, ob die bestehenden Zuständigkeiten, Befugnisse und Strukturen der GGL den Anforderungen des regulierten Glücksspielmarktes gerecht werden oder Anpassungsbedarf besteht.
Für Sachsen-Anhalt besitzt diese Diskussion besondere Bedeutung. Die GGL gilt als eines der wichtigsten Ergebnisse der Glücksspielreform von 2021. Die Evaluierung wird daher auch darüber entscheiden, wie die Behörde künftig aufgestellt wird und welche Rolle sie im Zusammenspiel mit den Ländern einnehmen soll. Sachsen-Anhalt hat nicht nur politische Interessen, sondern auch praktische Erfahrungen aus dem laufenden Behördenbetrieb, die es in den Evaluierungsprozess einbringt.
Gleichzeitig engagiert sich das Land in der Arbeitsgruppe zum Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystem (LUGAS). Das digitale Kontrollsystem gilt als technisches Herzstück der Glücksspielregulierung. Über LUGAS werden das anbieterübergreifende monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro sowie das Verbot des parallelen Spielens bei mehreren Anbietern überwacht. Darüber hinaus unterstützt das System Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes. Die Frage, ob diese Instrumente in der Praxis wirksam funktionieren und zur Eindämmung problematischen Spielverhaltens beitragen, zählt zu den zentralen Themen der Evaluierung.
Über die reguläre Mitarbeit in den Arbeitsgruppen hinaus verfolgt Sachsen-Anhalt ein weiteres Anliegen, das künftig Einfluss auf die Ausgestaltung des Glücksspielrechts haben könnte. „Im Zusammenhang mit dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrags hatte das Land eine Protokollerklärung abgegeben. Darin wird geprüft, ob den Ländern durch eine sogenannte Öffnungsklausel künftig mehr Handlungsspielraum bei Mehrfachkonzessionen für Spielhallen eingeräumt werden kann“, so das Innenministerium.
Hintergrund ist die seit Jahren kontrovers geführte Debatte über die Genehmigung mehrerer Spielhallen an einem Standort oder in unmittelbarer räumlicher Nähe. Konkret geht es darum, ob mehrere Spielhallen an einem Standort oder in räumlicher Nähe zueinander unter bestimmten Auflagen leichter genehmigt werden dürfen. Das Thema ist politisch hochsensibel, da hier die wirtschaftlichen Interessen der Automatenunternehmer und die strengen Anforderungen des Spielerschutzes direkt aufeinandertreffen. Sachsen-Anhalt bringt sich aktiv in diese Prüfung ein und positioniert sich damit nicht nur als Mitwirkender der Evaluierung, sondern auch als Impulsgeber für mögliche Reformen des bestehenden Rechtsrahmens.
Die entscheidende Frage der Evaluierung bleibt jedoch, ob der Glücksspielstaatsvertrag seine grundlegenden Ziele erreicht. Für das Innenministerium in Magdeburg ist die Regulierung dann erfolgreich, wenn die in Paragraph eins des Glücksspielstaatsvertrags festgeschriebenen Ziele erfüllt werden. Dazu gehören die Verhütung und Bekämpfung von Glücksspielsucht, der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Lenkung der Spielernachfrage in legale und kontrollierte Angebote sowie der Schutz vor Betrug und Manipulation.
Die laufende Evaluierung soll deshalb nicht nur Erfolge dokumentieren, sondern auch mögliche Fehlentwicklungen sichtbar machen. Nach Angaben des Ministeriums soll der Prozess dazu dienen, Änderungsbedarfe zu identifizieren und die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen kritisch zu überprüfen.
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