10. Juni 2026
Veröffentlicht am

Sportwetten - Zwischen Fankultur und Spielerschutz – Hayer regt Blacklist an

Sportwetten stehen im Spannungsfeld von Fankultur, Werbung und Spielerschutz. Im Gespräch mit der GlücksWirtschaft erklärt Dr. Tobias Hayer, warum die Whitelist sichtbarer werden muss und weshalb eine Blacklist helfen könnte.

Dr. Tobias Hayer, Suchtforscher an der Universität Bremen.

Sportwetten zählen zu den sichtbarsten und zugleich umkämpftesten Segmenten des deutschen Glücksspielmarkts. Kaum ein Sportereignis kommt heute ohne die omnipräsente Werbung für Wettanbieter aus. Das Standardargument der Branche: Nur durch massive Präsenz ließen sich Fans in den legalen Markt leiten. Doch während die Logos der Anbieter über die Bildschirme flimmern, bleibt für viele Tipper oft unklar, welche Plattform tatsächlich die strengen deutschen Spielerschutzauflagen erfüllt und wer agiert, ohne eine Konzession zu besitzen und somit illegal.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) führt zwar eine offizielle „Whitelist“ aller erlaubten Anbieter, doch im emotionalen Umfeld von Live-Wetten und Sportnews führt dieses behördliche Verzeichnis bisher ein Schattendasein. Wie kann also die „Ertüchtigung“ der Konsumenten gelingen, damit sie nicht ungewollt auf dem unregulierten Schwarzmarkt landen?

Die GlücksWirtschaft hat mit dem Bremer Suchtforscher Dr. Tobias Hayer darüber gesprochen, warum die aktuelle Werbepraxis den beabsichtigten Kanalisierungseffekt oft verfehlt und wie eine moderne Aufklärung aussehen muss, die Sportbegeisterte direkt in ihrer Lebenswelt abholt. Erfahren Sie, warum Instrumente wie die Whitelist bislang kaum in der Breite ankommen, wie ihre Sichtbarkeit verbessert werden könnte und welche neuen Ansätze notwendig sind. Zudem spricht er sich für eine „Blacklist“ aus.

 

Herr Dr. Hayer, wie könnten die Glücksspieler bei den Sportwetten ertüchtigt werden, besser zwischen legalen und illegalen Anbietern zu unterscheiden?

Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das Argument, die Spielbedürfnisse in der Bevölkerung über massive Werbeaktivitäten in legale Bahnen lenken zu wollen, größtenteils ins Leere läuft. Dieser intendierte Effekt von Werbung - so aktuelle Forschungsergebnisse - tritt bestenfalls bedingt und nur unter Tolerierung von erheblichen Gesundheitsgefahren ein. Um vielmehr auf erlaubte Glücksspielangebote in risikoarmer Weise aufmerksam zu machen, ist die Umsetzung einer breiten Aufklärungskampagne vonnöten, die neutrale Sachinformationen über verschiedene Medienkanäle vermittelt. Die Bewerbung der Whitelist der GGL einschließlich ihres Prüfsiegels zur besseren Identifikation hierzulande legaler Glücksspielanbieter könnte eine Komponente dieser Medienkampagne sein.

Stimmen Sie mir zu, dass die Whitelist zwar der Fachöffentlichkeit, aber noch nicht allzu sehr in der breiten Öffentlichkeit bekannt ist?

Es ist in der Tat davon auszugehen, dass die Website mit der Whitelist bislang in erster Linie Fachexpert*innen bekannt sein dürfte. Zum einen spricht ihre bürokratische Gestaltung sicherlich am ehesten diese Zielgruppe an. Zum anderen liegt es nahe, dass die Whitelist immer dann angesteuert wird, wenn man ohnehin nach Informationen bei der Aufsichtsbehörde sucht. Ein gezielter Zugriff durch glücksspielaffine Personen „von außen“ dürfte daher momentan eher selten vorkommen.

Wie könnte die GGL die Whitelist bekannter machen?

Im Allgemeinen halte ich eine sachlich orientierte, anbieterunabhängige Aufklärungskampagne zu der Frage, welche Unterschiede zwischen legalen und illegalen Glücksspielangeboten existieren, für wichtiger als die bloße Auflistung legaler Glücksspielwebsites in Form der Whitelist. Ungeachtet dessen könnte die Whitelist parallel hierzu attraktiver und benutzerfreundlicher gestaltet werden. Zudem wäre für eine größere Reichweite der Whitelist unter anderem denkbar, Weiterleitungen auf die bereits existierende Unterseite der GGL-Homepage von bestimmten Domains einzurichten, beispielweise wenn jemand „whitelist-ggl.de“ oder „(il)legalesgluecksspiel.de“ in seinem Browser aufruft. Außerdem sollte die Whitelist grundsätzlich auf allen Unterseiten der GGL im Header zu finden sein, nicht nur auf der Startseite.

Wie könnte eine entsprechende Aufklärungskampagne aussehen?

Im Gegensatz zur Glücksspielwerbung, die in letzter Instanz der Umsatzmaximierung dient, sollte eine derartige Aufklärungskampagne ausschließlich auf Sachinformationen setzen und damit auf jegliche Aufforderungs - oder Anreizmomente verzichten. Weiterhin wären die an eine Erlaubnis gekoppelten zentralen Maßnahmen des Jugend- und Spielerschutzes zu kommunizieren, um die Vorteile und Relevanz der Nutzung eines Anbieters mit Lizenz in Deutschland zu unterstreichen. Eine Zielvorgabe bestünde demzufolge darin, glücksspielinteressierte Personen darauf aufmerksam zu machen, wo eine Liste mit denjenigen Anbietern, die in Deutschland eine Erlaubnis aufweisen, gefunden werden kann. Gleichzeitig ist sowohl unter gesundheitlichen als auch unter strafrechtlichen Gesichtspunkten vor den potenziellen Folgen einer Beteiligung am illegalen Glücksspiel zu warnen.

Welche Zielgruppe sollte besonders angesprochen werden und wie?

Grundsätzlich geht es um alle glücksspielaffinen Personen, hier ist eine weitere Ausdifferenzierung nach spezifischen Zielgruppen nicht unbedingt erforderlich. Wichtiger erscheint mir derweil, alle Inhalte leicht verständlich und in verschiedenen Sprachen zu präsentieren. Weiterhin sollte die Aufklärungskampagne Menschen in ihren Lebenswelten abholen und dort ansetzen, wo sie von glücksspielinteressen Personen auch wahrgenommen wird, wie etwa im Rahmen von Sportübertragungen oder auf bestimmten sozialen Netzwerken.

Welche Medien sollten dafür kontaktiert werden?

Als Orientierung könnten diejenigen Medien dienen, die Glücksspielanbieter in der Vergangenheit primär für ihre Werbeaktivitäten genutzt haben. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sowie der zunehmenden Durchdringung des privaten Raums durch digitale Glücksspielangebote erweisen sich internetgestützte Medien in diesem Zusammenhang von besonderer Relevanz. Zusätzlich wäre es eine Überlegung wert, über diese Kanäle nicht nur auf die Whitelist zu verweisen, sondern auch auf eine Art „Blacklist“. Auf jener Liste könnten alle Glücksspiel-Websites ohne nationale Erlaubnis geführt werden, die ihr Angebot in deutscher Sprache nachweislich auch an das Publikum hierzulande adressieren.

Welche Inhalte sollten transportiert werden?

Inhaltlich sollte der Legalstatus der entsprechenden Angebote im Fokus stehen. Darüber hinaus ist es zielführend darzulegen, welche Auflagen des Jugend- und Spielerschutzes von Anbietern mit einer Erlaubnis zu erfüllen sind, auch und gerade in Abgrenzung zum Schwarzmarkt. Um die Akzeptanz dieser Maßnahmen zu erhöhen, sollte hier auf die Kommunikation der damit verbundenen intendierten Effekte besonderen Wert gelegt werden.

Herr Dr. Hayer, vielen Dank für das Gespräch.

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