11. August 2026
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Die Lottolüge: RTL-Reportage erhebt schwere Vorwürfe gegen Lottoland

Die RTL-Dokumentation „Die Lottolüge“ untersucht das Geschäft von Lottoland und Lottohelden. Im Zentrum stehen Zweitlotterien, Gewinnauszahlungen, Steuern und eine neue deutsche Erlaubnis.

Eine Recherche von RTL Deutschland und der IT-Sicherheitsexpertin Lilith Wittmann erhebt schwere Vorwürfe gegen das internationale Glücksspielunternehmen Lottoland. Die Dokumentation „Die Lottolüge: das illegale Milliardengeschäft“ wurde am Dienstag, 21. Juli 2026, bei „RTL Extra“ ausgestrahlt.

Im Mittelpunkt stehen das Geschäftsmodell der Zweitlotterie, mögliche Probleme bei Gewinnauszahlungen und der Verdacht, dass dem deutschen Staat sowie gemeinnützigen Zwecken über Jahre hohe Einnahmen entgangen sein könnten. Lottoland weist die Vorwürfe zurück und bezeichnet die ausgewerteten Daten als unvollständig, aus dem Zusammenhang gerissen und in wesentlichen Punkten irreführend.

Wette auf Lottozahlen statt echter Lottoschein

Wer über die internationalen Internetseiten von Lottoland oder Lottohelden spielt, nimmt nicht unmittelbar an einer staatlichen Lotterie teil. Stattdessen schließen die Kunden mit einem privaten Unternehmen eine Wette auf das Ergebnis einer offiziellen Lottoziehung ab.

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bezeichnet solche Angebote als Zweitlotterien. Diese seien nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig. Die GGL hatte bereits in der Vergangenheit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Angebote auf lottoland.com und lottohelden.de keine staatlich erlaubte Lotterievermittlung darstellen.

Nach Angaben der Behörde glauben viele Spieler dennoch, sie würden einen regulären Lottoschein erwerben. Tatsächlich besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich mit dem privaten Zweitlotterieanbieter.

Zweifel an vollständigen Gewinnauszahlungen

Wittmann wertete für die Recherche unter anderem interne Unternehmensunterlagen, Registerdaten und Informationen aus dem Umfeld der maltesischen Glücksspielbehörde aus. Nach ihrer Darstellung weisen die Dokumente auf Beschwerden über die Auszahlung von Gewinnen hin.

In der RTL-Dokumentation wird der Fall einer Gewinnerin aufgegriffen, deren vermeintlicher Gewinn von 90 Millionen Euro öffentlichkeitswirksam vermarktet worden sein soll. Nach Angaben der Recherche habe sie tatsächlich lediglich eine Million Euro erhalten. Die näheren Vereinbarungen seien nicht öffentlich bekannt.

Der Glücksspielrechtsexperte Thomas Dünchheim verweist in der Dokumentation auf die rechtlichen Unsicherheiten solcher Zweitlotterien. Da kein Vertrag mit der staatlichen Lotteriegesellschaft zustande komme, könne die Durchsetzung eines Gewinnanspruchs erheblich schwieriger sein. Auch bei der Einzahlung hoher Gewinne auf deutsche Bankkonten könnten rechtliche und geldwäscherechtliche Prüfungen folgen.

Lottoland bestreitet, Gewinne nicht vertragsgemäß auszuzahlen. Das Unternehmen erklärt, seine Angebote seien zuverlässig und Gewinne würden entsprechend den jeweils geltenden Bedingungen ausgezahlt. Die konkreten Vorwürfe der Recherche werden von Lottoland zurückgewiesen.

Recherche errechnet fast 400 Millionen Euro

Ein weiterer Schwerpunkt der Dokumentation sind mögliche Steuerausfälle und fehlende Mittel für gemeinnützige Zwecke. Grundlage der Berechnung sind nach Angaben Wittmanns unter anderem Bilanzen der auf Malta ansässigen European Lotto and Betting Limited, die das Deutschlandgeschäft von Lottoland und Lottohelden betrieben haben soll.

Die ausgewerteten Unterlagen weisen für die Jahre 2019 bis 2023 Umsätze aus dem Lotteriegeschäft von insgesamt mehr als 1,2 Milliarden Euro aus. Die Recherche geht in einer Modellrechnung davon aus, dass mindestens 80 Prozent dieser Umsätze in Deutschland erzielt wurden.

Auf dieser Grundlage errechnen die Autoren rund 165 Millionen Euro an möglicherweise nicht gezahlter Lotteriesteuer sowie etwa 227 Millionen Euro, die bei staatlichen Lotterien für gemeinnützige Zwecke zur Verfügung gestanden hätten. Zusammen ergibt sich ein Betrag von annähernd 400 Millionen Euro.

Bei diesen Zahlen handelt es sich nicht um eine behördlich festgestellte Steuerschuld, sondern um eine Berechnung der Recherche auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und verschiedener Annahmen. Lottoland erklärt dagegen, sämtliche gesetzlich vorgesehenen Steuern in Deutschland stets gezahlt zu haben. Die daraus abgeleiteten Vorwürfe seien unzutreffend.

Mehrere Millionen deutsche Kunden

Nach den ausgewerteten Unternehmensangaben verfügte Lottoland zeitweise über mehrere Millionen Kunden in Deutschland. Wittmann verweist in ihrem Bericht auf eine Größenordnung von rund 3,5 Millionen deutschen Spielern.

Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann nach Paragraf 285 des Strafgesetzbuchs strafbar sein. Vorgesehen sind eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten. Die GGL weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur das Veranstalten, sondern auch die Teilnahme an illegalem Glücksspiel rechtliche Konsequenzen haben kann.

Die pauschale Aussage, sämtliche deutschen Kunden hätten sich automatisch strafbar gemacht, wäre jedoch zu weitgehend. Für eine strafrechtliche Verurteilung muss im Einzelfall unter anderem geprüft werden, ob der Spieler wusste oder zumindest billigend in Kauf nahm, dass das Angebot in Deutschland nicht erlaubt war.

Deutsche Erlaubnis gilt nur für gesonderte Internetseiten

Besondere Brisanz erhält die Recherche durch den Start eines legalen deutschen Angebots. Die Lottoland Deutschland GmbH erhielt bereits im März 2024 eine deutsche Erlaubnis für die gewerbliche Vermittlung staatlicher und staatlich erlaubter Lotterien.

Nach Darstellung Wittmanns nahm das Unternehmen den tatsächlichen Spielbetrieb jedoch erst im Juli 2026 auf. Die aktuelle Whitelist der GGL führt die Lottoland Deutschland GmbH mit den Internetseiten lottoland-deutschland.de und lottohelden-deutschland.de als erlaubten gewerblichen Spielvermittler auf.

Diese Erlaubnis legalisiert weder das Geschäftsmodell der Zweitlotterie noch die Angebote auf lottoland.com und lottohelden.de. Für Spieler ist deshalb entscheidend, welche Gesellschaft und welche konkrete Internetadresse hinter einem Angebot stehen.

Nach Angaben Wittmanns erklärte die GGL auf Anfrage, die Erlaubnis für die deutsche Gesellschaft habe erteilt werden müssen, weil keine rechtlich ausreichend belegte Verbindung zur internationalen Lottoland-Gruppe nachgewiesen worden sei. Bloße Verdachtsmomente reichten für eine Versagung nicht aus.

Lottoland Deutschland erklärt demgegenüber, die Überführung der bisherigen Kunden in das legale deutsche Angebot werde durch eine Nebenbestimmung der Erlaubnis erschwert. Diese Vorgabe werde derzeit gerichtlich überprüft. Auch seien die notwendigen Markenrechte noch nicht vollständig auf die deutsche Gesellschaft übertragen worden.

Wittmann spricht von Einschüchterungsverfahren

Wittmann sieht sich nach eigenen Angaben wegen ihrer Recherchen mit einem Zivilverfahren der maltesischen Glücksspielbehörde beziehungsweise des Staates Malta konfrontiert. Sie bezeichnet das Vorgehen als sogenanntes SLAPP-Verfahren. Mit diesem Begriff werden Klagen beschrieben, die aus Sicht der Betroffenen vor allem dazu dienen, Journalisten, Aktivisten oder andere Kritiker durch hohe Kosten und langwierige Verfahren unter Druck zu setzen. Ob das konkrete Verfahren rechtlich als SLAPP einzuordnen ist, wurde bislang nicht gerichtlich festgestellt.

Die RTL-Dokumentation lenkt damit nicht nur den Blick auf Lottoland, sondern auch auf grundsätzliche Schwächen bei der grenzüberschreitenden Bekämpfung illegalen Online-Glücksspiels. Besonders wichtig bleibt die Unterscheidung zwischen dem inzwischen erlaubten deutschen Vermittlungsangebot und den nach Auffassung der GGL weiterhin illegalen Zweitlotterien der internationalen Lottoland-Gesellschaften.

Hier geht es zur Reportage „Die Lottolüge: das illegale Milliardengeschäft”.

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