Eine 64-jährige Frau stand in Wangen wegen unerlaubten Online-Glücksspiels vor Gericht. Der Fall zeigt, wie schwer legale und illegale Angebote für Spieler zu unterscheiden sind.
Beim illegalen Glücksspiel geht es nicht nur um Hinterzimmer, Automaten oder organisierte Strukturen. Der Fall einer 64-jährigen Frau vor dem Amtsgericht Wangen zeigt, dass auch einzelne Spielerinnen und Spieler in den Fokus der Ermittlungen geraten können, wenn sie auf Online-Angeboten spielen, die in Deutschland keine Erlaubnis haben.
Wie Der Westallgäuer berichtet, warf die Staatsanwaltschaft der Rentnerin die Beteiligung an unerlaubtem Glücksspiel in einigen Dutzend Fällen vor. Die Frau soll im Jahr 2023 mehrfach über Internetseiten an Lotterien und Sportwetten teilgenommen haben. Die Einsätze lagen demnach meist im niedrigen zweistelligen Euro-Bereich. Einmal habe sie nach eigenen Angaben jedoch mehr als 17.000 Euro über die Plattform Lottoland.com gewonnen. Diese Plattform verfügt in Deutschland nicht über eine Lizenz.
Einen Strafbefehl akzeptierte die Angeklagte nicht, weshalb es zur Hauptverhandlung kam. Vor Gericht räumte sie laut Bericht ein, gespielt zu haben. Sie sei jedoch davon ausgegangen, dass es sich um ein seriöses Angebot handele. Zuvor habe sie nur klassische Rubbellose im Lotto-Laden gekauft. Während der Corona-Zeit sei sie dann auf die Internetangebote aufmerksam geworden.
Die Frau erklärte demnach, sie habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und auf den Seiten auch eine Lizenz gesehen. Sie sei davon ausgegangen, dass die Erlaubnis vorliege, solche Lose anzubieten. Auch Ein- und Auszahlungen hätten problemlos funktioniert.
Ihr Verteidiger verwies laut Der Westallgäuer ebenfalls darauf, dass viele Seiten gezielt seriös wirkten. Angebote seien vollständig auf Deutsch gestaltet, würden mit Lizenzen aus Malta oder Zypern werben und über bekannte Gesichter Vertrauen schaffen. Genau darin liegt ein Kernproblem des regulierten Marktes: Für Verbraucher ist oft kaum erkennbar, ob ein Anbieter tatsächlich über eine deutsche Erlaubnis verfügt.
Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 dürfen Online-Glücksspiele in Deutschland grundsätzlich nur mit deutscher Lizenz angeboten werden. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL. Sie führt eine amtliche Whitelist, auf der erlaubte Anbieter veröffentlicht werden.
In der Praxis bleibt die Orientierung jedoch schwierig. Viele illegale oder nicht in Deutschland erlaubte Angebote treten professionell auf, bieten deutschsprachige Inhalte und verweisen auf ausländische EU-Lizenzen. Eine solche Lizenz ersetzt jedoch keine deutsche Erlaubnis für den deutschen Markt.
Auch ein Polizist, der im Wangener Verfahren als Zeuge aussagte, bestätigte laut Der Westallgäuer, dass diese Abgrenzung für Spieler schwierig sein könne. Solche Ermittlungen würden häufig im Zusammenhang mit Geldwäsche und illegalem Glücksspiel durch das Landeskriminalamt angestoßen. Als die Polizei die Frau kontaktiert habe, sei sie „aus allen Wolken gefallen“.
Am Ende beantragte selbst die Staatsanwaltschaft einen Freispruch. Nach ihrer Einschätzung fehlte der Vorsatz. Die Angeklagte habe offensichtlich angenommen, dass eine Erlaubnis vorliege. Die Richterin folgte dieser Argumentation. Ein vorsätzliches Handeln sei nicht feststellbar gewesen. Das Urteil lautete: Freispruch.
Der Fall macht deutlich, wie relevant die Frage der Erkennbarkeit legaler Angebote bleibt. Die Whitelist soll Transparenz schaffen, erreicht aber nicht automatisch jene Spieler, die spontan über Werbung, Suchmaschinen oder vermeintlich seriöse Anbieter auf Online-Glücksspielseiten stoßen.
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