Die GGL will schneller auf neue Formen illegalen Online-Glücksspiels reagieren können. Vorstand Ronald Benter wirbt im Zuge der Evaluierung für mehr fachlichen Handlungsspielraum der Behörde.
Die GGL mit Sitz in Halle (Saale) ist für die länderübergreifende Aufsicht über den deutschen Glücksspielmarkt zuständig.
Zusammenfassung
Die GGL spricht sich für mehr eigenen Handlungsspielraum bei der Aufsicht über den Online-Glücksspielmarkt aus.
Änderungen sollen nach den Vorstellungen von GGL-Vorstand Ronald Benter weiterhin mit dem Verwaltungsrat abgestimmt werden.
Als möglichen Ansatzpunkt nennt Benter die laufende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021.
Zusätzlich fordert die GGL eine stärkere strafrechtliche Verfolgung von Personen, die aus dem Ausland illegales Glücksspiel für den deutschen Markt anbieten.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) spricht sich für mehr Handlungsspielraum im Umgang mit illegalem Online-Glücksspiel aus. Wie die Mitteldeutsche Zeitung unter Berufung auf GGL-Vorstand Ronald Benter berichtet, soll die Behörde dadurch schneller auf Veränderungen des Marktes und neue Formen illegaler Angebote reagieren können.
Benter verwies darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag teilweise detaillierte Vorgaben enthält. Anpassungen des staatsvertraglichen Rechtsrahmens könnten deshalb längere Zeit in Anspruch nehmen, auch wenn zwischen der GGL und den Ländern grundsätzlich Einigkeit über einen Änderungsbedarf bestehe.
Nach seinen Vorstellungen könnte der GGL bei bestimmten Fragen mehr fachlicher Entscheidungsspielraum eingeräumt werden. Entscheidungen sollen dabei weiterhin in Abstimmung mit dem Verwaltungsrat der Behörde erfolgen, in dem die Länder vertreten sind.
Eine Möglichkeit für Veränderungen sieht Benter in der derzeit laufenden Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Die GGL selbst hatte diese Position am 22. September 2026 in ihrer Fünfjahresbilanz ebenfalls formuliert. Die Behörde spricht dort davon, ihren fachlichen Handlungsspielraum innerhalb des gesetzlichen Rahmens stärken zu wollen.
Die Evaluierung ist im Glücksspielstaatsvertrag ausdrücklich vorgesehen. Nach § 32 GlüStV 2021 sollen die Auswirkungen der Regulierung von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung der GGL und des Fachbeirats untersucht werden. Ein zusammenfassender Bericht soll bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden.
Welche konkreten Änderungen aus der Evaluierung folgen, steht damit noch nicht fest.
Einen weiteren Ansatzpunkt sieht die GGL bei der strafrechtlichen Verfolgung illegaler Glücksspielangebote aus dem Ausland. Nach Angaben Benters spricht sich die Behörde dafür aus, stärker auch gegen Personen strafrechtlich vorzugehen, die außerhalb Deutschlands sitzen und unerlaubtes Glücksspiel gezielt für deutsche Nutzer anbieten.
Nach Einschätzung des GGL-Vorstands werden solche Strafverfahren bislang nur selten eingeleitet. Die Behörde erwartet sich von einer konsequenteren Strafverfolgung eine zusätzliche abschreckende Wirkung.
Bereits Mitte September hatte die GGL im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen ein mutmaßlich illegales Glücksspielangebot erklärt, Erkenntnisse aus eigenen aufsichtsrechtlichen Verfahren an zuständige Staatsanwaltschaften weiterzugeben. Dazu gehören nach Angaben der Behörde unter anderem Informationen aus Maßnahmen zu Payment-Blocking, Netzsperren und den Strukturen der jeweiligen Betreiber.
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