Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) weist in ihrer Pressemitteilung vom
5. September 2025 auf die rechtlichen und praktischen Risiken sogenannter Gesellschaftswetten hin.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) weist in ihrer Pressemitteilung vom 5. September 2025 auf die rechtlichen und praktischen Risiken sogenannter Gesellschaftswetten hin. Dazu zählen auch Unterhaltungswetten, wie sie etwa auf Plattformen wie Polymarket angeboten werden. Nach deutschem Recht sind solche Angebote nicht erlaubnisfähig und damit illegal.
In den vergangenen Wochen registrierte die Behörde eine steigende mediale Berichterstattung über Gesellschaftswetten – darunter auch Wetten auf den Ausgang des Ukraine-Krieges. Vor diesem Hintergrund spricht die GGL eine gezielte Warnung an Verbraucher aus.
Gesellschaftswetten beziehen sich auf Ereignisse des öffentlichen oder gesellschaftlichen Lebens – etwa Wahlen, Gerichtsurteile oder Naturkatastrophen. Da diese Ergebnisse vielfach subjektiv, unklar oder beeinflussbar sind, gelten sie als besonders manipulationsanfällig.
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 erlaubt ausschließlich Wetten auf klar definierte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen. Wetten auf andere Ereignisse sind nach § 3 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 5 GlüStV 2021 verboten.
Die GGL macht deutlich, dass sowohl Veranstalten und Vermitteln solcher Wetten, als auch die Teilnahme und Bewerbung dieser Angebote strafbar seien. Verbraucher riskieren neben dem Verlust ihrer Einsätze auch rechtliche Konsequenzen.
Verbraucher können sich auf der Whitelist der GGL informieren, welche Anbieter eine gültige Erlaubnis für Deutschland besitzen. Ergänzend stehen im FAQ-Bereich der Behörde Antworten zu Fragen wie:
Hier gelangen Sie zur Pressemitteilung der GGL.
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