Obwohl die Landesregierung 13 Stellen beim RP Karlsruhe geschaffen hat, ist die Kontrollgruppe weiter vakant. Das Innenministerium stellt die Besetzung der Leitung zum 1. März 2026 in Aussicht.
In Baden-Württemberg verzögert sich der Aufbau einer zentralen Kontrollgruppe für die Glücksspielaufsicht, weil die vorgesehenen Stellen weiterhin unbesetzt sind. Bereits im Februar 2025 wurden insgesamt 13 Stellen beim Regierungspräsidium Karlsruhe geschaffen, „zur Sicherung einer effektiven Glücksspielaufsicht“, landesweit. Bis Anfang Februar 2026 war jedoch keine dieser Stellen besetzt, wie das Innenministerium der nachfragenden SPD bestätigte.
Aus der offiziellen Stellungnahme des Innenministeriums geht hervor, dass das Stellensoll für die Kontrollgruppe bei einer A-11-Stelle (Leitung) und zwölf A-9-Stellen liegt. Die A-11-Leitungsstelle wurde demnach im Juni 2025 ausgeschrieben und soll zum 1. März 2026 besetzt werden können. Erst nach der Erarbeitung eines grundlegenden Konzepts für Einsätze und Abläufe seien, sukzessive, die Besetzungen der A-9-Stellen und damit der operative Start der Einheit geplant.
Damit bleibt die zentrale Pointe vorerst: Die Stellen sind zwar finanziert und formal eingerichtet, der personelle Aufbau hängt jedoch an der noch ausstehenden Besetzung der Leitung, erst danach soll die restliche Einheit Schritt für Schritt folgen.
Für den Vollzug hat das Konsequenzen: Zu den abgefragten Punkten zu Vor-Ort-Kontrollen, Gebühreneinnahmen und Erkenntnissen aus Kontrollen erklärt das Ministerium, die Kontrollgruppe befinde sich noch im Aufbau, deshalb seien durch sie bislang keine Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt worden, Gebühreneinnahmen habe es ebenfalls nicht gegeben.
Bei Wettvermittlungsstellen wurde der Vollzug 2025 laut Stellungnahme dennoch gestützt, die Vor-Ort-Kontrollen seien unterstützend von den jeweiligen Gemeinden durchgeführt worden, sofern personelle und zeitliche Kapazität bestand. Über das Jahr verteilt seien insgesamt 135 Wettvermittlungsstellen kontrolliert worden, weitere Nachmeldungen seien nicht ausgeschlossen.
Auffällig ist dabei die Bilanz zum Spieler- und Jugendschutz: Im Gegensatz zu den Vorjahren seien die glücksspielrechtlichen Regelungen „weit überwiegend“ eingehalten worden. Festgestellt worden seien fünf Verstöße, die als Ordnungswidrigkeiten verfolgt wurden, darunter zwei Fälle zur Feiertagsruhe sowie einzelne Verstöße etwa bei Einlasskontrolle, Nachweisen zu geschultem Aufsichtspersonal und der Auslage von Unterlagen zur Selbstsperre oder Selbsttests. Die Bußgeldbescheide seien bislang nicht bestandskräftig, bei zwei Verfahren laufe noch die Anhörungsfrist.
Zum Thema „geduldete Spielhallen“ bleibt die Stellungnahme zurückhaltend: Zum Umgang und zu konkreten Maßnahmen bei Kontrollen der Kontrollgruppe könnten keine Ausführungen gemacht werden. Zugleich verweist das Ministerium darauf, dass die in der Gesetzesbegründung genannte Zahl von 1.200 Spielhallen eine Prognose für mittelfristig zu kontrollierende Betriebe sei, derzeit seien keine Gründe ersichtlich, die zugrunde gelegten Zahlen zu ändern.
Auch bei Testspielen und Testkäufen bleibt es vorerst bei der Planung. In der Stellungnahme heißt es, das vorgesehene Spielgeld von 3.000 Euro jährlich solle schwerpunktmäßig für die Kontrolle von Online-Casino-Spielen als optional ergänzende Aufsichtsmaßnahme verwendet werden. Da es in Baden-Württemberg noch kein erlaubtes Angebot an Online-Casino-Spielen gebe, sei davon bislang kein Gebrauch gemacht worden.
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