Großkontrolle im Landkreis Groß-Gerau: Mehr als 150 Einsatzkräfte überprüften über 60 Betriebe. Fast 100 Ordnungswidrigkeitenanzeigen betrafen Glücksspiel- und Spielhallenregeln vor Ort.
Bei der Großkontrolle im Landkreis Groß-Gerau überprüften die Einsatzkräfte unter anderem Spielhallen und Geldspielautomaten. In Büttelborn wurden zwei Geräte wegen fehlender Genehmigung versiegelt.
Zusammenfassung
Mehr als 60 Gaststätten, Spielhallen, Bars und Lokale wurden im Landkreis Groß-Gerau kontrolliert.
Fast 100 Ordnungswidrigkeitenanzeigen betrafen Verstöße gegen Glücksspielvorschriften und Regeln für den Betrieb von Spielhallen.
In Büttelborn wurden zwei Geldspielautomaten wegen fehlender Genehmigung versiegelt.
Mehr als 150 Mitarbeitende verschiedener Behörden waren an der Kontrolle beteiligt.
Den betroffenen Betreibern drohen nach Angaben der Polizei Bußgelder von insgesamt mehr als 30.000 Euro.
Bei einer groß angelegten Kontrolle im Landkreis Groß-Gerau überprüften die Behörden am Donnerstagabend, 17. September 2026, mehr als 60 Gaststätten, Spielhallen, Bars und weitere Lokale. Die Kontrollen liefen zwischen 19 Uhr und 1 Uhr.
Besonders umfangreich waren die Feststellungen im Glücksspielbereich. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen leiteten die Behörden fast 100 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen über das Glücksspiel sowie den Betrieb von Spielhallen ein.
Welche konkreten Vorschriften in den einzelnen Fällen verletzt worden sein sollen und wie sich die Anzeigen auf Glücksspiel- und Spielhallenrecht verteilen, teilte die Polizei nicht mit.
Konkrete Maßnahmen gegen Geldspielgeräte gab es in einem Lokal in Büttelborn. Dort fanden die Kontrolleure zwei Geldspielautomaten vor, die wegen einer fehlenden Genehmigung nicht bespielt werden durften.
Die Geräte wurden von den Behörden versiegelt und damit außer Betrieb gesetzt. Zusätzlich verfügte der Betrieb laut Polizei nicht über die erforderliche Erlaubnis zum Ausschank von Alkohol.
Damit gehörten Verstöße rund um Geldspielgeräte und Spielhallen zu den auffälligsten Ergebnissen der kreisweiten Kontrollaktion.
An der Aktion waren mehr als 150 Mitarbeitende verschiedener Behörden und Organisationen beteiligt. Neben der Polizei aus Südhessen und Frankfurt sowie der Bereitschaftspolizei waren unter anderem das Hessische Landeskriminalamt, der Zoll, die Staatsanwaltschaft Darmstadt, kommunale Stadtpolizeien, Finanzamt und Steuerfahndung sowie das Regierungspräsidium Darmstadt beteiligt.
Auch Bau-, Gesundheits- und Gewerbeämter führten Kontrollen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen durch. Insgesamt überprüften die Einsatzkräfte mehr als 600 Personen und zwölf Fahrzeuge.
Bei den eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren drohen den betroffenen Betreibern nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen Bußgelder von insgesamt mehr als 30.000 Euro. Wie hoch der Anteil der Bußgelder ist, der unmittelbar auf Glücksspielverstöße entfällt, wurde nicht aufgeschlüsselt.
Neben den Glücksspielverstößen leiteten die Behörden insgesamt 19 Ermittlungsverfahren ein. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht der illegalen Prostitution, Verstöße gegen das Aufenthaltsrecht und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Weitere Feststellungen betrafen unter anderem illegale Beschäftigung, eine mögliche Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns sowie gewerbe-, bau-, hygiene- und kassenrechtliche Verstöße. Mehrere Personen wurden vorläufig festgenommen.
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