Illegales Glücksspiel in Heidenheim: 43 Automaten wurden binnen eines Jahres beschlagnahmt. Behörden und Forschung warnen vor fehlendem Spielerschutz und einem weiterhin großen Dunkelfeld.
Heidenheims Oberbürgermeister Michael Salomo zerstört einen beschlagnahmten illegalen Spielautomaten. Die Stadt Heidenheim geht mit Schwerpunktkontrollen gegen illegales Glücksspiel vor.
Kurz zusammengefasst:
Das Ordnungsamt Heidenheim hat innerhalb eines Jahres 43 illegale Glücksspielautomaten beschlagnahmt.
Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim verweist auf Schätzungen von bundesweit 120.000 bis 150.000 illegalen Geräten.
Illegale Automaten umgehen zentrale Vorgaben zu Einsatzhöhe, Verlustgrenzen, Spieldauer und Spielersperren.
Auch das Sperrsystem OASIS greift bei illegal betriebenen Geräten nicht.
Das Innenministerium Baden-Württemberg registrierte 2025 landesweit 470 Fälle unerlaubten Glücksspiels, zugleich wird von einem erheblichen Dunkelfeld ausgegangen.
Der Fall Heidenheim reiht sich in zahlreiche Kontrollen und Razzien gegen illegales Glücksspiel ein, die auch im Razzia-Tracker der GlücksWirtschaft dokumentiert werden.
Die Stadt Heidenheim geht verstärkt gegen illegale Geldspielgeräte vor. Wie der SWR berichtet, beschlagnahmte Arndt Borgmann, der beim Ordnungsamt unter anderem für das Spielrecht zuständig ist, innerhalb seines ersten Jahres in Heidenheim insgesamt 43 illegale Glücksspielautomaten. Die Geräte wurden nach Abschluss der Beweissicherung zerstört.
Bereits am 20. August 2026 hatte die Stadt Heidenheim über 42 beschlagnahmte Geräte aus intensivierten Schwerpunktaktionen berichtet. Der spätere SWR-Bericht nennt 43 Automaten für den gesamten Zeitraum des ersten Jahres. Die Zahlen beziehen sich damit auf unterschiedliche Abgrenzungen und widersprechen sich nicht. Nach Angaben der Stadt wurden illegale Geräte insbesondere in Gaststätten und Shisha-Bars entdeckt.
Vor der Vernichtung werden die Geräte ausgewertet. Laut Stadt können dabei unter anderem Seriennummern und IP-Adressen Hinweise darauf liefern, wann ein Automat aufgestellt wurde, wer dafür verantwortlich war und woher das Gerät stammt. Anschließend werden die Geräte unbrauchbar gemacht und die Platinen zerstört.
Der wesentliche Unterschied zwischen legalen und illegalen Geldspielgeräten liegt in der Regulierung. Zugelassene Geräte unterliegen in Deutschland der Spielverordnung und technischen Anforderungen.
Bei einer Mindestspieldauer von fünf Sekunden darf der Einsatz eines legalen Geldspielgerätes 20 Cent nicht überschreiten. Höhere Einsätze sind nur bei entsprechend verlängerten Abständen zwischen den Einsatzleistungen zulässig, maximal sind 2,30 Euro bei einem Abstand von 75 Sekunden möglich. Zusätzlich darf die Summe der Verluste innerhalb einer Stunde 60 Euro nicht überschreiten.
Bei illegalen Geräten können solche Grenzen dagegen gezielt umgangen werden. Der SWR berichtet aus Heidenheim von einem Gerät, bei dem ein Einsatz von 200 Euro auf einmal möglich gewesen sei und das Geld innerhalb von zwei Sekunden verloren werden konnte. Verlustobergrenzen, vorgeschriebene Spielzeiten oder vergleichbare technische Schutzvorgaben greifen bei solchen manipulierten Geräten nicht.
Die Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim griff den SWR-Bericht in einem eigenen LinkedIn-Beitrag auf. Sie verweist dort auf Schätzungen von bundesweit 120.000 bis 150.000 illegalen Glücksspielgeräten. Damit könnte die Größenordnung des illegalen Bestands nach dieser Schätzung in der Nähe der Zahl legal betriebener Geräte liegen.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine amtliche Bestandszählung, sondern um eine Schätzung. Auch der für das Spielrecht zuständige Heidenheimer Verwaltungsmitarbeiter Borgmann sprach gegenüber dem SWR von möglicherweise bis zu 150.000 illegalen Geräten in Deutschland.
Aus Sicht der Forschungsstelle ist insbesondere der fehlende Spielerschutz relevant. Illegale Automaten umgehen nicht nur Einsatz-, Verlust- und Zeitbegrenzungen, sondern auch Schutzsysteme des regulierten Marktes.
Ein zentraler Unterschied betrifft die bundesweite Spielersperrdatei OASIS. Gesperrte Personen dürfen an den vom System erfassten legalen Glücksspielangeboten nicht teilnehmen. Im illegalen Markt gibt es diesen Schutzmechanismus nicht.
Wie die GlücksWirtschaft zuletzt ausführlich berichtete, wurden im Jahr 2025 mehr als 5,2 Milliarden OASIS-Abfragen registriert. Rund 367.000 aktive Spielersperren bestanden Ende 2025. Die Zahlen verdeutlichen die Bedeutung des Sperrsystems für den regulierten Glücksspielmarkt. Bei illegal betriebenen Automaten greift diese Zugangskontrolle dagegen nicht.
Damit entsteht ein besonderes Risiko: Eine Person, die sich selbst gesperrt hat oder über eine Fremdsperre vom legalen Glücksspiel ausgeschlossen wurde, kann bei einem illegalen Angebot weiterhin Zugang zum Glücksspiel erhalten.
Das Problem beschränkt sich nicht auf Heidenheim. Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums wurden im Jahr 2025 landesweit 470 Fälle im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel registriert.
Gleichzeitig geht das Ministerium von einem erheblichen Dunkelfeld aus. Gegenüber dem SWR begründete das Innenministerium dies unter anderem damit, dass sowohl Beteiligte als auch mögliche Zeugen unerlaubten Glücksspiels häufig nur eine geringe Bereitschaft zur Anzeige hätten.
Auch frühere Sicherheitsberichte des Landes verweisen auf dieses Problem. Unerlaubtes Glücksspiel ist demnach ein Deliktsfeld, bei dem ein relevanter Teil der tatsächlichen Aktivitäten möglicherweise nicht in den offiziellen Statistiken erscheint.
Kontrollen illegaler Glücksspielangebote führen zudem regelmäßig zu Erkenntnissen in anderen Deliktsbereichen. Die Stadt Heidenheim nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Steuerhinterziehung, Drogenhandel und Geldwäsche.
Ähnliche Konstellationen dokumentiert auch der Razzia-Tracker der GlücksWirtschaft. Bei einer Gewerbekontrolle in Bremen-Tenever entdeckten Behörden am 18. August 2026 beispielsweise sieben illegale Glücksspielautomaten in einem versteckten Raum eines Kulturvereins. Gleichzeitig wurden unter anderem eine größere Menge einer zunächst unbekannten Substanz sowie Bargeld beschlagnahmt.
Viele Maßnahmen zeigen, dass Glücksspielkontrollen häufig gemeinsam von Polizei, Ordnungsamt, Zoll, Finanzverwaltung und weiteren Behörden durchgeführt werden.
Die Maßnahmen in Heidenheim stehen damit in einer größeren Entwicklung. Der Razzia-Tracker der GlücksWirtschaft hatte allein für die ersten sieben Monate des Jahres 2026 bereits 98 bekannt gewordene Razzien und Kontrollen mit Glücksspielbezug dokumentiert. Im gesamten Jahr 2025 waren es 100 Maßnahmen gewesen.
Baden-Württemberg kam bis Ende Juli 2026 im Razzia-Tracker auf zehn dokumentierte Maßnahmen. Die Statistik bildet ausschließlich öffentlich bekannt gewordene Einsätze ab und ist deshalb keine vollständige amtliche Erfassung des Vollzugsgeschehens.
Der Heidenheimer Ansatz setzt dabei nicht allein auf einzelne Kontrollen. Nach Angaben der Stadt arbeiten Ordnungsamt, Kriminalpolizei, Zoll, Landratsamt und Justizbehörden zusammen. Gerade bei illegalen Glücksspielautomaten ist diese Kooperation relevant, weil neben dem Spielrecht häufig steuerrechtliche, gewerberechtliche und strafrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
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