5. September 2026
Veröffentlicht am

Hessen federführend bei OASIS-Evaluierung – Zeitplan unter Vorbehalt

Hessen führt die OASIS-Evaluierung im Rahmen der GlüStV-Prüfung an. Ob der Bericht bis Ende 2026 wie geplant vorliegt, bleibt jedoch auf Anfrage der GlücksWirtschaft offen.

Hessen federführend bei OASIS -Evaluierung – Zeitplan unter Vorbehalt

Die Bundesländer arbeiten derzeit hinter den Kulissen an der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021). Eine zentrale Rolle nimmt dabei das Land Hessen ein. Es hat die Federführung in der Unterarbeitsgruppe für das bundesweite Spielersperrsystem „Online-Abfrage Spielerstatus“ (OASIS) übernommen. Damit verantwortet es die Vorbereitung eines der wichtigsten Bausteine der gesamten Evaluation, die bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll.

Zeitplan bis Ende 2026 bleibt unsicher

Der Evaluierungsbericht soll nach aktueller Planung bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden. Ob der Termin eingehalten werden kann, bleibt jedoch offen. Den Zeitplan sieht das Land offenkundig mit Vorbehalt. Es könne „nicht ausgeschlossen werden, dass es im Evaluationsprozess zu Verzögerungen kommen kann“, so das Land in einer Stellungnahme für die GlücksWirtschaft. Angesichts der Vielzahl beteiligter Akteure, der unterschiedlichen Themenkomplexe und der notwendigen Einigung aller Länder erscheint die fristgerechte Fertigstellung keineswegs selbstverständlich.

Spielerschutzsystem mit besonderem Gewicht

OASIS gilt als Kerninstrument des Spielerschutzes im deutschen Glücksspielrecht. Über das System können sich Spielerinnen und Spieler selbst sperren lassen oder durch Anbieter beziehungsweise Behörden gesperrt werden, wenn Anhaltspunkte für problematisches Spielverhalten vorliegen. Da OASIS sowohl im stationären als auch im Online-Glücksspiel angewendet wird, hat diese Evaluierung besondere Bedeutung. Hessen übernimmt nicht nur eine fachliche Mitwirkung, sondern hat die koordinierende Federführung innerhalb der zuständigen Unterarbeitsgruppe übernommen. Darüber hinaus beteiligt sich das Land an weiteren zentralen Themenfeldern der Evaluation, darunter Sportwetten, Soziallotterien und gewerbliche Spielvermittler. „Hessen behält es sich vor – soweit erforderlich – auch zu anderen Themen Stellung zu beziehen“, betont das Innenministerium ausdrücklich.

Trotz dieser hervorgehobenen Rolle betont das Land, dass die Evaluierung insgesamt eine Gemeinschaftsaufgabe aller Bundesländer bleibt. Die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder evaluieren den Staatsvertrag gemeinsam unter Mitwirkung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und des Fachbeirats.

Wirksamkeit und Effizienz als Maßstab

Für Hessen steht bei der Evaluierung insbesondere die Frage im Mittelpunkt, ob die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags tatsächlich erreicht werden. Regulierung gilt aus Sicht des Landes dann als erfolgreich, wenn die gesetzlichen Zielsetzungen nachweisbar erfüllt werden, ohne unverhältnismäßige Kosten oder übermäßige Bürokratie zu verursachen. „Eine Regulierung ist dann erfolgreich, wenn definierte Ziele mit nachweisbarer Wirksamkeit (Effektivität) und ohne unverhältnismäßige Kosten oder bürokratische Überlastung (Effizienz) erreicht werden“, so das Ministerium. Maßgeblich sind dabei der Schutz vor Glücksspielsucht, der Jugend- und Spielerschutz sowie die Kanalisierung des Spieltriebs in legale und kontrollierte Angebote.

Die Ergebnisse der Evaluierung dürften maßgeblich darüber entscheiden, ob und in welchen Bereichen die deutsche Glücksspielregulierung künftig angepasst wird. Hessen nimmt dabei durch die Federführung bei der OASIS-Evaluierung eine Schlüsselrolle ein. Ob der gesetzlich vorgesehene Zeitplan bis Ende 2026 tatsächlich eingehalten werden kann, bleibt jedoch offen.

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