Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags läuft, doch zentrale Fragen zu Transparenz, Beteiligung und Zeitplan bleiben offen. Eine exklusive Antwort der Berliner Innenverwaltung gibt Einblick in den Prozess, zeigt aber auch neue Schwachstellen.
Hinter verschlossenen Türen beraten die Länder über die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags, bei Transparenz und Einblicken in den Prozess bleiben viele Fragen offen.
Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2021) läuft, der finale Evaluierungsbericht muss laut Gesetz bis Ende 2026 vorliegen. Federführend koordiniert wird der Prozess vom Land Berlin, das innerhalb der länderübergreifenden Struktur die sogenannte „Kern-AG“ leitet. Das bestätigte Heiner Spannuth, stellvertretender Pressesprecher der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport exklusiv auf Nachfrage der GlücksWirtschaft. Formal handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt aller Bundesländer. Das macht die Entscheidungswege komplex und mitunter schwer nachvollziehbar. Details über den Prozess dringen nur zögerlich an die Öffentlichkeit, obwohl die Branche gespannt auf die Evaluierung 2026 blickt. Zentrale Fragen zu Transparenz, Beteiligung und Zeitplan bleiben allerdings vorerst unbeantwortet. Das Statement der Senatsverwaltung bringt nun etwas Licht ins Dunkel, lässt aber auch neue Fragen zur Transparenz offen. Für eine Branche, die auf Rechtssicherheit und klare Signale wartet, ist dies ein Geduldsspiel.
Bereits im Oktober 2025 hat die Berliner Innenverwaltung nach Brancheninformationen eine schriftliche Anhörung von Verbänden und Institutionen organisiert. „Im Rahmen des ersten Hauptberichts 2026 haben sich die Länder für eine gezielte schriftliche Anhörung von Normadressaten entschieden – ein Evaluierungsverfahren, das bewusst gewählt wurde, um zusätzliche Perspektiven einzubeziehen“, so Spannuth zu dem Format der Anhörung. Dass diese überhaupt stattgefunden hat, ist öffentlich bislang kaum kommuniziert worden. „Die Veröffentlichung der eingegangenen Stellungnahmen ist weiterhin geplant und wird von der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Länder bei der GGL organisatorisch vorbereitet. Einen konkreten Veröffentlichungstermin können wir derzeit noch nicht nennen“, erklärt die Innenverwaltung.
Warum sich die Veröffentlichung verzögert, bleibt offen - ebenso, ob es sich um technische, politische oder inhaltliche Abstimmungsprobleme handelt. Diese Verzögerung ist nicht trivial: Die Stellungnahmen gelten als wichtiger Gradmesser dafür, wie praktikabel und wirksam die bisherigen Regelungen des Glücksspielstaatsvertrag 2021 in der Praxis sind. Ohne Einblick in diese Positionen bleibt die Evaluierung für Außenstehende schwer überprüfbar.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen erfolgt laut Senatsverwaltung in thematisch zuständigen Arbeitsgruppen. Diese prüfen die Beiträge entlang klar definierter Kriterien, nach Umsetzbarkeit, Sachgerechtigkeit und Zielerreichung der jeweiligen Regelungen.
„Die Stellungnahmen werden von den jeweils zuständigen Arbeitsgruppen ausgewertet, die sich mit den betreffenden Normen des GlüStV 2021 befassen. Relevante und evidenzbasierte Erkenntnisse fließen in die Bewertung ein - gemeinsam mit Erfahrungen der GGL aus der Vollzugspraxis sowie Ergebnissen laufender Studien. Maßstab der Bewertung ist, ob die jeweiligen Regelungen umsetzbar, sachgerecht und zielführend sind“, so Spannuth.
Neben den Stellungnahmen fließen auch die Ergebnisse laufender Studien in die Bewertung ein. Doch diese liegen offenbar noch nicht vor. Das bestätigt auch die Innenverwaltung. „Der genaue Zeitplan hängt unter anderem vom Vorliegen auswertbarer Studienergebnisse ab, was derzeit noch nicht abschließend absehbar ist.“ Das allerdings könnte den weiteren Prozess verzögern. Damit wächst die Unsicherheit, ob der ambitionierte Zeitrahmen bis Ende des Jahres tatsächlich eingehalten werden kann.
Auffällig ist dabei, dass zwar externe Experten, aber kein unabhängiges Gremium eingebunden ist. „ Im Rahmen der laufenden Studien sind bei der GGL unabhängige Experten eingebunden, die die fachliche Nachvollziehbarkeit und Belastbarkeit der Ergebnisse sicherstellen. Darüber hinaus planen die Länder bislang keine weiteren Beteiligungsformate“, so die Senatsverwaltung.
Ein breiter angelegter, transparenter Diskurs über die eingegangenen Positionen ist bislang offenbar nicht geplant. Für zusätzliche Transparenz oder öffentliche Debatte sorgen die Länder bislang nicht. Dass keine weiteren Beteiligungsformate wie Fachkonferenzen oder öffentliche Anhörungen vorgesehen sind, ist bemerkenswert, da die Regulierung des Glücksspielmarktes politisch wie gesellschaftlich hochsensibel ist und unterschiedliche Interessen, von Spielerschutz bis zur Marktöffnung berührt.
Unterm Strich zeigt sich ein widersprüchliches Bild: Einerseits bemühen sich die Länder um eine strukturierte, evidenzbasierte Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags. Andererseits bleibt der Prozess in zentralen Punkten intransparent, insbesondere bei der Veröffentlichung und Einordnung der eingegangenen Stellungnahmen.
Während die GGL ihre Rolle als Aufsichtsbehörde festigt, bleibt abzuwarten, wie viel Gewicht die Stimmen aus der Praxis, von den Verbänden und Institutionen am Ende gegen die behördliche Vollzugspraxis und die noch ausstehenden Studien haben werden.
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Ergebnisse die zukünftige Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes prägen werden, wächst der Druck auch aus der Branche, den Prozess nachvollziehbarer zu gestalten. Denn ohne öffentliche Einsicht in die Grundlagen der Bewertung droht die Evaluierung an Akzeptanz zu verlieren.
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