Nach mehrwöchigen Ermittlungen durchsuchten Polizei, Zoll, LBF NRW und Ordnungsamt zwei ehemalige Gaststätten in Bielefeld. Im Fokus standen illegales Glücksspiel, Drogen- und Waffendelikte.
Die Behörden stellten unter anderem drei illegal aufgestellte Glücksspielautomaten und einen Wettautomat sicher.
In Bielefeld sind zwei ehemalige Gaststätten wegen des Verdachts auf illegales Glücksspiel durchsucht worden. Wie die Polizei Bielefeld mitteilt, erfolgte der Zugriff am Mittwoch, 27. Mai 2026, nach mehrwöchiger intensiver Ermittlungsarbeit.
Beteiligt waren neben der Polizei auch der Zoll, das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen (LBF NRW) und das Ordnungsamt. Durchsucht wurden Objekte an der Jöllenbecker Straße und am Torfstichweg.
Nach Angaben der Polizei hatten Ermittlungen des Kriminalkommissariats 22 ergeben, dass in beiden Objekten illegales Glücksspiel betrieben worden sein soll. Der Zugriff erfolgte in den frühen Abendstunden unter Beteiligung der Bereitschaftspolizei, des Einsatztrupps, des Zolls, des LBF NRW und des Ordnungsamtes.
In einem der Objekte trafen die Einsatzkräfte einen 55-jährigen Bielefelder an. Er steht im Verdacht, die Lokalitäten betrieben zu haben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann entlassen. Die Ermittler gewannen zudem Erkenntnisse zu weiteren beteiligten Personen, die Ermittlungen dazu dauern an.
Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte nach Polizeiangaben drei illegal aufgestellte Glücksspielautomaten und einen Wettautomaten fest. In einem der Objekte fanden sie außerdem umfangreiche Ausstattung und Möblierung, die auf die Veranstaltung von Tischglücksspiel hindeuten soll.
Zusätzlich wurden geringe Mengen Betäubungsmittel, eine PTB-Waffe, Bargeld im höheren vierstelligen Bereich sowie eine LED-Leuchtschrift mit der Aufschrift „Polizei“ für Pkw sichergestellt.
Gegen den 55-jährigen Tatverdächtigen wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen der Veranstaltung von illegalem Glücksspiel eingeleitet.
Damit rückt der Einsatz nicht nur das unerlaubte Glücksspiel selbst in den Fokus, sondern auch die Frage, wie eng solche Strukturen mit weiteren Ordnungs- und Strafrechtsverstößen verbunden sein können.
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