Eine Kleine Anfrage im Landtag beleuchtet den stationären Glücksspiel-Schwarzmarkt. Die Landesregierung nennt 470 Fälle, kann verbotene Wett-Terminals und Steuerausfälle aber kaum beziffern.
Eine Kleine Anfrage der CDU-Abgeordneten Ansgar Mayr, Tim Bückner und Lorenzo Saladino befasst sich mit der Bekämpfung des stationären Glücksspiel-Schwarzmarktes in Baden-Württemberg. Die Parlamentarier reichten die Anfrage am Dienstag, 30. Juni 2026, beim Landtag ein. Das Innenministerium beantwortete die Fragen mit Schreiben vom 23. Juli im Einvernehmen mit dem Staatsministerium, dem Finanzministerium und dem Wirtschaftsministerium. Veröffentlicht wurde die Antwort am Mittwoch, 29. Juli 2026.
In der Begründung der Kleinen Anfrage bezeichneten die CDU-Abgeordneten den stationären Glücksspiel-Schwarzmarkt als wachsendes Problem. Illegale Angebote, insbesondere verbotene Wett-Terminals außerhalb zugelassener Wettvermittlungsstellen, entzögen sich der staatlichen Kontrolle, unterliefen den Jugend- und Spielerschutz und führten zu Steuerausfällen.
Die Abgeordneten wollten zunächst wissen, wie viele legale Wettvermittlungsstellen es in Baden-Württemberg gibt und welche Verstöße gegen den Jugend- und Spielerschutz sowie gegen das Verbot illegaler Glücksspielangebote in den Jahren 2025 und 2026 festgestellt wurden.
Weitere Fragen betrafen verbotene Wett-Terminals in Kneipen, Shisha-Bars, Tankstellen und anderen Gewerbebetrieben. Außerdem erkundigten sich die Parlamentarier nach den Steuereinnahmen aus legalem Glücksspiel in zugelassenen Wettvermittlungsstellen und nach dem geschätzten Steuerverlust durch illegale Angebote.
Nach Angaben der Landesregierung wurden zum Stichtag 9. Juli 2026 in Baden-Württemberg 404 erlaubte Wettvermittlungsstellen betrieben. Zuständige Aufsichtsbehörde für die legalen Standorte ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Anfang Februar 2026 befand sich die für landesweite Vor-Ort-Kontrollen vorgesehene Kontrollgruppe allerdings noch im Aufbau. Die 13 dafür beim Regierungspräsidium Karlsruhe geschaffenen Stellen waren zu diesem Zeitpunkt weiterhin unbesetzt. Wie die GlücksWirtschaft berichtete, wurden die Kontrollen der Wettvermittlungsstellen 2025 deshalb unterstützend von den Kommunen vorgenommen, sofern dort ausreichende personelle und zeitliche Kapazitäten vorhanden waren. Insgesamt wurden 135 Wettvermittlungsstellen kontrolliert.
Im Jahr 2025 erfasste das Regierungspräsidium zehn Verstöße gegen den Spielerschutz. Darüber hinaus wurden zwei unerlaubte Sportwett-Terminals innerhalb von Wettvermittlungsstellen festgestellt. Die beiden Fälle wurden zur weiteren strafrechtlichen Verfolgung an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Für das Jahr 2026 nennt die Antwort bislang zwei Verstöße gegen den Spielerschutz. Das Regierungspräsidium ahndete diese nach Angaben des Innenministeriums in entsprechenden Bußgeldverfahren.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für das Jahr 2025 landesweit 470 Fälle illegalen Glücksspiels nach den Paragrafen 284, 285 und 287 des Strafgesetzbuches aus.
Davon entfielen 168 Fälle auf die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels. In drei Fällen ging es um Werbung für unerlaubtes Glücksspiel. Die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel bildete mit 298 Fällen die größte Gruppe. Hinzu kam ein Fall der unerlaubten Veranstaltung einer Lotterie oder Ausspielung. Bei den in der Antwort aufgeführten Strafvorschriften des Jugendschutzgesetzes wurde 2025 ein Fall nach Paragraf 27 Absatz 2 erfasst. Einen Fall nach Paragraf 27 Absatz 1 registrierte die Polizei nicht.
Für das erste Halbjahr 2026 nennt die Landesregierung lediglich eine Trendaussage. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum habe die Zahl der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz auf weiterhin niedrigem Niveau zugenommen. Bei den Fällen illegalen Glücksspiels zeichne sich dagegen ein Rückgang ab.
Das Innenministerium weist darauf hin, dass unterjährige Zahlen unter anderem durch die Dauer der Ermittlungsverfahren und den Zeitpunkt der statistischen Erfassung verzerrt werden können. Sie seien deshalb nur eingeschränkt belastbar.
Der stationäre Vertrieb und die Vermittlung von Sportwetten sind außerhalb der vom Regierungspräsidium Karlsruhe erlaubten Wettvermittlungsstellen verboten. Das gilt auch für die Vermittlung von Sportwetten als Nebengeschäft in Kneipen, Shisha-Bars, Tankstellen und vergleichbaren Betrieben. Wer dort dennoch ein Wett-Terminal betreibt, kann sich nach Paragraf 284 des Strafgesetzbuches wegen der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels strafbar machen.
In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden Wett-Terminals außerhalb zugelassener Wettvermittlungsstellen allerdings nicht gesondert erfasst. Entsprechende Straftaten gehen in die allgemeine Statistik zum illegalen Glücksspiel ein.
Bei routinemäßigen Kontrollen von Polizei, Steuerfahndung, Zoll und den zuständigen Aufsichtsbehörden wurden zwischen Januar 2025 und Juni 2026 Fallzahlen im niedrigen zweistelligen Bereich festgestellt, die sich auf das Anbieten von Wetten mittels verbotener Wett-Terminals bezogen. Daneben meldeten die nachgeordneten Gewerbe- und Gaststättenbehörden dem Wirtschaftsministerium insgesamt elf illegale Wett-Terminals in Gaststätten für die Jahre 2025 und 2026. Nach Einschätzung dieser Behörden habe sich das Problem durch die Eröffnung legaler Wettvermittlungsstellen deutlich entschärft.
Die Landesregierung legte auch die Einnahmen aus den im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuerarten vor. Diese beliefen sich 2023 auf rund 300,5 Millionen Euro und 2024 auf rund 300 Millionen Euro. Im Jahr 2025 gingen die Einnahmen auf rund 287,4 Millionen Euro zurück.
Den größten Anteil hatte 2025 die Lotteriesteuer mit rund 207,1 Millionen Euro. Aus der Sportwettsteuer nahm Baden-Württemberg rund 48,7 Millionen Euro ein. Die virtuelle Automatensteuer brachte etwa 27,2 Millionen Euro, die Online-Pokersteuer rund vier Millionen Euro ein.
Zusätzlich unterliegen zugelassene Wettvermittlungsstellen der Ertrags- und Umsatzbesteuerung. Baden-Württemberg erhält damit unter anderem Anteile aus der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage.
Das Steueraufkommen kann nach Angaben der Landesregierung jedoch weder eindeutig stationären Wettvermittlungsstellen noch reinen Onlineangeboten zugeordnet werden. Den genauen Steuerausfall durch illegales Glücksspiel kann die Landesregierung ebenfalls nicht beziffern. Fest stehe lediglich, dass dem Landeshaushalt dadurch erhebliche Einnahmen entgingen.
Die Antwort liefert eine Bestandsaufnahme der behördlich erfassten Fälle, belegt aber nicht, wie groß der stationäre Glücksspiel-Schwarzmarkt in Baden-Württemberg tatsächlich ist. Auch die in der Begründung der Anfrage formulierte Annahme eines wachsenden Problems lässt sich anhand der vorgelegten Zahlen nicht bestätigen.
Für das erste Halbjahr 2026 meldet die Landesregierung vielmehr einen rückläufigen Trend bei den Fällen illegalen Glücksspiels. Die kommunalen Behörden gehen zudem davon aus, dass sich das Problem verbotener Wett-Terminals durch die Eröffnung legaler Wettvermittlungsstellen entschärft habe. Der unterjährige Trend ist nach Aussage des Innenministeriums allerdings nur eingeschränkt belastbar.
Auch die Zahlen zu den 404 erlaubten Wettvermittlungsstellen und den 470 Fällen illegalen Glücksspiels können nicht direkt miteinander verglichen werden. Bei den 404 handelt es sich um legale Standorte. Die 470 bezeichnen dagegen polizeilich erfasste Straftaten verschiedener Art. Allein 298 davon betrafen die Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Die Statistik weist somit nicht 470 illegale Betriebe, Angebote oder Geräte aus.
Die größte Datenlücke besteht bei den verbotenen Wett-Terminals. Da sie in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert erfasst werden, bleibt unbekannt, wie viele Geräte tatsächlich entdeckt, beschlagnahmt oder dauerhaft aus dem Verkehr gezogen wurden. Ebenso fehlen Angaben zur Zahl der kontrollierten Betriebe, zu möglichen Mehrfachkontrollen und zum Ausgang der eingeleiteten Verfahren.
Aus der Antwort geht zudem nicht hervor, ob sich die Fallzahlen im niedrigen zweistelligen Bereich und die elf von den Gewerbe- und Gaststättenbehörden gemeldeten Terminals teilweise überschneiden. Beide Angaben sollten deshalb nicht ohne Weiteres addiert werden.
Auch der Rückgang der im Rennwett- und Lotteriegesetz geregelten Steuereinnahmen um rund 13,1 Millionen Euro beziehungsweise 4,4 Prozent zwischen 2023 und 2025 lässt keinen Rückschluss auf den stationären Schwarzmarkt zu. Die Zahlen umfassen unterschiedliche Glücksspielarten und sowohl stationäre als auch digitale Angebote.
Eine detailliertere Aufsichtsbilanz veröffentlichte zuletzt das Regierungspräsidium Darmstadt zu den Wettvermittlungsstellen in Hessen. Dort wurden neben der Zahl der erlaubten Standorte auch Erstkontrollen, Abmahnungen, Erlaubniswiderrufe und noch ausstehende Kontrollen ausgewiesen.
Wie aufwendig die Verfolgung illegaler Strukturen in Baden-Württemberg sein kann, verdeutlicht die aktuelle Razzia gegen illegales Glücksspiel im Raum Böblingen und Ludwigsburg. Solche Einzelmaßnahmen dokumentieren den Vollzug, aber nicht die oftmals auch jahrelangen Ermittlungen.
Sie verlassen jetzt die offizielle Website der GlückWirtschaft. Für den Inhalt der folgenden Seiten ist die Sigert Verlag GmbH nicht verantwortlich.
Um fortzufahren drücken Sie 'Weiter'.