17. Dezember 2025
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Kleine Anfrage: Landesregierung hat keine Daten über beschlagnahmte Fungames

Die Landtagsabgeordnete Lena-Sophie Laue (CDU) hat mit einer Kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag das Thema „illegales Glücksspiel“ auf die politische Agenda gebracht. Die CDU-Politikerin weist im Landtag darauf hin, dass Fungames „nach Expertenaussagen ein wachsendes Problem“ darstellen und auch darauf, dass in mehreren niedersächsischen Städten bei Schwerpunktkontrollen zahlreiche dieser Geräte beschlagnahmt wurden. Laue: „Die Behörden stellten dabei einen engen Zusammenhang zwischen dem Betrieb illegaler Glücksspielautomaten und kriminellen Strukturen fest.“

Keine Aussage möglich

Weiter verweist Laue auf eine Studie im Auftrag der Automatenwirtschaft aus dem Jahr 2021 wonach es kommunalen Vollzugsbehörden zunehmend schwerfalle, Fungames zu identifizieren. Auf Nachfrage von Laue erklärt die Landesregierung in Hannover, dass ihr „bezüglich einer etwaigen Zunahme von Fungames an der Gesamtentwicklung der Glücksspielbranche keine Aussage möglich“ sei. Allerdings gibt die Landesregierung zu, dass eine Zunahme bedenklich wäre. Eine Statistik über die Zahl der beschlagnahmten Fungames kann die Landesregierung nicht vorlegen, denn die Polizei habe „keine geeigneten Rechercheparameter zur Verfügung, die eine belastbare Benennung der Anzahl beschlagnahmter Fungames-Automaten ermöglichen würde“.

Verbundkontrollen und OASIS-Daten

Ein Vollzugsdefizit beim illegalen Glücksspiel gebe es aber laut Landeswirtschaftsministerium nicht, da man ja einerseits Verbundkontrollen durchführe und andererseits von legalen Geldspielgeräten die OASIS-Daten habe.

Im Zuge der Novelle der Spielverordnung setze sich das Land Niedersachsen aber dafür ein, dass legale von illegalen Spielautomaten leichter zu unterscheiden sind. Für einen „Fungame-Erlass“ nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen gebe es in Niedersachsen jedoch „keine Bestrebungen“. Abschließen erklärt das Landeswirtschaftsministerium: „Eine Neufassung der bundesweit geltenden SpielV aufgrund des seitens BMWE abzufassenden Abschlussberichts ist abzuwarten, bevor weitergehende länderspezifische Erlasse in Erwägung gezogen werden, die dem zukünftigen Bundesrecht gegebenenfalls vorgreifen oder sogar zuwiderlaufen würden.“

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