Mecklenburg-Vorpommern will Kinder besser vor Glücksspielmechanismen in Videospielen schützen. Bundesrat soll am 21. November entscheiden.
In Videospielen sind sie längst alltäglich: sogenannte Lootboxen – virtuelle Schatztruhen, die Spieler gegen Geld öffnen können, ohne zu wissen, was sich darin verbirgt. Genau darin sieht Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) eine erhebliche Gefahr für Kinder und Jugendliche. Wie die Ostsee-Zeitung berichtet, hat das Landeskabinett in Schwerin deshalb eine Initiative im Bundesrat gestartet, um strengere Regeln im Umgang mit diesen glücksspielähnlichen Elementen zu erreichen. Ziel ist eine Anpassung des Jugendschutzgesetzes.
In Spielen wie Fortnite, League of Legends oder EA Sports FC dienen Lootboxen als Anreizsystem, das gezielt auf Belohnung und Spannung setzt. „Aus psychologischer Sicht fördern Lootboxen suchttypische Verhaltensmuster durch Belohnungsschleifen, die zum Weiterspielen motivieren“, so Drese. Auch Christian Krieg von der Landeskoordinierungsstelle für Suchtthemen MV bestätigt: „Eine Lootbox ist eine Beutekiste, die ich im Spiel erwerben kann – entweder durch eine Aktion oder durch Kauf.“
Krieg verweist darauf, dass Lootboxen zwei von drei Kriterien des Glücksspiels erfüllen: Es gebe einen Geldeinsatz und das Ergebnis hänge wesentlich vom Zufall ab. Nur der direkte Geldgewinn fehle. „Das ist aus juristischer Sicht der Grund, warum Lootboxen bislang nicht als Glücksspiel gelten“, zitiert die Ostsee-Zeitung Krieg. Dennoch sei der Mechanismus problematisch, weil er das Verlangen nach immer weiteren Käufen fördere – ein typischer Auslöser für Suchtverhalten.
Nach einem Beschluss des Landtages setzt sich Mecklenburg-Vorpommern nun im Bundesrat dafür ein, das Jugendschutzrecht mit dem Glücksspielrecht zu harmonisieren. So sollen Lootboxen künftig stärker reguliert werden – etwa durch eine Altersfreigabe ab 18 Jahren oder durch eine Pflicht zur Offenlegung der Gewinnwahrscheinlichkeiten.
Wie Drese betont, gehe es nicht darum, den Spielspaß zu zerstören, sondern die „Lieblingsbeschäftigung der jungen Generation sicherer zu machen und sie vor langfristigen gesundheitlichen und finanziellen Folgen zu bewahren“. Der Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland soll am 21. November im Bundesrat beraten werden.
Besorgt zeigt sich Krieg auch über die Bezahlmöglichkeiten. Viele Kinder hätten indirekten Zugriff auf Kreditkarten ihrer Eltern oder nutzten Guthabenkarten aus dem Supermarkt. Daher begrüßt er die Initiative, weil sie „Last von den Eltern nimmt“. Diese sollten sich aber weiterhin mit den Spielen ihrer Kinder auseinandersetzen und aufmerksam auf Anzeichen von Suchtverhalten achten – etwa, wenn das Spielen zwanghaft wird oder über die Spielzeiten gelogen wird.
Bereits im September hatte die GlücksWirtschaft über die Bundesratsinitiative berichtet, die auf einen Beschluss des Landeskabinetts zurückgeht. Der vollständige Bericht („Landeskabinett beschließt Bundesratsantrag zu Lootboxen“) beleuchtet die politische Motivation und den geplanten Gesetzesrahmen der Initiative.
Mit dem nun angelaufenen Verfahren im Bundesrat wird deutlich: Die Diskussion über Glücksspielelemente in digitalen Spielen ist in der Mitte der Politik angekommen. Mecklenburg-Vorpommern übernimmt hier eine Vorreiterrolle im Schutz junger Spielerinnen und Spieler vor digitalen Zufallssystemen.
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