Die niederländische Glücksspielaufsicht Kansspelautoriteit (KSA) hat den Wettanbieter BetMGM offiziell verwarnt. Hintergrund ist eine Werbeanzeige, in der der 17-jährige Fußballprofi Lamine Yamal vom FC Barcelona abgebildet war. Die Anzeige verstößt nach Einschätzung der Behörde gegen geltendes Werberecht, das den Einsatz von Personen mit starkem Einfluss auf Minderjährige ausdrücklich untersagt.
Die KSA bezieht sich in ihrer Stellungnahme auf den sogenannten „role model“-Paragrafen, der seit Juni 2022 in den Niederlanden gilt. Demnach dürfen Anbieter von Glücksspielen keine Werbepersonen einsetzen, die als besonders einflussreich auf ein junges Publikum gelten. Da Yamal zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unter 18 Jahre alt war – also unterhalb des gesetzlich festgelegten Mindestalters für Glücksspiele in den Niederlanden – wurde die Werbemaßnahme als rechtswidrig eingestuft.
Die Anzeige war zunächst durch ein BetMGM-nahes Medienunternehmen selbst entdeckt und gemeldet worden. BetMGM reagierte schnell: Die Werbemaßnahme wurde unmittelbar gestoppt, interne Prozesse angepasst. Die KSA entschied sich daher gegen eine Geldstrafe und sprach stattdessen eine formale Verwarnung aus.
Kritik äußerte die KSA dennoch: BetMGM habe es versäumt, den Regelverstoß von sich aus bei der Behörde zu melden. Dabei schreibt das niederländische Glücksspielrecht genau dies vor: Lizenzierte Anbieter sind verpflichtet, die KSA umgehend über mögliche Regelverstöße zu informieren – insbesondere dann, wenn ein Risiko für Verbraucher besteht.
Die KSA stellt klar:
„Der Anbieter hat dies nicht gemeldet, hätte es aber tun müssen: Lizenznehmer sind verpflichtet, die KSA über Fehler zu informieren, die eine Gefahr für Verbraucher darstellen könnten.“
Seit der Öffnung des Online-Glücksspielmarkts im Oktober 2021 durch das sogenannte KOA-Gesetz hat sich die Zahl der lizenzierten Anbieter in den Niederlanden von ursprünglich zehn auf über dreißig erhöht. Parallel dazu wurden Werberichtlinien und Aufsichtsmaßnahmen erheblich verschärft.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2025 tritt zudem ein generelles Verbot von Sportsponsoring durch Glücksspielanbieter in Kraft – eine Maßnahme, die im Zusammenhang mit der zunehmenden Werbepräsenz im Umfeld des Sports steht. Bereits jetzt beobachten KSA und das zuständige Ministerium unter Leitung von Teun Struycken aufmerksam, ob Anbieter oder Clubs versuchen, dieses Sponsoringverbot durch Ausweichstrategien – wie teils in Belgien geschehen – zu umgehen.
BetMGM ist seit 2024 auf dem niederländischen Markt aktiv und damit nach Großbritannien in einem zweiten europäischen Land präsent. In den Niederlanden wird die Marke von LeoVegas betrieben, einem Unternehmen im Besitz von MGM Resorts. Die US-Version von BetMGM ist dagegen strukturell unabhängig: Dort firmiert das Unternehmen als Joint Venture zwischen MGM Resorts und dem britischen Glücksspielkonzern Entain.
Der Fall rund um die Yamal-Anzeige zeigt exemplarisch, wie konsequent die niederländische Aufsicht ihre Werberichtlinien durchsetzt – und zugleich, wie sensibel die Werbenutzung prominenter Persönlichkeiten im Glücksspielumfeld inzwischen reguliert wird. Für Anbieter bedeutet dies: Auch kleinere Verstöße können öffentliche Konsequenzen nach sich ziehen – selbst dann, wenn sie schnell behoben werden.
Sie verlassen jetzt die offizielle Website der GlückWirtschaft. Für den Inhalt der folgenden Seiten ist die Sigert Verlag GmbH nicht verantwortlich.
Um fortzufahren drücken Sie 'Weiter'.