5. September 2026
Veröffentlicht am

Nordrhein-Westfalen evaluiert Online-Casinospiele bei der Überprüfung des Glücksspielstaatsvertrages

Nordrhein-Westfalen prüft bei der GlüStV-Evaluierung die Regeln für Online-Casinospiele. Das Ergebnis könnte für die künftige Regulierung des Marktes zentral werden.

Der Plenarsaal des Landtags Nordrhein-Westfalen

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 steht dessen erste umfassende Überprüfung an. Bis Ende des Jahres sollen die Auswirkungen der neuen Regulierung in einem Evaluierungsbericht zusammengefasst werden. Der Bericht wird die Basis für mögliche Anpassungen des Vertrags bilden. Verantwortlich für die Evaluierung sind die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie dem Fachbeirat unterstützt werden.

Er soll auch zeigen, ob die mit der Liberalisierung des Online-Glücksspielmarktes verbundenen Ziele tatsächlich erreicht wurden. In dem Glücksspielstaatsvertrag wurden erstmals Online-Casinos, virtuelles Automatenspiel und Online-Poker unter strengen Auflagen bundesweit legalisiert.

NRW arbeitet an Online-Casinospielen mit

Eine besondere Rolle in dem Evaluierungsprozess übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen (NRW). Das bevölkerungsreichste Bundesland beteiligt sich nicht nur an der länderübergreifenden Arbeitsgruppe, die den Evaluierungsprozess begleitet und den abschließenden Berichtsentwurf abstimmen wird. Darüber hinaus arbeitet NRW in der Unterarbeitsgruppe für die Überprüfung der Vorschriften zu Online-Casinospielen mit. Diese gilt als ein besonders sensibler Bereich. „Nordrhein-Westfalen beschäftigt sich in diesem Zusammenhang derzeit intensiv mit der Evaluierung der Vorschriften zu Online-Casinospielen“, bestätigte eine Sprecherin des NRW-Innenministeriums der GlücksWirtschaft.

Gerade dieser Bereich gilt als einer der anspruchsvollsten Teile des Glücksspielstaatsvertrags. Während Online-Sportwetten und virtuelle Automatenspiele bundesweit einheitlich reguliert werden, bestehen bei Online-Casinospielen aufgrund der Länderzuständigkeit unterschiedliche Modelle. Die Evaluierung soll nun zeigen, ob die bestehenden Regelungen den gewünschten Ausgleich zwischen Spielerschutz und einem attraktiven legalen Angebot schaffen oder ob Nachsteuerungsbedarf besteht.

Die Ergebnisse dürften erhebliche Bedeutung für die zukünftige Ausgestaltung des deutschen Glücksspielrechts haben. Denn Online-Casinospiele gehören zu den dynamischsten Segmenten des Marktes und stehen zugleich besonders im Fokus der Diskussion um Suchtprävention, Kanalisierung und die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Dass Nordrhein-Westfalen diesen Themenkomplex bearbeitet, unterstreicht die zentrale Rolle des Landes innerhalb des bundesweiten Evaluierungsprozesses.

Ziele des Staatsvertrags als Bewertungsmaßstab

Maßstab für die Bewertung des Glücksspielstaatsvertrags sind die in Paragraph eins des Vertrags festgelegten Ziele. An erster Stelle steht die Verhinderung der Entstehung von Glücksspielsucht und Wettsucht sowie die Schaffung wirksamer Voraussetzungen für die Suchtbekämpfung. Ebenso soll der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und staatlich überwachte Bahnen gelenkt werden, um illegale Angebote und Schwarzmärkte einzudämmen.

Darüber hinaus verfolgt der Staatsvertrag weitere zentrale Schutzziele. Hierzu zählen ein wirksamer Jugend- und Spielerschutz, die Sicherstellung ordnungsgemäßer Glücksspielangebote, der Schutz vor Betrug sowie die Bekämpfung von Begleit- und Folgekriminalität. Auch die Integrität des sportlichen Wettbewerbs soll durch die Regulierung gewährleistet werden.

Schutz- und Steuerungsfunktion im Mittelpunkt

Aus Sicht der Aufsichtsbehörden ist eine Regulierung dann erfolgreich, wenn diese Zielsetzungen im Grundsatz erreicht werden und die gesetzlichen Vorgaben ihre Schutz- und Steuerungsfunktion erfüllen. Zwar wird angestrebt, sämtliche Ziele möglichst vollständig umzusetzen. „Entscheidend ist jedoch, dass diese im Grundsatz erfüllt werden und die Regulierung damit ihrer intendierten Schutz- und Steuerungsfunktion gerecht wird“, so das NRW‑Innenministerium.

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