Das Hanseatische OLG Bremen hat entschieden: Illegale Glücksspielbetreiber müssen alle Einnahmen abgeben – nicht nur den Gewinn. Ein starkes Signal gegen den Schwarzmarkt.
Mit einem Urteil (Aktenzeichen 1 ORs 14/25) zur Einziehung illegal erzielter Spieleinsätze hat das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen ein klares Zeichen gesetzt: Wer illegales Glücksspiel betreibt, muss sämtliche Einnahmen abgeben – nicht nur den Gewinn. Die Entscheidung stärkt den legalen Markt und erschwert das Geschäftsmodell des Schwarzmarkts.
Ein Bremer Spielhallenbetreiber hatte zwischen Dezember 2020 und Dezember 2021 in einem Nebenraum seiner Spielhalle mehrere illegale „Fun-Game“-Automaten betrieben. Diese Geräte ähneln Geldspielgeräten, erlauben jedoch deutlich höhere Einsätze und ermöglichen durch ihre Bauart eine nahezu unterbrechungsfreie Bespielung – Merkmale, die sie für Spielsüchtige besonders gefährlich machen. Seit 2006 sind sie daher verboten.
Die Einsätze zahlten die Spieler bar an das Personal, das das Geld in ein zentrales Steuergerät einführte. Dort wurde es in digitale Spielpunkte umgewandelt und dem Wunschautomaten zugewiesen. Gewinne wurden auf Wunsch bar ausgezahlt. Insgesamt flossen so rund 440.000 Euro an Einsätzen durch die Automaten – bei einem Reinertrag für den Betreiber von etwa 150.000 Euro.
Das Amtsgericht Bremen hatte in erster Instanz die Einziehung des gesamten Betrags von 440.000 Euro angeordnet. In der Berufung vor dem Landgericht wurde dies auf den Gewinn reduziert. Die Staatsanwaltschaft legte daraufhin Revision ein – mit Erfolg.
Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob bei der Einziehung nach § 73 StGB der Bruttobetrag – also alle eingesetzten Gelder – oder lediglich der beim Täter verbliebene Gewinn als „erlangt“ gilt. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat sich mit seinem Urteil eindeutig für das sogenannte Bruttoprinzip ausgesprochen. Danach sind sämtliche Beträge, über die der Täter tatsächliche Verfügungsgewalt hatte, einzuziehen – unabhängig davon, ob davon später wieder Teile an Spieler ausgezahlt wurden.
Nach Auffassung des Gerichts erlangte der Angeklagte bereits mit der Einzahlung der Einsätze durch die Spieler die wirtschaftliche Verfügungsgewalt über das Geld. Auch die spätere Auszahlung von Gewinnen ändere daran nichts. Entscheidend sei, dass der Täter das Geld während der Durchführung des Spiels kontrolliert habe. Zudem sei die Auszahlung von Gewinnen beim unerlaubten Glücksspiel rechtlich nicht durchsetzbar – die Verträge seien nichtig, ein Rückzahlungsanspruch bestehe nicht.
Das Gericht stellte klar: Auszahlungen an Spieler sind als betriebliche Aufwendungen zu betrachten, die zur Durchführung der illegalen Tat notwendig waren. Sie dürfen deshalb bei der Einziehung nicht in Abzug gebracht werden. Ein Abweichen vom Bruttoprinzip würde das Risiko illegalen Handelns erheblich mindern – es bliebe dann faktisch beim straflosen Geschäft mit hohen Einnahmen.
Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Bekämpfung des Schwarzmarkts. Durch die Anwendung des Bruttoprinzips wird das wirtschaftliche Risiko für Betreiber illegaler Glücksspielangebote deutlich erhöht. Wer erwischt wird, verliert alles – nicht nur den Profit, sondern sämtliche Einnahmen.
Damit wird der Reiz des Schwarzmarkts geschmälert. Gerade das lukrative Verhältnis von Einnahmen zu Strafandrohung hatte bisher viele Betreiber motiviert, im illegalen Bereich tätig zu werden. Wenn jedoch sämtliche Einnahmen eingezogen werden, ist die Aussicht auf schnellen Gewinn vorbei – auch dann, wenn ein Teil an Spieler ausgeschüttet wurde.
Das Urteil stärkt zugleich den regulierten Markt. Denn legale Anbieter unterliegen strengen Regeln, die für Spieler- und Jugendschutz sorgen, aber auch wirtschaftlich belastend sind. Wenn der Staat beim Vollzug gegen illegale Konkurrenz konsequent durchgreift, entsteht mehr Fairness im Wettbewerb.
Zugleich zeigt das Urteil, dass Strafverfolgung allein nicht ausreicht. Die Nachfrage nach Glücksspielen ist hoch – sie lässt sich nicht verbieten, sondern nur lenken. Der legale Markt muss so attraktiv gestaltet sein, dass Spieler nicht auf unregulierte Angebote ausweichen. Dazu gehört ein realistisches Wett- und Spielangebot ebenso wie moderne Regulierung und pragmatischer Vollzug.
Das Urteil aus Bremen setzt dafür ein deutliches Zeichen: Illegales Glücksspiel lohnt sich nicht. Wer auf dem Schwarzmarkt agiert, riskiert nicht nur eine Strafe, sondern auch den vollständigen Verlust aller Einnahmen. Für den legalen Markt bedeutet das eine längst überfällige Stärkung.
Sie verlassen jetzt die offizielle Website der GlückWirtschaft. Für den Inhalt der folgenden Seiten ist die Sigert Verlag GmbH nicht verantwortlich.
Um fortzufahren drücken Sie 'Weiter'.