Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat einen neuen FAQ-Bereich veröffentlicht, der umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Online-Glücksspiel in Deutschland informiert. Dabei werden insbesondere die Unterschiede zwischen Online-Casinospielen und virtuellen Automatenspielen erläutert, um häufige Missverständnisse zu klären.
Allgemein: Der FAQ-Bereich der GGL
Der Begriff „Online-Casino“ wird im Alltag häufig verwendet, ist jedoch rechtlich eng gefasst. Er bezieht sich ausschließlich auf klassische Tischspiele wie Roulette, Blackjack oder Baccara, die online angeboten werden. Die Erlaubnis und Aufsicht für diese Spiele liegen bei den Glücksspielaufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei virtuellen Automatenspielen um digitale Nachbildungen von Spielautomaten, deren Regulierung in den Zuständigkeitsbereich der GGL fällt.
Um Spielern eine verlässliche Orientierung zu bieten, veröffentlicht die GGL eine amtliche Whitelist. Diese Liste enthält alle Glücksspielanbieter, die über eine gültige Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 verfügen. Spielinteressierte können dort prüfen, welche Anbieter legal operieren und für welche Glücksspielarten sie lizenziert sind.
Ein zentrales Anliegen der GGL ist der Schutz der Verbraucher vor illegalen und irreführenden Glücksspielangeboten. Viele nicht lizenzierte Anbieter nutzen den Begriff „Online-Casino“, obwohl sie keine gültige Erlaubnis besitzen. Die Verwendung dieses Begriffs durch nicht autorisierte Anbieter stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Geldbußen geahndet werden. Die GGL rät daher zur Vorsicht und empfiehlt, Angebote stets über die Whitelist zu überprüfen.
Der vollständige FAQ-Bereich mit detaillierten Informationen zu den rechtlichen Definitionen, Erlaubnisverfahren und Unterschieden zwischen den Glücksspielarten ist auf der offiziellen Website der GGL verfügbar:
🔗 FAQ: Was sind legale Online-Casinos in Deutschland?
Für weitere Fragen oder zur Meldung von Verdachtsfällen steht die GGL über ihr Hinweisportal zur Verfügung.
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