Wetten auf Polymarket sind in Deutschland nicht erlaubnisfähig. Die Berliner Zeitung erklärt, warum auch Teilnehmer solcher Gesellschaftswetten strafrechtliche Konsequenzen riskieren.
Auf Polymarket können Nutzer auf politische und gesellschaftliche Ereignisse setzen. In Deutschland sind solche Gesellschaftswetten nicht erlaubnisfähig.
Wer in Deutschland über Polymarket auf Wahlergebnisse, Gerichtsurteile, Naturkatastrophen oder Kriegsverläufe wettet, bewegt sich in einem nicht erlaubten Glücksspielangebot. Die Berliner Zeitung hat sich mit der Frage beschäftigt, warum Wetten auf der Prognosemarkt-Plattform hierzulande strafbar sein können und welche rechtlichen Regeln dafür entscheidend sind.
Der Grund liegt im Glücksspielstaatsvertrag 2021. Neben Lotterien und Pferdewetten lässt das Regelwerk Wetten nur in einem eng definierten Rahmen zu. Erlaubnisfähig sind insbesondere Sportwetten, bei denen sich das Ergebnis auf ein Sportereignis oder einen Abschnitt davon bezieht. Gesellschaftswetten auf politische, wirtschaftliche oder andere Ereignisse des öffentlichen Lebens gehören nicht dazu.
Damit geht es bei Polymarket nicht lediglich um die Frage, ob die Plattform derzeit eine deutsche Lizenz besitzt. Für Gesellschaftswetten dieser Art sieht das deutsche Glücksspielrecht grundsätzlich keine Erlaubnis vor. Die Berliner Zeitung formuliert den Unterschied deutlich: Ein entsprechender Antrag von Polymarket bei der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wäre demnach nicht einfach nur aussichtslos, sondern gegenstandslos, weil das Produkt in dieser Form im deutschen Glücksspielrecht nicht vorgesehen ist.
Die GGL hatte bereits im September 2025 öffentlich vor illegalen Gesellschaftswetten gewarnt und dabei ausdrücklich auf Polymarket verwiesen. Anlass war unter anderem die zunehmende öffentliche Aufmerksamkeit für Wetten auf Ereignisse wie den Ausgang des Ukraine-Kriegs.
Die Behörde begründet die Einschränkung laut Berliner Zeitung auch mit der Beschaffenheit solcher Ereignisse. Bei Wetten auf gesellschaftliche oder politische Entwicklungen können die zugrunde liegenden Sachverhalte unklar, subjektiv oder beeinflussbar sein. Bei einem klassischen Sportereignis sorgen dagegen Regeln und ein feststellbares Ergebnis für einen klareren Ausgang.
Die Rechtslage betrifft nicht nur die Betreiber und Vermittler illegaler Angebote. Nach den Paragraphen 284 und 285 des Strafgesetzbuchs können sowohl das Veranstalten und Vermitteln unerlaubten Glücksspiels als auch die Teilnahme daran strafbar sein. Auch Werbung für unerlaubtes Glücksspiel ist verboten.
Für Nutzer bedeutet das: Entscheidend ist nicht allein, ob eine internationale Plattform technisch aus Deutschland erreichbar ist. Eine fehlende deutsche Erlaubnis kann auch für diejenigen rechtliche Folgen haben, die an dem unerlaubten Glücksspiel teilnehmen. Erlaubte Glücksspielangebote führt die GGL in ihrer amtlichen Whitelist. Polymarket gehört nicht dazu.
Nach Angaben der GGL reagierte Polymarket auf das Einschreiten der deutschen Behörde und sperrte den Handel für Nutzer aus Deutschland. Auf der Plattform wird für Deutschland darauf hingewiesen, dass der Handel untersagt ist. Deutsche Nutzer können laut Berliner Zeitung keine neuen Positionen eröffnen, bestehende Positionen aber noch abwickeln.
Interessant ist dabei, wie der Zugang eingeschränkt wurde. Die Sperre erfolgte nicht durch einen deutschen Internetprovider, sondern durch Polymarket selbst. Das ist auch vor dem Hintergrund der Diskussion über Netzsperren gegen illegale Glücksspielangebote relevant.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im März 2025 entschieden, dass Internetzugangsanbieter ohne eigene Verantwortlichkeit für die Inhalte auf Grundlage der damaligen Regelungen nicht verpflichtet werden konnten, illegale Glücksspielseiten zu blockieren. Die Länder reagierten darauf mit Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag. Die GlücksWirtschaft berichtete bereits ausführlich über die geplante Ausweitung der Websperren gegen illegales Glücksspiel.
Deutschland steht mit seinem Vorgehen nicht allein. Nach Angaben der Berliner Zeitung gingen unter anderem auch Frankreich, Belgien, Polen, Portugal, Ungarn und die Niederlande gegen Polymarket vor. In den USA ist die regulatorische Situation dagegen eine andere. Dort ist Polymarket über eine der Terminmarktaufsicht CFTC unterstellte Börse zurückgekehrt.
Die unterschiedlichen regulatorischen Ansätze beschäftigen Aufsichtsbehörden weltweit. Die GlücksWirtschaft hatte die Entwicklung bereits im Beitrag „Polymarket und Kalshi weltweit im Fokus“ aufgegriffen. Während solche Angebote je nach Staat als Prognosemärkte oder Finanzprodukte behandelt werden können, zieht das deutsche Glücksspielrecht bei Gesellschaftswetten eine deutlich engere Grenze.
Öffentlich verfolgen lassen sich die auf Polymarket gebildeten Wahrscheinlichkeiten dennoch. Die Kurse werden nach Angaben der Berliner Zeitung weltweit auch von Medien, Banken und Forschungseinrichtungen ausgewertet. In Deutschland verboten ist nicht das Betrachten dieser Prognosen, sondern die Teilnahme an den entsprechenden Wetten.
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