Zwei neue Einsätze gegen mutmaßlich illegales Glücksspiel: In Ahlen stellten Ermittler Glücksspielgeräte sicher, in Rüsselsheim wurden bei Schwerpunktkontrollen zwei Geldspielautomaten versiegelt.
Kontrollen “Sichere Innenstadt”- Verstöße in der Waffenverbotszone und Spielautomaten versiegelt.
Illegales Glücksspiel ist erneut in den Fokus von Polizei und Ordnungsbehörden geraten. Sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Hessen führten aktuelle Einsätze zu Maßnahmen gegen mutmaßlich unerlaubte Glücksspielangebote. Dabei wurden Glücksspielgeräte sichergestellt beziehungsweise versiegelt und Ermittlungsverfahren eingeleitet.
In Ahlen setzte die Polizei Warendorf gemeinsam mit Kräften des Ordnungsamtes Ahlen und der Bezirksregierung Münster vier richterlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse um. Grundlage war ein von der Staatsanwaltschaft Münster geführtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels.
Bei den Durchsuchungen stellten die Einsatzkräfte zwei Glücksspielgeräte sicher. Zudem wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Weitere Details zu den Beschuldigten oder den Hintergründen des Verfahrens veröffentlichten die Behörden bislang nicht.
Auch in Rüsselsheim spielte das Thema Glücksspiel bei einer groß angelegten Kontrollaktion eine Rolle. Im Rahmen des Programms “Sichere Innenstadt” überprüften Polizei, Bereitschaftspolizei und Stadtpolizei unter anderem zehn Gaststätten sowie zahlreiche Personen und Fahrzeuge.
Während der Gaststättenkontrollen stellten die Einsatzkräfte mehrere Verstöße gegen die Spielverordnung fest. Zwei Geldspielautomaten, die nach Angaben der Polizei nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen, wurden versiegelt. Darüber hinaus registrierten die Behörden unter anderem Verstöße gegen das Tabaksteuergesetz sowie weitere ordnungsrechtliche Auffälligkeiten. Insgesamt wurden 326 Personen und 158 Fahrzeuge kontrolliert.
Die beiden aktuellen Einsätze verdeutlichen, dass neben gezielten Durchsuchungen im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen, die Polizei und Ordnungsbehörden auch im Rahmen größerer Schwerpunktaktionen parallel Gaststätten und andere Betriebe auf mögliche Verstöße gegen das Glücksspielrecht und die Spielverordnung überprüfen.
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