Die Länder planen eine Reform des Glücksspielstaatsvertrags. Laut heise online sollen künftig auch Access Provider und Domain-Registrare illegale Glücksspielseiten sperren müssen.
Die Bundesländer treiben eine weitreichende Reform des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) voran. Künftig sollen nicht nur Inhalteanbieter, sondern auch Access Provider verpflichtet werden können, den Zugang zu illegalen Glücksspielangeboten im Internet zu blockieren. Wie heise online berichtet, haben die Länder einen entsprechenden Entwurf bereits bei der EU-Kommission notifiziert. Sollte es bis zum Ende der Stillhaltefrist am 9. Oktober 2025 keine Einwände geben, könnte die Reform nach Ratifizierung durch die Landesparlamente in Kraft treten. Die neuen Sperrmöglichkeiten würden dann ab Mai 2026 gelten.
Bisher erlaubt der GlüStV Sperranordnungen nur gegen Anbieter, die nach den Paragraphen 8 bis 10 Telemediengesetz (TMG) „verantwortlich“ sind. Zugangsanbieter und Internet-Reseller galten bisher als „neutral“ und konnten nicht herangezogen werden. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Laut heise online soll die Verantwortlichkeitsregel künftig entfallen, sodass auch Access Provider zu Netzsperren verpflichtet werden können.
Um Verhältnismäßigkeit zu wahren, dürfen sie allerdings erst dann adressiert werden, wenn Maßnahmen gegen Veranstalter oder Vermittler illegalen Glücksspiels nicht möglich oder erfolglos sind. Außerdem sollen Behörden zunächst versuchen, andere Vermittler einzubeziehen, wenn dies erfolgversprechend erscheint.
Die Novelle sieht zudem vor, auch Domain-Registrare und nachgeordnete Verwaltungsstellen besser erfassen zu können. Nach dem europäischen Digital Services Act gelten sie ohnehin als Vermittlungsdienste und werden damit Access Providern gleichgestellt. Künftig könnten sie somit ebenfalls zu Sperren verpflichtet werden.
Geplant bleiben zunächst DNS-Sperren, die zwar vergleichsweise leicht zu umgehen sind, aber weniger Risiken bergen als IP-Blocking. Letzteres könnte dazu führen, dass auch legale Inhalte hinter einer IP-Adresse ungewollt blockiert würden.
Nach Angaben von heise online stärkt der Entwurf auch die internationale Zusammenarbeit: Die Glücksspielaufsichten der Länder sollen künftig enger mit ausländischen Behörden und mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) kooperieren können. Dies soll nicht nur das Vorgehen gegen illegales Online-Glücksspiel erleichtern, sondern auch den Kampf gegen Geldwäsche unterstützen.
Parallel läuft derzeit die gesetzlich vorgesehene Evaluation des GlüStV 2021. Mehrere Studien sollen bis Ende des Jahres Ergebnisse liefern. Auf dieser Basis könnte bereits ein Entwurf für den GlüStV 2029 vorbereitet werden, wie Maximilian Widera von der Beratungsfirma Bernstein gegenüber heise online betonte. Spätestens dann sollte der Staat auch steuern, etwa durch attraktive legale Angebote, wirksamen Schutz vor Spielsucht und effektive Maßnahmen für einen echten Rückgang des Schwarzmarkts.
Die geplante Reform des GlüStV 2021 ist ein klares Signal der Länder, die Regulierungslücke bei Websperren zu schließen. Durch die Einbeziehung von Access Providern und Domain-Registraren erweitern sich die Möglichkeiten der Behörden erheblich. Die Notifizierung bei der EU-Kommission zeigt zugleich, dass Deutschland mit seinen Plänen die europäische Rechtsentwicklung im Blick behält.
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