5. September 2026
Veröffentlicht am

Rheinland-Pfalz in der Kern-AG zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags

Rheinland-Pfalz übernimmt bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags eine zentrale Rolle. Untersucht werden Werberegelungen, Einzahlungslimit sowie die Analyse der Regelungen für Soziallotterien und gewerbliche Spielvermittler.

Rheinland-Pfalz in der Kern-AG zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags

Das historische Mainzer Deutschhaus und Sitz des Landtags Rheinland-Pfalz

Die Bundesländer arbeiten auf Hochtouren, um den Glücksspielstaatsvertrag 2021, der Regulierung des Glücksspielmarktes in Deutschland grundlegend verändert hat, zu evaluieren. Bis zum 31. Dezember 2026 soll ein abschließender Evaluierungsbericht vorliegen. Rheinland-Pfalz übernimmt dabei eine zentrale Rolle.

Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass die Auswirkungen der seit 2021 geltenden Regelungen umfassend untersucht werden. Ziel ist es, belastbare Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob die gesetzlichen Maßnahmen ihre Wirkung entfalten und ob Anpassungen des bestehenden Rechtsrahmens erforderlich sind. Die Länder arbeiten darauf hin, den vorgesehenen Zeitplan einzuhalten. Ob der Abschlussbericht tatsächlich wie geplant Ende 2026 vorgelegt werden kann, hängt jedoch von mehreren Faktoren ab. „Ob der vorgesehene Zeitplan eingehalten werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Auswertung der Ergebnisse der beauftragten wissenschaftlichen Gutachten sowie die anschließende Bewertung, ob und in welchem Umfang sich hieraus rechtlicher Anpassungsbedarf am bestehenden Regelungsrahmen ergibt“, teilte das Innenministerium der GlücksWirtschaft in einer Stellungnahme mit.

Rheinland-Pfalz sitzt in der Kern-AG

An der Evaluierung sind sämtliche Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder, die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie der Fachbeirat beteiligt. Zur Steuerung des Verfahrens wurde eine Arbeitsgruppe „Evaluierung“ eingerichtet, in der alle Länder vertreten sind. Die Gesamtkoordination liegt bei der sogenannten Kern-AG, der die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Sachsen und Rheinland-Pfalz sowie die GGL angehören.

Damit nimmt Rheinland-Pfalz eine besondere Stellung bei der Evaluierung ein. Das Land wirkt nicht nur an den grundlegenden strategischen Entscheidungen mit, sondern bringt seine Expertise auch in mehreren themenspezifischen Arbeitsgruppen ein. Schwerpunkte bilden dabei die Überprüfung der Werberegelungen, die Evaluierung des anbieterübergreifenden Einzahlungslimits sowie die Analyse der Regelungen für Soziallotterien und gewerbliche Spielvermittler.

Wie wirksam ist die Regulierung gegen illegales Glücksspiel?

Diese Themen gehören zu den sensiblen Bereichen der Glücksspielregulierung. Die Frage, wie Glücksspiel beworben werden darf, wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Befürworter strenger Vorgaben verweisen auf den Schutz gefährdeter Spieler, während die Anbieter auf die Notwendigkeit hinweisen, legale Angebote sichtbar zu machen, sich gegenüber dem illegalen Markt zu  behaupten und diesen auszutrocknen. Ähnlich intensiv wird über das anbieterübergreifende Einzahlungslimit diskutiert, das als eines der zentralen Spielerschutzinstrumente des Glücksspielstaatsvertrags gilt. Die monatliche 1.000-Euro-Grenze im Internet gilt als das zentrale Schutzinstrument des neuen Staatsvertrags. Das Land evaluiert die technische Umsetzung und die Schutzwirkung dieses Limits im Alltag. Die Evaluierung soll zeigen, wie wirksam diese Instrumente in der Praxis tatsächlich sind und ob sie die gewünschten Ziele erreichen.

Im Mittelpunkt der Untersuchung stehen die zentralen Zielsetzungen des Glücksspielstaatsvertrags. Es soll besonders gut analysiert werden, welche Auswirkungen die Regulierung auf die Entwicklung und Verbreitung unerlaubter Glücksspielangebote hat, wie wirksam spielsuchterkrankte und spielsuchtgefährdete Personen geschützt werden und welchen Beitrag die bestehenden Regelungen zur Bekämpfung der Glücksspielsucht leisten.

Online-Glücksspiel als besonderer Prüfstein

Die Evaluierung geht dabei weit über eine reine Bestandsaufnahme hinaus. Untersucht wird, inwieweit die einzelnen Regelungen ihren jeweiligen Zweck erfüllen. Besondere Aufmerksamkeit gilt den seit 2021 neu regulierten Online-Glücksspielformen, da diese den Markt in den vergangenen Jahren erheblich verändert haben und zugleich besondere Anforderungen an Aufsicht und Spielerschutz stellen.

Für Rheinland-Pfalz ist dabei vor allem die Frage entscheidend, wann Regulierung als erfolgreich gelten kann. Der Glücksspielstaatsvertrag verfolgt mehrere Ziele gleichzeitig, die teilweise in einem Spannungsverhältnis zueinanderstehen. Einerseits sollen Spielerinnen und Spieler vor den Gefahren des Glücksspiels geschützt, Glücksspielsucht verhindert und Minderjährige wirksam geschützt werden. Andererseits soll die Spielnachfrage in legale und staatlich überwachte Angebote gelenkt werden, um den Schwarzmarkt zurückzudrängen. Eine Regulierung kann langfristig nur dann erfolgreich sein, wenn sie diese unterschiedlichen Zielsetzungen in einen angemessenen Ausgleich bringt.

Richtungsentscheidung für den Glücksspielmarkt

Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags ist deshalb weit mehr als ein gesetzlich vorgeschriebener Prüfauftrag. Sie wird richtungsweisend dafür sein, wie sich die Glücksspielregulierung in Deutschland in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Rheinland-Pfalz gestaltet diesen Prozess nicht nur mit, sondern übernimmt in zentralen Bereichen Verantwortung für die Analyse und Bewertung der bestehenden Regelungen. Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Gutachten und die daraus gezogenen Schlussfolgerungen werden maßgeblich darüber entscheiden, ob der aktuelle Regulierungsrahmen den Anforderungen eines sich wandelnden Glücksspielmarktes weiterhin gerecht wird oder ob neue Anpassungen notwendig werden.

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