Das RP Darmstadt hat in drei Jahren 371 Erstkontrollen in Wettvermittlungsstellen vorgenommen. 28 Abmahnungen wurden ausgesprochen, drei Erlaubnisse widerrufen. Weitere Kontrollen stehen aus.
Der Hauptsitz des RP Darmstadt im Kollegiengebäude am Luisenplatz 2.
Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt ist hessenweit für die Erteilung von Erlaubnissen zum Betrieb von Wettvermittlungsstellen zuständig. Bei Erstkontrollen überprüft die Behörde, ob die glücksspielrechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Am Montag, 27. Juli, veröffentlichte das Glücksspiel-Dezernat des RP aktuelle Zahlen.
In den vergangenen drei Jahren führte das RP Darmstadt insgesamt 371 Erstkontrollen in Wettvermittlungsstellen durch. Dabei wurde geprüft, ob die im jeweiligen Erlaubnisbescheid festgelegten Nebenbestimmungen und die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Besonderes Augenmerk lag auf dem Spieler- und Jugendschutz.
Kontrolliert wurden unter anderem die vorgeschriebenen Alters- und Identitätskontrollen, die Anbindung an das bundesweite Spielersperrsystem OASIS, das Verbot des Alkoholausschanks sowie die räumliche Trennung von Gaststätten.
Zu den häufigsten Beanstandungen zählten eine fehlende äußerliche Kenntlichmachung der Wettvermittlungsstelle, fehlende Kopien der Erlaubnisbescheide und eine unzureichende räumliche Trennung von Gaststätten.
Unsere Kontrollen tragen dazu bei, den Jugend- und Spielerschutz konsequent durchzusetzen
Abhängig von der Schwere der festgestellten Mängel kann das Regierungspräsidium ordnungsrechtliche Maßnahmen ergreifen. Diese reichen bis zum Widerruf der Erlaubnis oder zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Bislang sprach das RP 28 Abmahnungen aus und widerrief drei Erlaubnisse.
„Unsere Kontrollen tragen dazu bei, den Jugend- und Spielerschutz konsequent durchzusetzen“, erklärte Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt.
Das RP Darmstadt will die Erstkontrollen nach eigenen Angaben konsequent fortführen. Aktuell stehen noch 66 Kontrollen aus. Davon können derzeit 39 durchgeführt werden.
Eine Erstkontrolle ist erst möglich, wenn die Erlaubnis seit mindestens drei Monaten wirksam ist und/oder eine Öffnungsanzeige des Veranstalters vorliegt. Ziel sei es, den ordnungsgemäßen Betrieb der Wettvermittlungsstellen sowie den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen.
Derzeit verfügen in Hessen 352 Wettvermittlungsstellen über eine gültige Erlaubnis. Bislang wurden insgesamt 808 Anträge auf eine Betriebserlaubnis gestellt. Die höhere Zahl der Anträge erklärt sich unter anderem dadurch, dass bei einem Veranstalterwechsel ein neues Erlaubnisverfahren erforderlich wird. Weitere Gründe sind abgelehnte oder zurückgenommene Anträge sowie widerrufene Erlaubnisse.
Die Erlaubnisse werden jeweils für fünf Jahre erteilt. Im Jahr 2026 laufen 13 Erlaubnisse aus. Für elf dieser Wettvermittlungsstellen liegen bereits Anträge auf Verlängerung vor.
Nach den Erstkontrollen durch das Regierungspräsidium sind die Kreisordnungsbehörden für weitere Kontrollen zuständig. Das RP nimmt weiterhin Aufgaben der Glücksspielaufsicht wahr. Dazu gehört auch der Schutz vor illegalem Glücksspiel.
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