10. Juni 2026
Veröffentlicht am

Saarland evaluiert beim Glücksspielstaatsvertrag die umstrittenen Netzsperren

Das Saarland untersucht bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags zentrale Streitpunkte: die Rolle des Fachbeirats und die Wirksamkeit von Netzsperren gegen illegale Anbieter.

Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) befindet sich in vollem Gange. Bis Ende 2026 soll ein umfassender Evaluierungsbericht vorliegen. Der ursprünglich vorgesehene Zeitplan für die Fertigstellung des abschließenden Berichts scheint Risse zu bekommen. Hinter den Kulissen zeichnen sich zeitliche Verzögerungen ab. „Ob der Zeitplan für die Erstellung des zusammenfassenden Berichts der Evaluierung eingehalten werden kann, kann derzeit aufgrund des Einflusses externer Faktoren auf die Fertigstellung des Berichts nicht abgesehen werden, jedoch ist die Vorlage des zusammenfassenden Berichts nach wie vor für das Jahresende 2026 beabsichtigt“, dämpft das saarländische Innenministerium in einer Stellungnahme für die GlücksWirtschaft die Erwartungen. Um welche Faktoren es sich konkret handelt, wurde nicht genannt. Dennoch halten die beteiligten Länder nach Angaben des Ministeriums weiterhin an dem Ziel fest, den zusammenfassenden Bericht bis Ende 2026 vorzulegen.

Bereits zuvor hatte das Land Berlin, das innerhalb der länderübergreifenden Evaluierungsstruktur die sogenannte „Kern-AG“ koordiniert, darauf hingewiesen, dass der weitere Zeitablauf unter anderem vom Vorliegen auswertbarer Studienergebnisse abhängt. Die Ergebnisse verschiedener wissenschaftlicher Untersuchungen sollen in die Gesamtbewertung des Staatsvertrags einfließen.

Saarland prüft Fachbeirat und Netzsperren

Nach Paragraf 32 des Glücksspielstaatsvertrags sind die Auswirkungen der seit Juli 2021 geltenden Regulierung von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Beteiligung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie des Fachbeirats zu evaluieren. Ziel ist es, die Wirksamkeit der bestehenden Regelungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungsbedarf zu identifizieren. Die Fäden des Mammutprojekts laufen in einer länderoffenen Arbeitsgruppe zusammen, die von den Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und des wissenschaftlichen Fachbeirates gesteuert wird.

Auch das Saarland beteiligt sich aktiv an der Evaluierung. Nach Angaben des Innenministeriums wirkt das Land in der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Begleitung des Evaluierungsprozesses mit. Darüber hinaus wurden themenspezifische Unterarbeitsgruppen eingerichtet, die einzelne Regelungsbereiche des Staatsvertrags vertieft untersuchen.

Dabei übernimmt das Saarland Verantwortung in zwei Themenfeldern. Zum einen beteiligt es sich an der Evaluierung der Vorschriften zum Fachbeirat. Dieser berät die Länder insbesondere in Fragen des Spieler- und Jugendschutzes sowie der Suchtprävention. Es wird auch untersucht, wie effektiv die Beratung der Länderpolitik in den vergangenen Jahren funktionierte.

Zum anderen ist das Saarland an der strategisch wichtigen Unterarbeitsgruppe zur Untersuchung der Regelungen zu Netzsperren beteiligt. Netzsperren gelten als eines der umstrittensten Instrumente der Glücksspielregulierung. Sie sollen den Zugang zu illegalen Glücksspielangeboten erschweren, werfen jedoch zugleich Fragen hinsichtlich ihrer technischen Wirksamkeit und ihrer rechtlichen Verhältnismäßigkeit auf. Dieses Instrument des IP-Blockings soll illegale, im Ausland sitzende Glücksspielanbieter blockieren. In der Praxis ist das Verfahren technisch und rechtlich hochkomplex und steht permanent im Fokus juristischer Auseinandersetzungen. Das Saarland untersucht nun federführend, wie wirksam Netzsperren im Kampf gegen den Schwarzmarkt tatsächlich sind.

Regulierung muss sich an ihren Zielen messen lassen

Die zentrale Frage der Evaluierung lautet, ob die bestehenden Regelungen die mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Ziele tatsächlich erreichen. Für das Saarland ist die Regulierung erfolgreich, wenn sie bestmöglich zur Verwirklichung der in Paragraf eins des Staatsvertrags festgelegten Ziele beiträgt. Dazu gehören unter anderem die Verhinderung von Glücksspiel- und Wettsucht sowie die Schaffung wirksamer Voraussetzungen für die Suchtbekämpfung, die Lenkung des Spieltriebs in legale und überwachte Angebote, und die Eindämmung des Schwarzmarktes und illegaler Glücksspielangebote.

Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags findet vor dem Hintergrund einer anhaltenden Debatte über die Wirksamkeit der deutschen Glücksspielregulierung statt. Während Befürworter auf Fortschritte beim Spielerschutz und bei der behördlichen Aufsicht verweisen, kritisieren Teile der Branche, dass übermäßig restriktive Vorgaben die Kanalisierung der Spieler in den legalen Markt erschweren könnten.

Insbesondere die Entwicklung des Schwarzmarktes, die Effektivität von Werbebeschränkungen, die Auswirkungen von Einsatz- und Einzahlungslimits sowie die Wirksamkeit von Instrumenten wie Netzsperren und Spielersperrsystemen gehören zu den zentralen Themen der Evaluierung.

Abschlussbericht könnte Grundlage für neue Regulierungsschritte werden

Mit der Vorlage des Abschlussberichts wird erstmals eine umfassende Bestandsaufnahme der seit 2021 geltenden Glücksspielregulierung erwartet. Die Ergebnisse könnten die Grundlage für zukünftige Anpassungen des Glücksspielstaatsvertrags und damit für die weitere Entwicklung des deutschen Glücksspielmarktes bilden.

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