5. September 2026
Veröffentlicht am

Sachsen arbeitet an zentralen Themen bei der Evaluierung mit - bei Details aber vage

Sachsen arbeitet bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags in der Kern-AG sowie bei Limits und Werbung an zentralen Themen mit, die Fragen der GlücksWirtschaft zu den Details bleiben jedoch unbeantwortet.

Plenarsaal des 8. Sächsischen Landtags während einer Plenarsitzung

Die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV) läuft, doch bei konkreten, detaillierten Informationen über den Stand der Arbeiten und die Positionen der beteiligten Länder halten sich die Bundesländer bislang eher bedeckt. Das zeigt eine Antwort des Sächsischen Innenministeriums auf eine Anfrage der GlücksWirtschaft zu Zeitplan, Beteiligung und Zielsetzung der laufenden Überprüfung des Regelwerks.

Der gesetzlich vorgesehene zusammenfassende Evaluierungsbericht soll wie geplant zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden. Ob die Arbeiten derzeit im vorgesehenen Zeitrahmen verlaufen, welche Zwischenergebnisse bereits vorliegen oder welche Schlussfolgerungen sich bislang abzeichnen, dazu äußert sich das Ministerium allerdings nicht. „Die Vorlage des zusammenfassenden Berichts ist zum 31. Dezember 2026 vorgesehen“, heißt es lediglich.

Sachsen sitzt in Kern-AG und zwei Arbeitsgruppen

Besonders auffällig ist die Zurückhaltung bei der Frage nach der konkreten Rolle Sachsens innerhalb des Evaluierungsprozesses. Auf die Fragen, welche Funktion der Freistaat übernimmt, welchen Beitrag er leistet und an welchen Themenbereichen er arbeitet, antwortet das Innenministerium lediglich mit einem kurzen Sammelsatz. Demnach werde die Evaluierung von allen Ländern unter Mitwirkung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie des Fachbeirats vorgenommen. Immerhin erklärt das Land, Sachsen sei Teil der sogenannten Kern-AG sowie der Arbeitsgruppen „Limiterhöhungen“ und „Werbung“.

Limits und Werbung als sensible Themenfelder

Damit wird aber deutlich, dass Sachsen an zwei besonders sensiblen Themenfeldern der deutschen Glücksspielregulierung mitarbeitet. Welche Aufgaben die Kern-Arbeitsgruppe konkret wahrnimmt und welche Positionen der Freistaat in den einzelnen Gremien vertritt, bleibt jedoch offen. Das Ministerium macht weder Angaben zu den inhaltlichen Schwerpunkten seiner Arbeit noch zu möglichen Reformvorschlägen.

Gerade die beiden genannten Arbeitsgruppen stehen im Zentrum der aktuellen Debatte um die Zukunft des Glücksspielstaatsvertrags. In der Arbeitsgruppe Limiterhöhungen dürfte unter anderem die Frage untersucht werden, wie sich die bestehenden anbieterübergreifenden Einzahlungslimits auf das Spielverhalten und die Kanalisierung in den legalen Markt auswirken. Hier geht es um die Überprüfung der monatlichen, anbieterübergreifenden Einzahlungslimits - grundsätzlich 1.000 Euro - und die Frage, unter welchen Sicherheits- und Bonitätsbedingungen Ausnahmen zulässig sind. Seit Inkrafttreten des Staatsvertrags wird kontrovers darüber diskutiert, ob die geltenden Beschränkungen den Spielerschutz stärken oder Spieler teilweise zu illegalen, nicht regulierten Anbietern abwandern lassen.

Ähnlich umstritten ist das Thema Werbung. Die Werberegeln des Glücksspielstaatsvertrags sollen sicherstellen, dass legale Angebote sichtbar bleiben, gleichzeitig aber Jugendliche und gefährdete Spieler geschützt werden. Legale, in Deutschland zugelassene Anbieter fordern mehr Spielraum bei der Kundenansprache, während Suchtexperten und Präventionsverbände strengere Vorgaben verlangen. Welche Schlüsse Sachsen aus den bisherigen Erfahrungen zieht, bleibt nach der Antwort des Innenministeriums unklar.

Schwarzmarktbekämpfung als Maßstab erfolgreicher Regulierung

„Eine erfolgreiche Regulierung liegt vor, wenn der Schwarzmarkt für Glücksspiel reduziert wird. Voraussetzung für die Einhaltung der hohen Schutzstandards des Glücksspielstaatsvertrags 2021 ist ein hinreichend attraktives legales Angebot, um ein Abwandern der Spieler in den Schwarzmarkt zu verhindern. Gleichzeitig müssen effektive Instrumente zur Bekämpfung illegaler Angebote zur Verfügung stehen“, so das Innenministerium auf die Frage, wann eine Glücksspielregulierung aus Sicht des Freistaats als erfolgreich gelten kann.

Damit beschreibt das Innenministerium einen der zentralen Zielkonflikte des Glücksspielstaatsvertrags. Einerseits sollen hohe Schutzstandards gewährleistet werden, besonders im Bereich der Suchtprävention und des Jugend- und Spielerschutzes. Andererseits soll das legale Angebot attraktiv genug bleiben, um Spieler im regulierten, legalen Markt zu halten.

Viele Eckpunkte, wenig Einblick

Die Evaluierung soll zeigen, ob die seit 2021 geltenden Regelungen dieses Gleichgewicht tatsächlich erreichen. Welche Schlussfolgerungen Sachsen aus den bisherigen Erkenntnissen zieht und ob der Freistaat Änderungen bei Limits, Werbung oder anderen Regelungsbereichen unterstützt, lässt die Antwort des Innenministeriums jedoch offen. Die Stellungnahme liefert damit zwar einige organisatorische Eckpunkte zur Evaluierung, gewährt aber nur begrenzte Einblicke in die inhaltlichen Diskussionen, die derzeit hinter den Kulissen der deutschen Glücksspielregulierung geführt werden.

Sachsen sitzt bei zentralen Themen mit am Tisch. Welche Position das Land dort vertritt und welche Reformen es für notwendig hält, bleibt vorerst unbeantwortet.

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