Schleswig-Holstein bringt seine langjährige Erfahrung mit Online-Casinospielen in die Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags ein. Verzögerungen im Verfahren bleiben dabei möglich.
Blick in das Plenum während einer Vollversammlung des Landtages Schleswig-Holstein in der 20. Wahlperiode.
Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 steht bis Ende des Jahres die erste umfassende Bestandsaufnahme der deutschen Glücksspielregulierung an. Die Evaluierung soll zeigen, ob die mit dem Staatsvertrag verbundenen Ziele, wie die Kanalisierung des Online-Glücksspiels in legale Bahnen über den Schutz vor Glücksspielsucht bis zur wirksamen Bekämpfung des Schwarzmarktes erreicht wurden. Schleswig-Holstein nimmt dabei eine besondere Rolle ein. Das Land bringt seine langjährigen Erfahrungen insbesondere bei den Regelungen für Online-Casinospiele in den bundesweiten Evaluierungsprozess ein.
Nach derzeitigem Stand ist allerdings noch nicht letztlich geklärt, ob der Zeitplan bis zum Ende des Jahres eingehalten werden kann. Angesichts des komplexen Abstimmungsprozesses im Föderalismus sei „jedoch auch nicht auszuschließen, dass es im weiteren Prozess auch immer zu Verzögerungen kommen kann“, so das Innenministerium des Landes auf eine Anfrage der GlücksWirtschaft. Die Evaluierung ist als gemeinsames Projekt aller 16 Bundesländer angelegt. Gemeinsam mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und unter Einbindung des wissenschaftlichen Fachbeirats werden die Auswirkungen des Staatsvertrags untersucht und bewertet. Zur Vorbereitung des Abschlussberichts wurden verschiedene Arbeitsgruppen eingerichtet, die sich jeweils mit einzelnen Themenfeldern befassen. Die dort erarbeiteten Ergebnisse fließen in den gemeinsamen Evaluierungsbericht ein, der am Ende von allen Ländern abgestimmt und getragen werden muss.
Schleswig-Holstein ist in diesem Prozess in mehreren Arbeitsgruppen fachlich vertreten und beteiligt sich an Stellungnahmen zu unterschiedlichen Fragestellungen. Einen besonderen Schwerpunkt setzt das Land dabei auf die Regelungen zum Online-Casinospiel. Schleswig-Holstein verfügt als einziges Bundesland über langjährige praktische Erfahrungen mit einer eigenständigen Regulierung des Online-Glücksspiels, die bereits vor Inkrafttreten des bundesweit geltenden Glücksspielstaatsvertrags bestand. Diese regulatorischen Erfahrungen machen das Land zu einem wichtigen Impulsgeber bei der Bewertung der bestehenden Vorschriften.
Gerade das Online-Casinospiel gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen der Glücksspielregulierung. Dort treffen Fragen des Spieler- und Jugendschutzes auf die Herausforderung, legale Angebote gegenüber einem weiterhin bestehenden illegalen Markt attraktiv und gleichzeitig sicher zu gestalten. Ebenso stehen Instrumente wie Einzahlungslimits, Sperrsysteme, Werberegeln und die praktische Durchsetzung regulatorischer Vorgaben auf dem Prüfstand. Schleswig-Holstein bringt seine Erfahrungen aus der praktischen Anwendung dieser Regelungen gezielt in die Diskussionen der Arbeitsgruppen ein und trägt damit dazu bei, Stärken und Schwächen des bestehenden Rechtsrahmens herauszuarbeiten.
Im Mittelpunkt der Evaluierung steht letztlich die Frage, ob der Glücksspielstaatsvertrag seine zentralen Ziele erreicht. Dazu gehören insbesondere die Kanalisierung der Spielerinnen und Spieler in legale Angebote, ein wirksamer Jugend- und Spielerschutz, die Prävention und Bekämpfung von Glücksspielsucht sowie die Eindämmung des illegalen Glücksspielmarktes. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob die gesetzlichen Instrumente geeignet sind, diese Ziele auch tatsächlich zu erreichen oder ob an einzelnen Stellen Nachsteuerungsbedarf besteht.
Aus Sicht Schleswig-Holsteins ist eine Regulierung dann erfolgreich, wenn sie ihre definierten Ziele effektiv und effizient erreicht. Entscheidend ist dabei nicht allein die Existenz gesetzlicher Vorgaben, sondern deren praktische Wirksamkeit. Die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags müssen sich im Alltag bewähren, sachgerecht ausgestaltet, praxisnah anwendbar und verhältnismäßig sein. Die Regelungen sollen laut der Stellungnahme „praxisgerecht, sachgerecht und verhältnismäßig“ sein. Nur wenn es gelingt, ein attraktives legales Angebot mit hohen Schutzstandards zu verbinden, kann der Staatsvertrag seinen Anspruch erfüllen, Spielerinnen und Spieler wirksam zu schützen und den Glücksspielmarkt dauerhaft in geordnete Bahnen zu lenken.
Mit seiner aktiven Mitarbeit und seinem besonderen Fokus auf das Online-Casinospiel trägt Schleswig-Holstein dazu bei, dass die Evaluierung mehr wird als eine reine Bestandsaufnahme. Ziel ist es, auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen belastbare Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Glücksspielrechts zu gewinnen und die Regulierung dort anzupassen, wo sich in der Praxis Optimierungsbedarf zeigt.
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