5. September 2026
Veröffentlicht am

Thüringens Rolle bei der Evaluation des Glücksspielstaatsvertrags

Thüringen sitzt bei der Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags an zentralen Stellen mit am Tisch. Der Freistaat bringt seine Erfahrung bei GGL-Recht, Spielerschutz und Vollzugspraxis ein.

Thüringer Landtag in Erfurt

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) steht eine wichtige Revision an. Es ist gesetzlich vorgesehenen, dass bis zum Ende des Jahres der eine Evaluation des Vertrages abgeschlossen und ein Abschlussbericht vorgelegt werden soll. Darin soll festgestellt werden, ob die umfangreichen Reformen des Glücksspielmarktes ihre Ziele erreicht haben, vom Spielerschutz über die Bekämpfung von Glücksspielsucht bis hin zur Eindämmung des illegalen Schwarzmarktes. „Dieses Ziel wird aktuell angestrebt“, teilte das Thüringer Innenministerium der GlücksWirtschaft auf Anfrage nach dem Einhalten des Zeitplans mit. „Das Evaluationsverfahren ist allerdings von verschiedensten äußeren Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel das Vorliegen auswertbarer Studienergebnisse“, heißt es weiter.

Insbesondere die Verfügbarkeit belastbarer wissenschaftlicher Studien und empirischer Daten spielt eine zentrale Rolle für die Aussagekraft der Untersuchung. Die Evaluation ist dabei weit mehr als eine formale Bestandsaufnahme. Sie soll erstmals umfassend beantworten, wie wirksam die seit 2021 geltenden Regelungen tatsächlich sind und an welchen Stellen möglicherweise Anpassungsbedarf besteht. Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung des Glücksspielmarktes, neuer Vertriebswege und der anhaltenden Diskussion um die Größe des Schwarzmarktes kommt der Untersuchung erhebliche politische und regulatorische Bedeutung zu.

Die Rolle Thüringens

Die Evaluierung des Vertrags ist Aufgabe der Glücksspielaufsichtsbehörden aller Bundesländer, zusammen mit der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sowie dem Fachbeirat. Ziel ist es, die Erfahrungen seit Inkrafttreten des Staatsvertrags systematisch auszuwerten und daraus Handlungsempfehlungen für die zukünftige Ausgestaltung der Regulierung abzuleiten. Die föderale Zusammenarbeit ist dabei bewusst gewählt. Die Länder verfügen über unterschiedliche Erfahrungen im Vollzug der Glücksspielaufsicht und können dadurch verschiedene Perspektiven in die Bewertung einbringen. Die Ergebnisse sollen letztlich eine belastbare Grundlage dafür schaffen, ob die bestehenden Regelungen fortgeführt, angepasst oder in einzelnen Bereichen grundlegend überarbeitet werden müssen. Innerhalb dieses bundesweiten Evaluierungsprozesses nimmt Thüringen eine aktive Rolle ein. Der Freistaat ist in mehreren fachlichen Unterarbeitsgruppen vertreten und bringt seine Expertise insbesondere in den Bereichen „Recht der GGL“ sowie „Sozialkonzept und Aufklärung“ ein.

In der Arbeitsgruppe „Recht der GGL“ stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen, Zuständigkeiten und Durchsetzungsmöglichkeiten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder im Mittelpunkt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie effektiv die bestehenden Instrumente zur Marktüberwachung und zur Bekämpfung illegaler Angebote funktionieren.

Die Arbeitsgruppe „Sozialkonzept und Aufklärung“ beschäftigt sich hingegen mit den zentralen Themen des Spielerschutzes. Hier werden Maßnahmen zur Prävention von Glücksspielsucht, Aufklärungsangebote sowie die Wirksamkeit bestehender Schutzmechanismen untersucht. Thüringens Beitrag beschränkt sich dabei nicht auf die Auswertung juristischer Fragestellungen. „Neben der Auswertung von Stellungnahmen, evidenzbasierten und evaluierungsrelevanten Fakten sowie Studien werden auch die Erfahrungen aus der Vollzugspraxis in das Verfahren eingebunden“, so das Thüringer Ministerium. Gerade diese praktische Perspektive liefert wichtige Erkenntnisse darüber, wie die gesetzlichen Vorgaben im Alltag funktionieren und wo sich mögliche Umsetzungsprobleme zeigen. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Frage, ob die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags in ihrer derzeitigen Form umsetzbar, sachgerecht und zielführend sind. Gleichzeitig sollen mögliche Fehlentwicklungen identifiziert und notwendige Anpassungen aufgezeigt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Vorschriften, die unter anderem die Zulassung von Glücksspielangeboten, Werbebeschränkungen, Spielerschutzmaßnahmen, Sperrsysteme sowie die Befugnisse der Aufsichtsbehörden betreffen.

Schwarzmarkt bleibt zentrale Bewährungsprobe

Ein zentraler Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung des unerlaubten Glücksspielmarktes. Die Evaluierung soll Aufschluss darüber geben, ob die gesetzlichen Regelungen tatsächlich dazu beitragen, Spielerinnen und Spieler in legale, überwachte Angebote zu lenken oder ob weiterhin erhebliche Anteile der Nachfrage auf illegale Plattformen entfallen. Die Bewertung des Staatsvertrags orientiert sich an den Zielen, ob die Glücksspiel- und Wettsucht verhindert beziehungsweise eingedämmt wurde sowie die Schaffung wirksamer Voraussetzungen für eine solche Suchtbekämpfung. Gleichzeitig soll der Spieltrieb der Bevölkerung in legale und kontrollierte Bahnen gelenkt werden, um die Ausbreitung des Schwarzmarktes einzudämmen. Hinzu kommt der Schutz von Jugendlichen und Spielern, die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Glücksspielbetriebs, der Schutz vor Betrug und Begleitkriminalität sowie die Wahrung der Integrität sportlicher Wettbewerbe.

Gerade in diesen Zielen zeigen sich die typischen Spannungsfelder moderner Glücksspielregulierung. Eine besonders strenge Regulierung kann zwar den Spielerschutz stärken, gleichzeitig aber dazu führen, dass Nutzer auf unregulierte Angebote ausweichen. Umgekehrt kann eine stärkere Marktöffnung die Kanalisierung fördern, zugleich jedoch neue Herausforderungen für den Spielerschutz mit sich bringen. Die Evaluierung soll daher nicht nur die Wirksamkeit einzelner Vorschriften messen, sondern auch untersuchen, ob die bestehende Regulierung eine ausgewogene Balance zwischen den unterschiedlichen Zielsetzungen erreicht.

Für Thüringen bedeutet dies, weiterhin seine Erfahrungen aus den Bereichen Recht, Aufsicht und Spielerschutz in den bundesweiten Prozess einzubringen. Die Ergebnisse der Evaluation werden maßgeblich darüber entscheiden, wie sich die deutsche Glücksspielregulierung in den kommenden Jahren weiterentwickelt. Damit ist die Untersuchung weit mehr als eine reine Erfolgskontrolle, sie bildet die Grundlage für die nächste Phase der Regulierung eines Marktes, der sich technologisch und gesellschaftlich stetig verändert. 

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