Ein US-Richter lässt Klagen gegen Apple, Google und Meta zu: Laut Reuters sollen sie an Casino-Apps verdient und Nutzer süchtig gemacht haben. Section 230 schützt sie nicht mehr.
Laut einer Reuters-Meldung vom 30. September 2025 ließ ein US-Bundesgericht in Kalifornien Sammelklagen gegen Apple, Google und Meta im Zusammenhang mit sogenannten „Casino-Style-Apps“ zu. Die drei Technologiekonzerne konnten sich nicht erfolgreich gegen diese Klagen wehren, in denen ihnen vorgeworfen wird, illegales Online-Glücksspiel ermöglicht und daran mitverdient zu haben. US-Bezirksrichter Edward Davila in San Jose wies die Anträge der Unternehmen ab, die Verfahren abzuweisen, sodass die Klagen nun vor Gericht weiterverfolgt werden können.
Die beklagten Unternehmen beriefen sich in ihren Abwehrversuchen auf Section 230 des US-Communications Decency Act – eine Regelung, die Online-Plattformen normalerweise vor Haftung für Inhalte Dritter schützt. Reuters zufolge folgte der Richter dieser Argumentation jedoch nicht. In seiner 37-seitigen Entscheidung stellte Richter Davila fest, dass Apple, Google und Meta beim Abwickeln von Zahlungen für die fraglichen Apps nicht als passive „Publisher“ agierten und daher keinen Schutz durch Section 230 genießen. Zwar wurden einige klageweise Vorwürfe nach einzelstaatlichem Recht (insbesondere in Kalifornien) fallengelassen, doch die meisten auf Verbraucherschutzgesetzen basierenden Ansprüche bleiben bestehen. Damit ist der Weg für die zentralen Verbraucherklagen vorerst frei.
In den Sammelklagen werfen Dutzende Kläger den Plattformbetreibern vor, durch die fraglichen Casino-Apps ein „authentisches Vegas-ähnliches Spielerlebnis“ anzubieten und an einem illegalen Glücksspielsystem („Racketeering Conspiracy“) mitgewirkt zu haben. Die Apps hätten Nutzer süchtig gemacht; infolgedessen sei es bei manchen Spielern zu Depressionen und suizidalen Gedanken gekommen. Apple, Google und Meta sollen laut Klageschrift von jeder Transaktion in diesen Spielen etwa 30 % Provision erhalten und dadurch über 2 Milliarden US-Dollar Umsatzanteil erzielt haben. Die Kläger fordern unter anderem Schadensersatz in unbestimmter Höhe sowie eine gesetzliche Verdreifachung des Schadenersatzes („triple damages“) bei einem Schuldspruch.
Nach Angaben von Reuters dürfen Apple, Google und Meta gegen die Entscheidung umgehend Berufung beim zuständigen US Court of Appeals einlegen. Richter Davila gestattete diese sofortige Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der aufgeworfenen Rechtsfragen – insbesondere im Hinblick auf die Reichweite von Section 230. Die eigentlichen Klagen laufen bereits seit 2021 vor dem Bundesgericht in Kalifornien, sodass nun in nächster Instanz über die Zulässigkeit der Verfahren entschieden wird.
Noch ist ungewiss, ob die laufenden Verfahren in den USA auch in Europa Beachtung finden werden. Unterschiedliche Haftungs- und Glücksspielregelungen lassen derzeit keine direkten Rückschlüsse auf mögliche Auswirkungen im europäischen Rechtsraum zu.
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