Das Jahr 2021 war einschneidend für die Glücksspielbranche. Nicht nur, dass sich ihre Umsätze nach einer vorwiegend coronabedingten Delle im Vorjahr wieder erholten, auch der Glücksspielstaatsvertrag wurde nach langen Verhandlungen zum ersten Mal seit fast eineinhalb Jahrzehnten grundlegend neu aufgelegt. Seine Novellierung beendete eine rechtliche Auseinandersetzung, die Befürworter und Gegner von Glücksspielangeboten jahrelang aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassungen geführt hatten.
Mit Inkrafttreten des neuen Vertrags änderte sich vieles schlagartig – zumindest, sofern ein Anbieter eine deutsche Lizenz erhielt. Die wird heute für Sportwetten und virtuelles Automatenspiel von der eigens gegründeten Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) in Halle/ Saale erteilt. Gemäß Paragraph 9 Absatz 8 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2021 veröffentlicht die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder im Internet eine gemeinsame amtliche Liste (Whitelist), in der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem GlüStV 2021 verfügen.
Sie ist für jedermann einsehbar und weist zurzeit (Stand Anfang 2025) rund 200 Anbieter aus. Negativ ausgedrückt: Wer hier nicht draufsteht, mit seinem Angebot für Web-Nutzer aus Deutschland aber erreichbar ist, agiert illegal. Beim stationären Spiel ist es komplexer. Denn einige Glücksspielarten müssen nicht auf der Whitelist gelistet sein, so z. B. Spielhallenbetreiber und Aufsteller von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, gewerbliche Spielvermittler, die nur in einem Land tätig sind, örtliche Verkaufsstellen der Lotterieeinnehmer der Gemeinsamen Klassenlotterie der Länder, Betreiber von örtlichen Wettvermittlungsstellen, Totalisatoren und Buchmacher im Sinne des Rennwett- und Lotteriegesetzes (mit Ausnahme ihrer Online-Angebote).
200 legale Anbieter
Auch wenn der Glücksspielstaatsvertrag seit 2021 für mehr Klarheit in einigen Marktsegmenten gesorgt hat, wächst der Schwarzmarkt dramatisch. Gemeint sind hier z. B. illegale Wettterminals, illegales virtuelles Automatenspiel im Internet und Kartenspiele in den Hinterzimmern zweifelhafter Gastronomie. Ein besonders drastisches Beispiel sind jedoch die illegalen Geldspielautomaten: Fachleute schätzen allein die Zahl illegaler Geldspielautomaten bundesweit auf rund 50.000 (gegenüber rund 180.000 legalen Geräten) und ihr jährliches Umsatzpotenzial auf etwa sechs Milliarden Euro. Das explosionsartige Wachstum dieses Geschäfts führen sie auf mehrere Ursachen zurück:
Starke Restriktionen für das legale Glücksspiel: Spielhallen dürfen nur noch maximal zwölf Geräte aufstellen, gastronomische Betriebe höchstens zwei.
Welle gesetzlich bedingter Spielhallenschließungen
Corona-Lockdowns: Weil Spielhallen während der Pandemie häufig geschlossen blieben, seien viele Spieler mangels Alternativen in die erwähnten Hinterzimmer ausgewichen.
Zugleich habe während der Pandemie vielerorts der Kontrolldruck von Polizei und Behörden nachgelassen – und das habe zu einer „Aufrüstung“ mit illegalen Geräten geführt, die keine Ein- und Auszahllimits kennen, keine Zwangspausen einlegen und auch keine technischen Vorrichtungen haben, die Gewinne und Verluste der Spieler deckeln.
ca. 50.000 illegale Automaten
ca. 6 Milliarden € Umsatzpotenzial des Schwarzmarktes
Doch was genau fällt hierzulande unter legales bzw. illegales Glücksspiel – und wie definiert der Gesetzgeber den Begriff des „Glücksspiels“ selbst? Paragraph 3, Absatz 1 des Staatsvertrags beginnt mit der nüchternen Erklärung: „Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.“ Zu den Glücksspielen zählen nach dieser Definition etwa Roulette, Würfelspiele, Poker und Blackjack in realen Spielbanken oder im Internet, aber auch alle Arten des Automatenspiels sowie Pferde- und Sportwetten in terrestrischer Form sowie online.
Und jede einzelne dieser Spielarten ist eben nur legal, wenn ihr Anbieter von einer zuständigen deutschen Behörde lizenziert wurde. Doch Lizenzierung ist das Eine, Produkteinschränkung, die den Spielspaß dämpft, das Andere. Gerade für die alarmierende Ausbreitung des illegalen Automatenspiels machen Experten mit verantwortlich, dass der Gesetzgeber 2014 die Spielverordnung verschärft hat. Seither ist das Spiel in den legalen Spielhallen für viele offenkundig unattraktiver geworden. So wurden die Anbieter z. B. zu kleineren Einzahllimits und geringeren Gewinnmöglichkeiten verpflichtet. Außerdem wurden zusätzliche Spielpausen eingeführt, und der Spielbetrieb darf nur bei ständiger Verwendung eines gültigen gerätegebundenen, personenungebundenen Identifikationsmittels möglich sein.
Dass all dies bei nicht wenigen Spielerinnen und Spielern für Verdruss sorgt, untermauert nun eine Untersuchung: Die „Wissenschaftliche Studie zur Spielmotivation und Spielfreude an Geldspielgeräten“ des Berliner Instituts für Ludologie, veröffentlicht im Oktober 2023, hat den Reiz, den das illegale Spielen auf viele Menschen ausübt, in persönlichen Befragungen untersucht und dabei eine „gestörte Spielfreude“ als Grund ausgemacht, warum sich viele Spieler vom legalen Spielen abwenden. Für die Zukunft kommen die Autoren unter anderem zu diesem Schluss:
„Während 55,8 Prozent der Befragten mit den regulativen Einschränkungen gut zurechtkommen, sehen 44,2 Prozent sie als relevanten Störfaktor und tragen den Gedanken in sich, zukünftig illegal spielen zu wollen.“ Das bedeutet, dass das Potenzial für den illegalen Glücksspielmarkt weiterhin immens ist.
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