Die EUDI-Wallet soll ab Januar 2027 in Deutschland starten. Für Glücksspielanbieter könnte sie Identitäts- und Altersprüfungen vereinfachen und den regulierten Zugang digitaler machen.
d-you ist die deutsche EUDI-Wallet. Die staatliche digitale Identität soll am 2. Januar 2027 starten.
Deutschlands staatliche EUDI-Wallet heißt d-you und soll am 2. Januar 2027 starten.
Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sollen zum Start Anwendungen bereitstellen.
Die EU entwickelt parallel eine datensparsame Altersverifikation, Glücksspiel gehört ausdrücklich zu den vorgesehenen Einsatzgebieten.
Verifizierte Identitätsmerkmale könnten künftig standardisiert digital bereitgestellt werden.
Im deutschen Online-Glücksspiel ersetzt ein reiner Ü18-Nachweis die vorgeschriebene Identitätsprüfung derzeit nicht.
Der europäische Glücksspielverband EGBA sieht in der digitalen europäischen Identität Potenzial für einfachere KYC-Prozesse und geringeren administrativen Aufwand.
Die deutsche EUDI-Wallet hat inzwischen einen Namen: d-you. Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung soll die staatliche digitale Brieftasche am 2. Januar 2027 starten. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sollen zum Launch eigene Anwendungen bereitstellen. Genannt werden unter anderem digitale Altersnachweise, Vertragsabschlüsse und Bankgeschäfte.
Mit d-you sollen Bürger digitale Nachweise auf dem Smartphone speichern und gegenüber Unternehmen oder Behörden verwenden können. Ein Grundgedanke des Systems ist, dass Nutzer selbst bestimmen, welche bestätigten Informationen sie für einen bestimmten Vorgang weitergeben.
Auch der rechtliche Rahmen wird derzeit geschaffen. Der Bundestag hat den Entwurf für das Digitale Identitätengesetz am 23. September 2026 in erster Lesung beraten und anschließend an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Für den 6. Oktober 2026 ist dort eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf angesetzt.
Technologisch interessant ist vor allem das Prinzip der selektiven Datenweitergabe. Die europäische Regelung zur digitalen Identität sieht vor, dass Nutzer gezielt einzelne bestätigte Merkmale ihrer Identität vorlegen können.
Für eine einfache Alterskontrolle könnte beispielsweise die Information ausreichen, dass eine Person älter als 18 Jahre ist. Das genaue Geburtsdatum müsste für diesen Zweck nicht zwangsläufig an den jeweiligen Online-Dienst übertragen werden.
Die zugrunde liegende EU-Verordnung sieht zudem datenschutzfreundliche Technologien wie Zero-Knowledge-Proofs vor. Mit solchen kryptografischen Verfahren lässt sich die Richtigkeit einer Aussage bestätigen, ohne die dahinterliegenden Daten vollständig offenzulegen.
Glücksspielanbieter müssen bei der Registrierung mehrere personenbezogene Angaben prüfen und ihre Systeme mit weiteren Kontrollverfahren verbinden. Eine standardisierte digitale Identität könnte einzelne Schritte dieses Prozesses vereinfachen.
Parallel zur EUDI-Wallet hat die Europäische Kommission eine eigene technische Lösung zur Altersverifikation entwickelt. Die erste Blaupause wurde im Juli 2025 veröffentlicht. Seit dem 15. April 2026 bezeichnet die Kommission die Lösung als technisch funktionsbereit. Die entsprechenden Informationen wurden zuletzt am 22. September 2026 aktualisiert.
Die sogenannte Mini-Wallet soll es Nutzern ermöglichen, nachzuweisen, dass sie beispielsweise älter als 18 Jahre sind, ohne ihre genaue Identität oder ihr exaktes Alter an den Online-Dienst zu übermitteln.
Glücksspiel wird von der Europäischen Kommission ausdrücklich als möglicher Einsatzbereich genannt. Gleiches gilt beispielsweise für andere altersbeschränkte Online-Inhalte oder den Kauf von Alkohol.
Der Altersnachweis kann zunächst anhand einer vertrauenswürdigen Quelle erzeugt werden, beispielsweise über eine nationale elektronische Identität, einen Personalausweis oder Reisepass. Anschließend wird gegenüber dem jeweiligen Dienst lediglich der erforderliche Altersstatus bestätigt. Die technische Lösung ist mit den künftigen EUDI-Wallets kompatibel.
Für den deutschen Glücksspielmarkt muss allerdings zwischen Altersprüfung und Identitätsprüfung unterschieden werden. Ein anonymer Nachweis der Volljährigkeit erfüllt die bestehenden Anforderungen an die Einrichtung eines Spielkontos derzeit nicht vollständig.
Nach Angaben der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder müssen bei der Einrichtung eines Spielkontos Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort sowie die Wohnanschrift angegeben werden. Der Anbieter muss die Richtigkeit dieser Angaben mit geeigneten und zuverlässigen Verfahren überprüfen.
Das persönliche Spielkonto ist zugleich ein Ausgangspunkt für weitere Schutzmaßnahmen im legalen Online-Glücksspiel. Die GGL verweist darauf, dass die Identifizierung unter anderem dazu dient, Minderjährige und gesperrte Spieler auszuschließen. Der Ausschluss Minderjähriger muss durch gesicherte Authentifizierungs- und Verifizierungsmaßnahmen gewährleistet werden.
Hinzu kommen die Anbindungen an weitere Systeme des regulierten Marktes. Wie OASIS, LUGAS und der Panik-Button zusammenspielen, hat die GlücksWirtschaft bereits ausführlich dargestellt.
Für Glücksspielanbieter könnte d-you vor allem bei der Registrierung relevant werden. Verifizierte Identitätsmerkmale ließen sich über die Wallet standardisiert bereitstellen und könnten einzelne Schritte der Identitätsprüfung beschleunigen.
Welche Angaben Anbieter weiterhin selbst erheben und prüfen müssen, bestimmen die gesetzlichen Vorgaben. Bislang ist auch nicht bekannt, ob die deutsche Glücksspielaufsicht d-you als Verfahren für die vorgeschriebene Identitätsprüfung anerkennen wird.
Die technische Grundlage dafür entsteht jedoch bereits. Die europäische Wallet-Infrastruktur ermöglicht den sicheren Austausch bestätigter Identitätsinformationen zwischen Nutzern und digitalen Diensten. Wie diese Möglichkeiten in die bestehenden KYC-Prozesse des deutschen Glücksspielmarktes eingebunden werden, dürfte sich mit der weiteren Einführung von d-you konkretisieren.
Der europäische Glücksspielverband European Gaming and Betting Association, EGBA, beschäftigt sich bereits seit mehreren Jahren mit den möglichen Auswirkungen einer europäischen digitalen Identität auf die Branche.
Die EGBA begrüßte 2024 die Zustimmung des Europäischen Parlaments zum europäischen Identitätsrahmen. Nach Einschätzung des Verbandes könnte eine einheitliche digitale Identität Spielern eine einfache und sichere Möglichkeit geben, ihre Identität online zu bestätigen. Für Anbieter sieht der Verband Potenzial für geringeren Verwaltungsaufwand und effizientere KYC-Prozesse.
Bereits bei der ursprünglichen EU-Initiative hatte die EGBA darauf hingewiesen, dass ein standardisiertes europäisches Verfahren insbesondere für Anbieter interessant sei, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind und unterschiedliche nationale Know-Your-Customer-Anforderungen erfüllen müssen. Dazu gehört auch die Altersverifikation.
Damit trifft die EUDI-Wallet ein praktisches Thema des regulierten Online-Glücksspiels: Anbieter benötigen verlässliche Verfahren zur Identitäts- und Altersprüfung, gleichzeitig sollen Registrierungsprozesse technisch möglichst effizient umgesetzt werden.
Auch in Deutschland spielt die Identitätsprüfung in der Abgrenzung des regulierten Marktes eine wichtige Rolle.
Der Deutsche Sportwettenverband verwies erst im September 2026 darauf, dass Einzahlungslimits, Spielersperren, Identitätsprüfungen und weitere Schutzmechanismen zu den Vorgaben gehören, denen legale Anbieter unterliegen. Bei illegalen Angeboten können diese Schutzmechanismen umgangen werden.
Für Anbieter geht es deshalb vor allem um die technische Umsetzung. Schutz- und Kontrollvorgaben müssen vollständig erfüllt werden, sollten den Registrierungsprozess aber nicht unnötig aufwendig machen.
Für einen Einsatz im deutschen Online-Glücksspiel müsste die neue Identitätsinfrastruktur mit den bestehenden regulatorischen Anforderungen zusammenspielen.
Neben der Identitätsprüfung gehören dazu beispielsweise die Abfrage des Sperrstatus und die technischen Prozesse rund um LUGAS.
Die GGL weist zugleich darauf hin, dass personenbezogene Angaben in LUGAS nicht unmittelbar hinterlegt werden. Aus den entsprechenden Spielerdaten wird ein Pseudonym erzeugt. Auch dort spielt die Trennung zwischen Identität beim Anbieter und den für das Aufsichtssystem benötigten Daten bereits eine wichtige Rolle.
Eine EUDI-Wallet könnte deshalb perspektivisch vor allem am Beginn der Prozesskette relevant werden, bei der sicheren Feststellung und Übermittlung verifizierter Identitätsmerkmale.
Aus heutiger Sicht lassen sich mehrere mögliche Einsatzfelder erkennen. Verifizierte Identitätsmerkmale könnten standardisiert digital übertragen werden. Altersnachweise könnten mit weniger Datenaustausch erfolgen. Registrierungsprozesse könnten stärker automatisiert und europaweit technisch vereinheitlicht werden.
Noch offen ist, welche Funktionen d-you zum Start konkret für Glücksspielanbieter bereitstellt und welche Verfahren die deutschen Aufsichtsbehörden für die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung akzeptieren werden.
Auch die parlamentarische Beratung des Digitale Identitätengesetzes ist noch nicht abgeschlossen. Die öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss am 6. Oktober ist der nächste Termin im laufenden Gesetzgebungsverfahren.
Für die Glücksspielbranche wird nun entscheidend sein, wie d-you und die EUDI-Wallet in bestehende Prüfprozesse eingebunden werden können. Möglich wären schnellere und stärker standardisierte Abläufe bei der Identitäts- und Altersprüfung.
d-you ist die staatliche deutsche Version der European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet. Sie soll digitale Identitätsdaten und Nachweise auf dem Smartphone speichern und eine sichere Nutzung gegenüber Behörden und Unternehmen ermöglichen.
Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung ist der Start für den 2. Januar 2027 vorgesehen. Rund 40 Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung sollen zum Launch mit Anwendungen beteiligt sein.
Die EU-Altersverifikationslösung nennt Glücksspiel ausdrücklich als einen Anwendungsbereich für digitale Altersnachweise. Ob und in welcher Form die deutsche d-you-Wallet von Glücksspielanbietern für die vollständige Identitätsprüfung eingesetzt werden kann, steht bislang nicht fest.
Nach dem derzeitigen Stand nicht. Online-Glücksspielanbieter müssen weiterhin die gesetzlich verlangten persönlichen Angaben ihrer Kunden erfassen und deren Richtigkeit mit geeigneten Verfahren überprüfen.
Zero-Knowledge-Proofs sind kryptografische Verfahren, mit denen eine bestimmte Aussage bestätigt werden kann, ohne die zugrunde liegenden Daten vollständig weiterzugeben. So kann technisch beispielsweise bestätigt werden, dass eine Person eine Altersgrenze erreicht hat, ohne ihr genaues Geburtsdatum offenzulegen.
KYC steht für „Know Your Customer“. Gemeint sind Verfahren, mit denen Unternehmen die Identität ihrer Kunden feststellen und überprüfen. Im regulierten Online-Glücksspiel sind solche Prüfungen Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen.
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